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2011 . April . 26

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NEWS 04/2011 Das Bundesarbeitsgericht führte Krankenstände 1997 erstmals aus, dass "Mobbing das systematische Anfeinden, Mobbing führt bei den Betroffenen Schikanieren oder Diskriminieren von zu einer erheblichen Einschränkung Arbeitnehmern untereinander oder der Lebensqualität durch durch Vorgesetze ist". gravierende gesundheitliche Weiter führt das BAG aus: "Schwierigkeiten bereitet vor allem das Erkennen von Mobbing, die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Betroffenen sowie die Abgrenzung gegenüber sozial anerkannten Verhaltensweisen am Arbeitsplatz". Dies kann ich aus der Praxis nur bestätigen: So kann der Verdacht, es handele sich um einen psychisch kranken Mitarbeiter eine Mobbinghandlung sein, aber ebenso ein auf Tatsachen gegründeter Verdacht, dem aus Fürsorgegründen nachzugehen ist. Rechtsgrundlage Beeinträchtigungen. Nicht nur die persönliche Gesundheit leidet – es entstehen höhere Krankenstände und eine Verminderung der Arbeitsleistung. Als Hauptsymptome gelten Nervosität, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmungen und psychosomatische Beschwerden. Vorgehensweise Ausgangspunkt von Mobbing ist immer ein ungelöster Konflikt. Aus diesem Grund kann Mediation eine sinnvolle Methode sein, um die durch Mobbing in Gang gesetzte Abwärtsspirale zum Stoppen zu bringen. Je früher Mediation in dem eskalierten Konflikt eingesetzt wird, umso bessere Erfolge kann sie erzielen. "Mobbing" ist als solcher kein Straftatbestand, sondern verletzt in der Regel einen oder mehrere Strafvorschriften: Es kommen vor Konflikte am Arbeitsplatz und allem Beleidigung (§ 185 StGB), Mobbing ist das Thema des Üble Nachrede (§ 186 StGB), Oktober-Newsletters. Verleumdung (§ 187 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB) und Krankenstand, Verminderung von Die Besonderheit einer MobbingProduktivität, Entlassung und hohe Nötigung (§ 240 StGB) in Betracht. mediation liegt insbesondere in der Kosten für den Arbeitgeber sind die Mobbing ist auch keine Anspruchs- Vorphase bzw. Auftragsklärung. grundlage. Diese ergibt sich Folgen von Mobbing. Im Gegensatz zum Grundsatz der vielmehr aus dem allgemeinen Anwesenheit aller Konfliktparteien Durch eine zielgerichtete Mediation Recht. Da Mobbing das Allgemeine in der Mediation bieten sich hier Persönlichkeitsrecht verletzt, kann kann wieder Frieden in die Firma Einzelgespräche zur Vorbereitung der Betroffene z.B. Unterlassung einkehren. verlangen. Arbeitsrechtlich gesehen des Mediationsverfahrens an. verstößt der Mobber gegen seine Mobbing In diesen Vorgesprächen muss auch Pflicht zur Unterlassung betriebsgeklärt werden, wie für den von schädigenden Verhaltens. Heinz Leymann definierte Mobbing Mobbing Betroffenen eine erträgals einer der ersten. Für ihn ist liche Situation geschaffen werden Der Arbeitgeber hat aufgrund seiner kann. Mobbing eine "konflikthafte Fürsorgepflicht Mobbing zu Kommunikation am Arbeitsplatz unterbinden und sich schützend vor unter Kollegen oder zwischen Impressum das Opfer zu stellen. Er kann Vorgesetzten und Untergebenen, Arbeitnehmer durch Umsetzung, bei der die angegriffene Person Martin Fürstenberg Abmahnung, Kündigung unterlegen ist und von einer oder Wichertstraße 9A einigen Personen systematisch, oft sanktionieren. Das bewirkt aber 10439 Berlin und während längerer Zeit mit dem hohe Kosten – Stelleninserate, Fon | 030. 439 100 36 Vorstellungsgespräche und Ziel und dem Effekt des Ausstoßes Einarbeitungszeit. Mediation ist der Fax | 030. 439 100 36 aus dem Arbeitsverhältnis direkt E-Mail | info@achtungsvoll.de oder indirekt angegriffen wird und kostengünstige Weg eine positive Website | www.achtungsvoll.de dies als Diskriminierung empfindet". Situation zu erreichen. Liebe Leser, Vermittlung bei Konflikten | Martin Fürstenberg | Wichertstraße 9A |10439 Berlin| Fon 030. 439 100 36 | www.achtungsvoll.de

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