Vorbehaltserklärung GEZ .pdf
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Title: Vorbehaltserklärung GEZ
Author: Jule
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Absender
An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) /
den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Berlin, den
Beitrags-Nummer:
Erklärung zur zukünftigen Zahlung von „Rundfunkbeiträgen" nur unter
Rechtsvorbehalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter oben genannter Teilnehmer-Nummer sollen wir seit dem 01.01.2013 die
sogenannten „Rundfunkbeiträge" zahlen. Hiermit erklären wir, dass wir diese
„Rundfunkbeiträge" nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung
zahlen, denn der Rundfunkbeitrag ist rechtlich stark umstritten.
Wir empfinden das Vorschreiben einer Gebühr für ein frei zu wählendes Angebot
sowie deren Zwangsvollstreckung als Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte. Die
durch Ihr Unternehmen angebotenen Sender im Radio und TV nutzen wir nicht und
sehen daher keinen Grund, eine Gebühr für deren Nutzung zu entrichten.
Viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein
Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz
nur unter falscher Flagge als „Rundfunkbeitrag" segeln, weil die für die
Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder gar keine allgemeinen Steuern
beschließen dürfen. Die Länder überschreiten daher mit dem Rundfunkbeitrag ihre
rechtlichen Kompetenzen. Gemäß Grundgesetz darf nur der Deutsche Bundestag
allgemeine Steuergesetze erlassen.
Die neuen Regelungen verletzen die gebotene Beitragsgerechtigkeit. Beiträge darf
man gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung zwar im Rahmen der Verwaltung
von Massenvorgängen typisieren. Die jeweilige Inhaberschaft von Wohnungen,
Betriebsstätten, Kfz, Motorschiffen bildet jedoch keinen beitragsgerechten Maßstab
für Vorteile eines möglichen Rundfunkempfangs jeweiliger Personen ab.
Aufgrund der momentan noch nicht weiter geprüften Verpflichtung durch das Gesetz
werden wir die fälligen Beiträge entrichten, sind uns aber sicher, dass deren
Rechtsgültigkeit in einem demokratischen Land wie Deutschland erneut geprüft wird
und die Gerichte schließlich erkennen werden, welcher unrechtmäßige Eingriff in
unsere Privatsphäre hier vorliegt. Wegen der bestehenden erheblichen rechtlichen
Unklarheiten, ob überhaupt, und falls ja, wann wer in welcher Höhe unter welchen
Konstellationen „Rundfunkbeiträge" zu zahlen hat, erklären wir hiermit ausdrücklich,
dass wir unsere Zahlungen für Rundfunkabgaben ab sofort nur unter Vorbehalt
leisten.
Unsere Zahlungen seit 2013 erfolgen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,
allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen,
dass die „Rundfunkbeiträge" in vergleichbaren Fällen rechts- oder verfassungswidrig
sind und daher ganz oder teilweise entfallen, werden wir die bis dahin gezahlten
Gebühren von Ihnen zurückfordern.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen


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