DE2130040 Laudius Brochure Finanzierungstipps 01 2013 Def (PDF)




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Title: 2130040 Laudius Brochure Finanzierungstipps 01-2013_Def.indd

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Finanzierungstipps
2013

Aktuelles rund um das Thema:
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
für Ihre Weiterbildung

Inhaltsverzeichnis

Begabtenförderung...................................................4
Bildungsprämie ...............................................................5
Bundeswehr ........................................................................6
Förderungen der Bundesländer .............7
Kindergeld ..............................................................................8
2

Steuern sparen................................................................9
Weitere Förderprogramme ........................10
Laudius-Förderung.................................................11

Nutzen Sie ab sofort die vielfältigen und
umfangreichen finanziellen Fördermöglichkeiten Ihrer
Weiterbildung. Wir beraten Sie gerne.

Tipp:
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Tel.: 02834 / 94 30 20 • Fax: 02834 / 94 30 22 E-Mail: info@laudius.de • Öffnungszeiten: Mo-Fr. 08.30 Uhr - 17.00 Uhr

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Liebe Leserin, lieber Leser,
eine gute Qualifikation und die kontinuierliche Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten ist Ihr
Kapital für Ihre Karriere, Ihre Arbeitsplatzsicherheit oder auch für Ihre Zufriedenheit und Lebensfreude.
Wir wissen, dass in Zeiten knapperer Budgets, Entscheidungen über die Teilnahme an einer
Bildungsveranstaltung oft zurückgestellt oder verschoben werden. Hier helfen unsere für Sie bereitgestellten
Tipps und Informationen, mit deren Hilfe Sie Ihren Weiterbildungswunsch dennoch erfüllen können.
Zusätzlich zu den staatlichen Förderungsmöglichkeiten bieten wir einigen Teilnehmergruppen auch
Unterstützungen durch einen Gebührenrabatt an. Die in dieser Broschüre genannten finanziellen Hilfen,
können Sie für die unterschiedlichsten Laudius Fernkurse bei den entsprechenden Stellen beantragen.
3

Unsere Broschüre Finanzierungsservice 2013 soll Sie dabei unterstützen, die effizienteste Förderung
für Ihre Weiterbildung zu finden. Sollten Sie anschließend weitere Fragen zum Thema Finanzierung
und Fördermöglichkeiten haben, so rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 02834 / 94 30 20 an
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@Laudius.de und wir schauen gemeinsam nach der für Sie
bestmöglichen Förderung.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen!
Ihr

Peter Mulder
Direktor
Studienwelt Laudius

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Tipp:
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Tel.: 02834 / 94 30 20 • Fax: 02834 / 94 30 22 E-Mail: info@laudius.de • Öffnungszeiten: Mo-Fr. 08.30 Uhr - 17.00 Uhr

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Begabtenförderung
berufliche Bildung
Sie sind unter 25, haben eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und möchten noch mehr aus
sich machen? Dann kommen Sie unter Umständen für das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche
Bildung“ in Frage.
Das Bundesministerium für Bildung und die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), fördert
junge Menschen, die motiviert sind, sich weiterzubilden und stellt bis zu 6.000 € als finanzielle Förderung zur
Verfügung.
Wer wird gefördert?
Um ein solches Stipendium zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Sie haben eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen
Oder
4

-

Ihre Abschlussprüfung haben Sie mindestens mit 87 Punkten abgelegt
Oder

-

Sie haben erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen
(Mind. 3. Platz)
Oder

-

Sie wurden von Ihrem Betrieb oder Ihrer Berufsschule für das Stipendium vorgeschlagen

Gefördert werden grundsätzlich berufsbegleitende Weiterbildungen. Ein geringfügiges
Beschäftigungsverhältnis von weniger als 15 Stunden Wochenarbeitszeit ist nicht ausreichend.

Ansprechpartner:
Vertiefende Informationen, Hinweise zu
Ansprechpartnern, sowie Antragsformulare
zum Download finden Sie unter:
www.begabtenfoerderung.de
Tipp:
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Tel.: 02834 / 94 30 20 • Fax: 02834 / 94 30 22 E-Mail: info@laudius.de • Öffnungszeiten: Mo-Fr. 08.30 Uhr - 17.00 Uhr

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Bildungsprämie
Prämiengutschein
Der Prämiengutschein ist ein Gutschein, der für einen Teil der Weiterbildungskosten aufkommt. Dieser
Gutschein ist für alle Personen, deren aktuelles Einkommen jährlich max. 20.000 € (40.000 € bei gemeinsam
Veranlagten) beträgt. Dieser Gutschein fördert bis zu 500 € für Ihre Weiterbildung, wenn sie denselben
Betrag selbst aufbringen.
Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen ist ein Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die nach dem
Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit Arbeitnehmersparzulage, vermögenswirksame Leistungen
ansparen. Aus den Sparverträgen können Lerner Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf
die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Damit können an Weiterbildung Interessierte aufwändigere und
oftmals langfristigere Weiterbildungen leichter finanzieren.
Weiterbildungsdarlehen
Mit dem Weiterbildungsdarlehen gewähren öffentlich-rechtliche Banken dem Antragsteller einen Kredit
um eine Weiterbildung zu finanzieren. Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höherem Einkommen in
Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor Beginn eines Lehrgangs unbedingt von einer der zuständigen
Behörden beraten lassen müssen, da Sie ansonsten keine Förderung für den bereits begonnenen
Lehrgang erhalten.

Ansprechpartner:
Telefon: 0800-2623-000
Internet: www.bildungspraemie.info
E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de
Tipp:
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Tel.: 02834 / 94 30 20 • Fax: 02834 / 94 30 22 E-Mail: info@laudius.de • Öffnungszeiten: Mo-Fr. 08.30 Uhr - 17.00 Uhr

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Bundeswehr Weiterbildung
für Soldatinnen und
Soldaten
Durch die Reformen der Bundeswehr, das Aussetzen der Wehrpflicht sowie die Verkleinerung und
Schließung von Standorten gibt es viele Soldatinnen und Soldaten, die nicht genau wissen, wie es für sie
nach der Dienstzeit weitergehen soll.
Mit einer Fortbildung, auch mit einem Fernkurs, können Sie sich schon während dieser Zeit auf ein ziviles
Berufsleben vorbereiten, denn Fernlernen ermöglicht Ihnen bezüglich der Flexibilität und der Effizienz
erhebliche Vorteile.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Die Bundeswehr hat den Berufsförderungsdienst (BFD) geschaffen, um Ihnen den Übergang in eine
zivilberufliche Karriere maßgeblich zu erleichtern.
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Auf der Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes haben Soldaten Anspruch auf Berufsförderung. Nach
erbrachten Leistungen bekommen sie bei einer Förderzusage 100 % der Gebühren und Spesen für den
Lehrgang erstattet.
Der BFD steht Ihnen als Berater jederzeit zur Verfügung, aber auch die Mitarbeiter der Studienwelt Laudius
beantworten Ihnen gern alle Fragen zum Thema Weiterbildung für Soldatinnen und Soldaten.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zu dem für Sie zuständigen Berufsförderungsdienstes können Sie
unter folgender Website finden: www.bfd.bundeswehr.de

Laudius fördert die Weiterbildung für Soldatinnen und Soldaten mit einem Gebührenrabatt von
10 % auf die Studiengebühren.
Bei einer Förderzusage des Berufsförderungsdienst erhalten Sie eine gesamte Ermäßigung von
20 % auf die Studiengebühren.

Tipp:
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
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Förderungen der
Bundesländer
Die meisten Bundesländer Deutschlands bieten
für die berufliche Weiterbildung Bildungsbzw. Qualifizierungsscheck an, die Ihnen Ihre
Weiterbildung mit bis zu 50 % finanziert.
Jedes Jahr erhalten verschiedene Personengruppen
Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks, denen es
somit erleichtert wird eine berufliche Weiterbildung
durchzuführen.
Um eine berufliche Weiterbildung mit Hilfe einer
finanzierten Förderung durchführen zu können, müssen
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die u. a. das
Alter oder auch das Unternehmen betreffen, in welchem
man derzeit tätig ist.
Die genauen Voraussetzungen für eine Förderung
Ihrer Weiterbildung erfahren Sie bei einem
Beratungsgespräch der für Sie zuständigen
Beratungsstelle.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Bildungsbzw. Qualifizierungsscheck vorher in einer der
zugelassenen Stellen beraten lassen müssen. Sollten
Sie sich vor der Beratung bereits für einen Lehrgang
angemeldet haben, wird dieser nicht gefördert.

Tipp:
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
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Kindergeld
Kindergeld erhält jedes Kind, welches sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet und
noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Sollte sich die Berufs- bzw. Schulausbildung verlängern und somit das 25. Lebensjahr überschritten werden,
gilt die Frist übergangsweise auch bis zum 27. Lebensjahr.
Ein Fernlehrgang bei der Studienwelt Laudius kann in bestimmten Fällen als förderfähige Weiterbildung
gelten, wenn dieser von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zertifiziert ist und mit einem
Abschlusszertifikat endet, welches in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann.

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Tipp:
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Steuern sparen
Nutzen Sie die volle steuerliche Absetzbarkeit aller Lehrgangskosten, die Ihrer beruflichen Fortund Weiterbildung dienen.
Ausgaben für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung sind als Werbungskosten von der Steuer
absetzbar, dies ist seit einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) geltend.
Bei Fort- und Weiterbildungen für den ausgeübten Beruf oder einer Umschulung nach der Erstausbildung,
können verschiedene Gebühren steuerlich geltend gemacht werden.
In Einzelfällen könnte somit eine erhebliche Steuereinsparung erzielt werden, die eine Weiterbildung noch
lohnenswerter macht.
Die folgenden Kosten können Sie steuerlich geltend machen:
• Studiengebühren
• Seminargebühren
• Prüfungsgebühren
• Kosten für Fahrten zu Seminaren u. ä.
• Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)
• Fachliteratur
• Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
• Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
In welcher Höhe diese Abzüge bei Ihrem zu versteuernden Einkommen berücksichtigt werden, muss
individuell ermittelt werden. Hierbei sollten Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt oder an Ihren
Steuerberater wenden.
Gerne stellen wir Ihnen jederzeit eine Bescheinigung über die von Ihnen gezahlten Studiengebühren und oder
über eventuell anfallende Seminarkosten zur Einreichung beim Finanzamt aus.

Tipp:
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Weitere Förderprogramme
Jedes Bundesland bietet verschiedene Programme und Förderungen zur Finanzierung beruflicher
Weiterbildung an. Da die einzelnen Länder jedoch die Inhalte, Voraussetzungen und viele andere Angaben
selbst festlegen, können hierbei große Unterschiede entstehen.
Um die verschiedensten Informationen, Voraussetzungen und Vorschriften zu den einzelnen
Fördermöglichkeiten möglichst kompakt zugänglich zu machen, hat die Bundesregierung eine Datenbank
geschaffen, in der Sie sich einen vollständigen und aktuellen Überblick verschaffen können.
Die Förderdatenbank finden Sie im Internet unter:
www.foerderdatenbank.de
Die gesamten Informationen sind öffentlich zugänglich, egal ob Einzelperson, Existenzgründer, Unternehmen
oder Verband. Sie können sich anhand der eingetragenen Informationen ausführlich über die für Sie
bestmögliche Förderung informieren.
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Laudius Förderung
Folgenden Personengruppen gewährt Laudius einen Rabatt der Studiengebühren:
10% für Arbeitslose
Die Studienwelt Laudius möchte alle Arbeitslosen dabei unterstützen, ihre beruflichen Chancen durch eine
qualifizierte Weiterbildung zu steigern.
10 % für Auszubildende
Eine gute Ausbildung ist eine wichtige Basis für das spätere Berufsleben. Viele Auszubildende absolvieren
deshalb während ihrer Berufsausbildung eine zusätzliche Weiterbildung. Dieses Engagement unterstützen wir
aktiv.
10 % für Studenten
Studenten benötigen oft noch wichtiges Zusatzwissen, z. B. das Latinum, Graecum oder auch berufsnahes
Wissen aus Fachkursen. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.
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10 % für Rentner und Pensionäre
Sie möchten vielleicht doch noch das Abitur nachholen oder Ihre Zeit für ein ausfüllendes Hobby nutzen? Als
Rentner oder Pensionär erhalten Sie 10 % Gebührenermäßigung auf alle Lehrgänge der Studienwelt Laudius.
10 % für Schwerbehinderte
Als Schwerbehinderter steht man vor besonderen Herausforderungen. Fernkurse bieten für Sie optimale
Studienbedingungen. Geographisch ungebunden, zeitlich flexibel und Lernen in Ihrer häuslichen Umgebung.
10 % für ehemalige Laudius-Teilnehmer
Als Dankeschön für Ihre Treue erhalten Sie eine Gebührenersparnis von 10 % für jeden Laudius-Lehrgang
Ihrer Wahl.

10 % Rabatt auf die Studiengebühren!

Die Sonderkonditionen sind nicht mit anderen Vorteilsangeboten kombinierbar. Gerne informieren wir Sie
über weitere Möglichkeiten oder individuellen Finanzierungsmöglichkeiten.
Tipp:
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Tel.: 02834 / 94 30 20 • Fax: 02834 / 94 30 22 E-Mail: info@laudius.de • Öffnungszeiten: Mo-Fr. 08.30 Uhr - 17.00 Uhr

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Fernlehrinstitut Laudius GmbH
Venloer Straße 87
47638 Straelen
T. 02834 / 94 30 20
F. 02834 / 94 30 222
E info@laudius.de
Montag - Freitag: 08.30 Uhr - 17.00 Uhr

www.laudius.de






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