Leserbrief 08.11.12 zu Tagesordnung Stadtratss. Pulsn.13.11.12 .pdf
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Title: Gerd Kirchhübel
Author: Privat
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Gerd Kirchhübel
Bergstraße 22
01896 Pulsnitz
Tel. 035955/41191
Handy 015223108886
E.- Mail gerd.kirchhuebel@web.de
08.11.2012
Leserbrief
„Bürgermeister setzt seinen Kopf durch!“
Am 13.11. 2012 ist 19:00 Uhr die nächste Stadtratssitzung der Stadt Pulsnitz. In der
Tagesordnung findet man u.a. die Punkte:
20. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe und Finanzierung einer Machbarkeitsstudie
- 3-Zügigkeit Grundschule Pulsnitz, - Altarnativlösung Grundschule Oberlichtenau
21. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe und Finanzierung einer Kostenberechnung
- Brandschutzsanierung Grundschule Oberlichtenau
22. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe und Finanzierung einer Kostenberechnung
- Dachausbau Grundschule Pulsnitz“
Für die Tagesordnung ist allein der Bürgermeister Herr Graff verantwortlich. Obwohl Herrn
Graff meine Anzeige u.a. zum Beschluss der Stadtratssitzung am 18.09.2012, die
Grundschule (GS) Oberlichtenau betreffend, bekannt ist, setzt er diese 3 Punkte auf die
Tagesordnung. Ich hatte angezeigt, dass es bei dem Beschluss am 18.09.2012 zu
Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Freistaates
Sachsen gekommen ist. Beschlüsse, die unter Verletzung zustande gekommen sind, sind
rechtswidrig. Herr Graff beachtet auch nicht den Hinweis der Staatsministerin für Kultus,
Frau Brunhild Kurth: „Ein Abweichungsrecht des neuen Stadtrates von der getroffenen
Vereinbarung zur Sicherung des Grundschulstandortes ist vertraglich ausgeschlossen (§ 17,
Seite 3 der Fusionsvereinbarung).“ In der Beantwortung der Kleinen Anfragen hat Frau
Kurth deutlich genug zum Ausdruck gebracht, es wird keine abweichende Genehmigung
geben. Jeder weiß heute, dass Studien immer zu Gunsten des Auftragsgebers ausgehen und
praktisch nicht umzusetzen sind. Das es so ist, haben auch die vielen in Auftrag gegebenen
Studien der Stadt Pulsnitz und des AZV Obere Schwarze Elster gezeigt. Wenn wir dieses
ausgegebene Geld noch zur Verfügung hätten, wäre es kein Problem, damit die Restsanierung
der Grundschule Oberlichtenau zu bezahlen. Warum muss noch mal eine Vergabe der
Kostenberechnung für die Brandschutzsanierung der GS Oberlichtenau beschlossen werden?
War die am 18.09.2012 genannte Zahl zu hoch? Warum wird diese Kostenkalkulation und die
sich daraus ergebene Ausschreibung nicht vom Pulsnitzer Bauamt erstellt? Weil im Bauamt
Mitarbeiter überbezahlt werden? Auch gibt es keine Aussage zur Nachnutzung des Gebäudes,
bei eventueller Schließung der GS Oberlichtenau. Die Aussage, dass eventuell bei einer
Nachnutzung die Brandschutzanforderungen nicht so hoch sind und dementsprechend die
Sanierung preisgünstiger würde, ist mehr als fragwürdig. Die Tatsache ist, der
Spielmannszug, welcher auch aus Kindern besteht, ist über der GS Oberlichtenau
untergebracht.
Der Bürgermeister und seine Stadträte hätten sich einen Großteil des Ärgers erspart, wenn sie
rechtzeitig (spätestens nach Fusion) Einwohnerversammlungen durchgeführt hätten und die
Probleme „Ehrlich auf den Tisch gepackt hätten“. Gerd Kirchhübel

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