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Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Heun
WS 2014/2015
Examensrepetitorium
Öffentliches Recht I
Fall 12
- Fluch der Karibik -
Vor der Küste des afrikanischen Staates Somalia, einem Mitgliedstaat der UNO, das durch
immer wieder kehrende blutige Bürgerkriege zerrüttet ist, kommt es seit Jahresbeginn 2008
vermehrt zu Überfällen durch Piraten. Nach der besonders spektakulär verlaufenden
Entführung des mit Öl beladenen saudi-arabischen Supertankers "Sirius Star" Mitte
September und zahlreichen weiteren Angriffen der Seeräuber, besteht dringender
Handlungsbedarf, die Sicherheit für den wichtigen Seeweg am Horn von Afrika wieder
herzustellen. Gestützt auf die UN-Resolution 1851 verabschiedet die EU den Ratsbeschluss
„Atlanta“ zur militärischen Bekämpfung der Piraterie vor der Küste von Somalia. Danach
sollen aus verschiedenen Mitgliedstaaten Kriegs- und Versorgungsschiffe zur Verfügung
gestellt
werden.
Ein
Hauptauftrag
der
EU-Flotte
lautet,
Schiffe
des
Welternährungsprogrammes (WFP) zu schützen, die Hilfsgüter für die notleidende
somalische Bevölkerung transportieren. Dazu ist ausdrücklich auch vorgesehen, dass
„bewaffnete Einheiten“ auf den Frachtern stationiert werden. Zu den weiteren Aufgaben der
Mission gehören der Schutz von Handelsschiffen, die durch das Einsatzgebiet fahren, sowie
die Überwachung der Gewässer vor der somalischen Küste, einschließlich der
Territorialgewässer des Landes. Zu diesem Zweck werden die Schiffe bevollmächtigt, die
„notwendigen Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Gewalt“ zu ergreifen, um
Piraten abzuschrecken, ihre Angriffe zu verhindern oder in diese einzugreifen.
I. Die Bundesregierung beauftragt Sie mit der gutachterlichen Prüfung, ob gegen die
Entsendung deutscher Kriegsschiffe zur Teilnahme an der EU-Mission „Atlanta“
verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. (Ausführungen zur Frage der Organkompetenz
sind im Rahmen von Frage I nicht erforderlich; vgl. dazu Frage II.).
II. Die Bundesregierung hat im Oktober 2008 den Beschluss gefasst, für die Dauer von sechs
Monaten mehrere deutsche Kriegsschiffe für die EU-Mission zur Verfügung zu stellen und
eine entsprechende Vereinbarung mit der EU getroffen. Dazu war zuvor auch die
Zustimmung des Bundestages eingeholt worden. Obwohl die europäische Mission nunmehr
bereits drei Monate andauert, kommt es immer noch zu zahlreichen Piratenüberfällen auf
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Handelsschiffe. Der Bundestag beschließt daher am 11. Januar 2009, seine im Oktober 2008
erteilte Zustimmung zu dem Einsatz der deutschen Kriegsschiffe zurückzunehmen. Zugleich
wird die Bundesregierung aufgefordert, die deutsche Marine in Abstimmung mit der EU
unverzüglich zurückzurufen. Die Bundesregierung weigert sich jedoch. Sie ist der
Auffassung,
die
Rücknahme
der
einmal
erteilten
Zustimmung
habe
keinerlei
Bindungswirkung. Im Übrigen befürchtet sie, das vom Bundestag geforderte Verhalten werde
der außenpolitischen Glaubwürdigkeit Deutschlands schweren Schaden zufügen.
Die oppositionelle Y-Fraktion im deutschen Bundestag wendet sich daraufhin an das
Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag festzustellen, die Weigerung der Bundesregierung
verletze den deutschen Bundestag in seinem ihm durch das Grundgesetz verliehenen Rechten.
Dem Parlament stehe eine umfassende konstitutive Entscheidungsbefugnis über den Einsatz
der Streitkräfte zu.
Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg?
2
Sachverhalt.pdf (PDF, 73.69 KB)
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