Gartenordnung (PDF)




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Gartenordnung des KGV Elstergrund

1. Der Kleingartenpächter ist in erster Linie zu einem rücksichtsvollen Miteinander in der
Kleingartenanlage verpflichtet. Die Nutzer der anderen Kleingärten dürfen nicht durch
unangemessenen Lärm und Gerüche gestört werden.
2. Der Kleingarten darf nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden. Ebenso darf der
Kleingarten nicht als gültige Meldeadresse bei den Behörden angegeben werden.
3. Die Eingangstore sind zwischen 20.00 Uhr – 8.00 Uhr verschlossen zu halten.
4. Den Aufforderungen des Gartenvorstandes hat der Kleingartenpächter Folge zu leisten.
5. Die Mittagsruhe ist wie folgt einzuhalten:
1. Mai bis 30. September von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
6. Motorbetriebene und lärmerzeugende Geräte dürfen Sonn- und Feiertags nicht benutzt
werden. Das gleiche gilt für lärmerzeugende Arbeiten. Ausnahmegenehmigungen darf der
nur der Gartenvorstand erteilen.
7. Das Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Rollschuhen, Skateboards, Inline-Skatern und anderen
Fortbewegungshilfen hat nach den Grundsätzen der Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht zu
erfolgen. Das Fahren mit motorbetriebenen Fahrzeugen ist untersagt. Bei entstehenden
Schäden auf den vorgesehenen Parkflächen haften die Kraftfahrzeughalter.
8. Der Kleingartenpächter hat die an seinen Kleingarten grenzenden Wege zu pflegen. Ebenso
ist er dafür verantwortlich, dass durch die in seinem Kleingarten befindlichen Bäume,
Sträucher und Gewächse kein Überhang in die benachbarten Gärten entsteht.
9. Tierhaltung in den Kleingärten ist verboten. Werden Tiere in die Kleingartenanlage
mitgeführt, ist der Tierhalter für die Beaufsichtigung verantwortlich.
10. Der Kleingartenpächter ist verpflichtet, Arbeitsstunden zum Wohle des Kleingartenvereines
zu leisten. Die Arbeitsstunden sind vom Kleingärtner persönlich abzuleisten.
11. Vereinseigentum (Gemeinschaftseinrichtungen und Gartengeräte) können von den
Kleingartenpächtern genutzt werden. Mit diesem ist sorgsam umzugehen. Geräte können in
der Vereinslaube ausgeliehen werden, ein Eintrag in das Leihbuch ist Pflicht. Bei eventuellen
Schäden sind diese sofort dem Gartenvorstand mitzuteilen.
12. Darüber hinaus ist die Kleingartenordnung der Stadt Leipzig gültig.






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