news0411 (PDF)




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Author: Martin Fürstenberg

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NEWS 04/2011

Das Bundesarbeitsgericht führte
Krankenstände
1997 erstmals aus, dass "Mobbing
das systematische Anfeinden,
Mobbing führt bei den Betroffenen
Schikanieren oder Diskriminieren von zu einer erheblichen Einschränkung
Arbeitnehmern untereinander oder der Lebensqualität durch
durch Vorgesetze ist".
gravierende gesundheitliche
Weiter führt das BAG aus:
"Schwierigkeiten bereitet vor allem
das Erkennen von Mobbing, die
Beurteilung der Glaubwürdigkeit der
Betroffenen sowie die Abgrenzung
gegenüber sozial anerkannten
Verhaltensweisen am Arbeitsplatz".
Dies kann ich aus der Praxis nur
bestätigen: So kann der Verdacht,
es handele sich um einen psychisch
kranken Mitarbeiter eine Mobbinghandlung sein, aber ebenso ein auf
Tatsachen gegründeter Verdacht,
dem aus Fürsorgegründen
nachzugehen ist.

Rechtsgrundlage

Beeinträchtigungen.
Nicht nur die persönliche
Gesundheit leidet – es entstehen
höhere Krankenstände und eine
Verminderung der Arbeitsleistung.
Als Hauptsymptome gelten
Nervosität, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, depressive
Verstimmungen und psychosomatische Beschwerden.

Vorgehensweise
Ausgangspunkt von Mobbing ist
immer ein ungelöster Konflikt. Aus
diesem Grund kann Mediation eine
sinnvolle Methode sein, um die
durch Mobbing in Gang gesetzte
Abwärtsspirale zum Stoppen zu
bringen. Je früher Mediation in dem
eskalierten Konflikt eingesetzt wird,
umso bessere Erfolge kann sie
erzielen.

"Mobbing" ist als solcher kein
Straftatbestand, sondern verletzt in
der Regel einen oder mehrere
Strafvorschriften: Es kommen vor
Konflikte am Arbeitsplatz und
allem Beleidigung (§ 185 StGB),
Mobbing ist das Thema des
Üble Nachrede (§ 186 StGB),
Oktober-Newsletters.
Verleumdung (§ 187 StGB),
Körperverletzung (§ 223 StGB) und
Krankenstand, Verminderung von
Die Besonderheit einer MobbingProduktivität, Entlassung und hohe Nötigung (§ 240 StGB) in Betracht. mediation liegt insbesondere in der
Kosten für den Arbeitgeber sind die Mobbing ist auch keine Anspruchs- Vorphase bzw. Auftragsklärung.
grundlage. Diese ergibt sich
Folgen von Mobbing.
Im Gegensatz zum Grundsatz der
vielmehr aus dem allgemeinen
Anwesenheit aller Konfliktparteien
Durch eine zielgerichtete Mediation Recht. Da Mobbing das Allgemeine in der Mediation bieten sich hier
Persönlichkeitsrecht verletzt, kann
kann wieder Frieden in die Firma
Einzelgespräche zur Vorbereitung
der Betroffene z.B. Unterlassung
einkehren.
verlangen. Arbeitsrechtlich gesehen des Mediationsverfahrens an.
verstößt der Mobber gegen seine
Mobbing
In diesen Vorgesprächen muss auch
Pflicht zur Unterlassung betriebsgeklärt werden, wie für den von
schädigenden Verhaltens.
Heinz Leymann definierte Mobbing
Mobbing Betroffenen eine erträgals einer der ersten. Für ihn ist
liche Situation geschaffen werden
Der Arbeitgeber hat aufgrund seiner kann.
Mobbing eine "konflikthafte
Fürsorgepflicht Mobbing zu
Kommunikation am Arbeitsplatz
unterbinden und sich schützend vor
unter Kollegen oder zwischen
Impressum
das Opfer zu stellen. Er kann
Vorgesetzten und Untergebenen,
Arbeitnehmer durch Umsetzung,
bei der die angegriffene Person
Martin Fürstenberg
Abmahnung, Kündigung
unterlegen ist und von einer oder
Wichertstraße 9A
einigen Personen systematisch, oft sanktionieren. Das bewirkt aber
10439 Berlin
und während längerer Zeit mit dem hohe Kosten – Stelleninserate,
Fon | 030. 439 100 36
Vorstellungsgespräche
und
Ziel und dem Effekt des Ausstoßes
Einarbeitungszeit. Mediation ist der Fax | 030. 439 100 36
aus dem Arbeitsverhältnis direkt
E-Mail | info@achtungsvoll.de
oder indirekt angegriffen wird und kostengünstige Weg eine positive
Website | www.achtungsvoll.de
dies als Diskriminierung empfindet". Situation zu erreichen.

Liebe Leser,

Vermittlung bei Konflikten | Martin Fürstenberg | Wichertstraße 9A |10439 Berlin| Fon 030. 439 100 36 | www.achtungsvoll.de






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