Stellungnahme REPORT MAINZ .pdf




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Title: SWR Brief Standard
Author: b18247

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17. Januar 2014

REPORT MAINZ - Stellungnahme zur persönlichen Erklärung des
Vorsitzenden der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften
Notärzte (BAND) e.V., Michael Burgkhardt vom 14.01.2014
In seiner Stellungnahme kritisiert der Vorsitzende der Bundesvereinigung der
Arbeitsgemeinschaften Notärzte, Michael Burgkhardt, die Zusammenstellung
seiner  Aussagen  im  REPORT  MAINZ  Beitrag  „Lebensrettung  als  Lotteriespiel?  
Warum  Rettungsassistenten  häufig  nicht  helfen  dürfen“.  Die  von  Dr.  Burgkhardt  
erhobenen Vorwürfe weisen wir zurück und nehmen gerne zu den einzelnen
Punkten Stellung.
Herr Dr. Burgkhardt kritisiert, dass der REPORT MAINZ-Bericht  „die  in  einem  
etwa einstündigen Interview gegebenen Erläuterungen zum
Notfallsanitätergesetz“  verfälsche.  Das  trifft  nicht  zu,  wie  wir  im Folgenden
ausführlich erläutern werden. Nebenbei bemerkt dauerte das Interview keine
Stunde, sondern rund 40 Minuten.
Zunächst kritisiert Herr Dr. Burgkhardt, dass seine Äußerungen in
Zusammenhang mit einem ihm zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannten Fall
gebracht worden wären. Das ist falsch. Der Fall, der beiden gekündigten
Rettungsassistenten aus Franken war ihm sehr wohl bekannt. In mehreren
Vorgesprächen für das Interview haben wir Herrn Dr. Burgkhardt am Telefon über
alle Details des Falles informiert. Ihm war auch bekannt, dass dieser Fall Anlass
und Teil der Berichterstattung sein wird. Darauf weist er selbst in seiner
Stellungnahme vom 14. Januar in Absatz vier hin. Vereinbarungsgemäß sollte
der Schwerpunkt des Interviews mit Herrn Dr. Burgkhardt die Haltung der BAND
bei der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes beleuchten.

Nicht richtig ist auch, dass die Äußerungen von Herrn Dr. Burgkhardt
kommentierend zu dem erwähnten Fall in Franken im Beitrag verwendet wurden.
An der kritisierten Stelle des Berichts ging es ausschließlich um die Umsetzung
des Notfallsanitätergesetzes in der Praxis und um die derzeit laufenden
Verhandlungen auf Länderebene.
Weiter bemängelt Herr Dr. Burgkhardt,  dass  Äußerungen  „aus  dem  
Zusammenhang  gerissen“  und  mit  Halbsätzen  an  eine  thematisch  andere  
Moderation angehängt worden seien. Geradezu eine Fälschung sei es, wenn
durch einen Zusammenschnitt unterschiedlicher Bemerkungen eine falsche
Grundaussage erreicht  werde.  Weiter  schreibt  er:  „So  wird  behauptet,  ich  würde  
gegen eine zu weitreichende Freigabe von Kompetenzen sein, was schon nicht
stimmt, denn ich habe dem Journalisten, die zur Debatte stehenden Maßnahmen
und unsere Zustimmung im Rahmen des sogenannten konsensualen
Pyramidenprozesses  erläutert“.  
Diese Vorwürfe weisen wir entschieden zurück. Mehrfach hat Herr Dr. Burgkhardt
im Interview mit REPORT MAINZ geäußert, dass er gegen aus seiner Sicht zu
weitreichende Regelkompetenzen für Notfallsanitäter ist. So sagte er zum
Beispiel in Bezug auf eine Konsensliste (Arbeitsgruppe Notfallsanitäter der
Sächsischen Landesärztekammer), dass er den ärztlichen Leiter Rettungsdienst
eher als Bremse sieht, der einer einheitlichen Freigabe von Medikamenten, die
Notfallsanitäter zukünftig eigenverantwortlich geben dürfen, entgegenstehen
sollte.
Das könne auch bedeuten, dass der ärztliche Leiter Rettungsdienst in einem
Bereich  sage,  „bei  mir  geht  das  nicht  und  bestimmte  Dinge  untersagt“.  Dr.  
Burgkhardt hat im Interview mit REPORT MAINZ zwar einerseits den
Abstimmungsprozess zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes begrüßt, aber
er äußerte auch Bedenken, zum Beispiel bei der Gabe von Bluthochdruckmitteln
oder bei bestimmten Schmerzmitteln. Er könne sich nicht vorstellen, dass sie
„von  jedem  Notfallsanitäter  in  jeder  Ecke  Deutschlands“  tatsächlich  auch  
gegeben werden. Burgkhardt betonte in diesem Zusammenhang, dass das
Arztsache sei und im Prinzip auch der Wunsch des Deutschen Bürgers.
Auf Nachfrage sagte Dr. Burgkhardt weiter, dass es durchaus akzeptabel sei,
dass die Gabe von Schmerzmitteln durch die Notfallsanitäter in den
unterschiedlichen Rettungsdienstkreisen zukünftig unterschiedlich gehandhabt
werde. Burgkhardt wandte sich in diesem Zusammenhang gegen eine generelle
Freigabe der eigenverantwortlichen Gabe von bestimmten Medikamenten, auch
wenn das bedeute, dass der bisher bestehende Flickenteppich beibehalten
bleibe.

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Auch  das  im  Beitrag  von  Dr.  Burgkhardt  erwähnte  Statement  „generell  wollen  wir  
das System so behalten“  ist  keinesfalls  aus  dem  Zusammenhang  gerissen.  
Dieser  Antwort  ging  die  Frage  voraus,  ob  man  dafür  kämpfen  müsse,  „dass  Ärzte  
möglichst viele Kompetenzen behalten und möglichst wenige an die
Notfallsanitäter  abgeben“.    In  der  Frage  wurde  nicht  etwa  das  „arztgestützte  
Rettungssystem“  thematisiert,  sondern  die  Frage,  welche  Kompetenzen  der  
Notfallsanitäter im jetzt beschlossenen Notfallsanitätergesetz haben sollte.
Der von Herrn Dr. Burgkhardt angesprochene Pyramidenprozess war
Hintergrund der Recherchen, aber nicht Gegenstand des Beitrags. Wichtiger als
sein allgemeines Bekenntnis zum Pyramidenprozess war es den Autoren, die
Haltung der BAND darzustellen, mit der dieser Notärzteverband im
Verhandlungsprozess agieren möchte. Diese Haltung haben wir im Beitrag in der
gebotenen Kürze richtig wieder gegeben.
Sehr wohl wurde im Beitrag auch erklärt, dass Dr. Burgkhardt seine Haltung mit
dem Argument der Patientensicherheit begründet. Zitat aus dem REPORT
MAINZ  Bericht  zur  Position  der  BAND:  „Im Sinne der Patientensicherheit soll
immer  ein  Arzt  das  letzte  Wort  haben“.  Zusammenfassend  kann  man  sagen,  
dass wir die Haltung der BAND treffend beschrieben haben und dass die im
Bericht verwendeten O-Töne diese korrekt wiedergeben.
Weiter behauptet Herr Dr. Burgkhardt  in  seinem  Schreiben:  „Im Gegensatz zu
dem in dem Reportbeitrag erweckten Eindruck bekennt sich die BAND
nachdrücklich dazu, dass im Interesse der Notfallpatienten schon vor dem
Eintreffen des Notarztes am Notfallort alle zum Überleben und zur Abwendung
schwerer Gesundheitsschäden notwendigen Maßnahmen von den
Rettungsassistenten und Notfallsanitätern getroffen werden. Hierzu gehört auch
die  Linderung  schwerer  Schmerzen.“  
Hierzu stellen wir fest, dass wir diesen Eindruck nicht erweckt haben. Dieses
Bekenntnis  zur  „Notkompetenz“  ist  in  der  Tat  unstrittig  und  bereits  heute  geregelt.  
Strittig hingegen ist die Frage, wie und in welchem Umfang Notfallpatienten im
Rahmen einer Regelkompetenz vor Eintreffen des Notarztes durch zukünftige
Notfallsanitäter geholfen werden kann und darf. Diese Debatte hat der Beitrag
abgebildet.
Dass  Herr  Dr.  Burgkhardt  sich  „nicht  in  einem  einzigen  Satz  gegen  den  
Rettungsassistenten/den  Notfallsanitäter    geäußert“  hat,  ist  richtig,  wurde  aber  
auch an keiner Stelle der Berichterstattung behauptet.

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