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-2Sie darf nicht:
- nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz arbeiten, da sie keine Behörde ist
- darf keine Bescheide erstellen, darf nur ein Amt
- darf niemanden Zwangsanmelden, oder Vollstreckungen beauftragen
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice muss nach Handelsrecht im Falle eines
Zahlungsverzuges:
1.
2.
3.
4.
ordentliches Mahnverfahren
Rechtsanwalt einschalten
der Rechtsanwalt legt Klage beim Gericht ein
Gericht beauftragt die Pfändung
Keine Firma darf direkt ohne einen Richter ein Vollstreckungsverfahren einleiten. Und zudem
was eine Firma darf, gehören natürlich vertragliche Beziehungen im Vorfeld.
Bei upik.de sind Sie als Firma ausgewiesen mit allen relevanten Daten:
-3Nicht nur, dass Sie als der Namensnachfolger der GEZ – wie für Unternehmen üblich – eine
eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer haben (DE122790216), Sie sind zudem als
internationale Firma (genauer gesagt als US-Handelsunternehmen) im internationalen
Handelsregister „Dun & Bradstreet“ mit der D-U-N-S Firmen-ID 344474861 registriert und
daher auch als Firma nachweislich gewerblich und nach dem Handelsrecht tätig.
Selbstredend und absolut folgerichtig hat Ihre Firma somit auch keinen Amtsleiter oder
Amtsvorsteher, sondern einen Geschäftsführer, aktuell wie schon beschrieben Dr. Stefan
Wolf. Selbst die Rundfunk-„Anstalten“ sind in diesem Register allesamt als Firmen
registriert. Dazu einmal ein Auszug:
So auch der NDR, MDR, BR, usw.
Und um eine Frage schon für den Fallmanager (Leser dieses Briefes) vorweg zu nehmen:
Ja, Dun & Bradstreet listet ausschließlich Firmen in seiner Datenbank. Zudem steht in den
D&B-Richtlinien unter Punkt 1.6, dass nur Entitäten, die Verträge mit der US-Regierung
eingehen oder von dieser Geld erhalten, in ihrer Datenbank eingetragen sind und überhaupt
eine D-U-N-S Firmen-ID erhalten.
Was bedeutet das nun?
Das bedeutet, dass weder der Beitragsservice noch die Rundfunkanstalten „Ämter“ oder
„Behörden“ sind. Aber es bedeutet vor allem noch einmal:
Firmen haben keine staatlich-hoheitlichen Befugnisse!
Firmen dürfen somit keine Amtshilfeersuchen in Anspruch nehmen. Sie müssen den
regulären Klageweg über Anwälte und Gerichte gehen.
-4-
Als Firma darf der „Beitragsservice“ – der sich selbst sogar als „nicht rechtsfähige
Gemeinschaftseinrichtung“ betitelt, um jedweder Haftung zu entgehen – nicht nach
dem Verwaltungsverfahrensgesetz arbeiten und auch keine amtlichen
Bescheide erstellen!
Nichtsdestotrotz erstellt Ihre Firma munter massenhaft Bescheide (sog.
„Festsetzungsbescheide“) und holt sich regelmäßig rechtswidrig Amtshilfe von
Finanz„ämtern“, Vollzugs„beamten“ und Gerichtsvollziehern zur Eintreibung der
Rundfunkgebühren. Dabei kann und dürfen Sie als Firma überhaupt nur gemäß Firmen- und
Handelsrecht tätig werden! Den sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haben die
einzelnen Bundesländer lediglich unter sich abgeschlossen − noch nicht einmal der Staat
selbst. Aber man täuscht dadurch etwas „staatliches“ vor, um die Massen zu täuschen. Ein
„Vertrag“ ist eben auch kein „Gesetz“ (die deutsche Sprache ist hier sehr präzise und sagt in
den meisten Fällen auch immer das aus, was sie wirklich meint). Und selbst dieser
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist von niemandem rechtsgültig unterschrieben worden.
Soviel zur gesetzlichen Legitimität.
Bis heute hat der Beitragsservice selbst nach tausendfachen Aufforderungen von Bürgern
die nicht unter Autoritätsgläubigkeit leiden, keinerlei Beweise für seine hoheitliche
Legitimation hervorbringen können und hüllt sich in großes Schweigen (und nach
Handelsrecht bedeutet Schweigen stets Zustimmung). Doch selbst, wenn Ihre Einrichtung
ein Amt bzw. eine Behörde wäre, so verstößt es regelmäßig gegen das Zitiergebot nach
Art. 19 Abs. 1 des Grundgesetzes, welches bei der Beschneidung von Grundrechten
immer ein Fakt darstellt. Steuern und Abgaben (auch wenn die sich nach Orwell-Neusprech
„Beitrag“ schimpfen) greifen immer in die Grundrechte eines jeden ein. Allein schon
deswegen ist die Eintreibung dieser Gebühren rechtswidrig. Der Beitrag verstößt also formell
und materiell gegen das Grundgesetz, weil der Rundfunkbeitrag nicht als Beitrag, sondern
eindeutig als Steuer einzustufen ist, selbst wenn Gerichte dies ständig staatshörig verneinen.
Schließlich wird diese von jedem Mieter, Hausbesitzer oder Firma eingefordert. Und Steuern
darf, wenn überhaupt, nur ein rechtmäßiger Staat erheben.
Eine Firma, die also nur vortäuscht ein Amt zu sein bzw. hoheitlich tätig zu sein, macht sich
demnach mindestens in den folgenden Punkten strafbar:
Amtsanmaßung (§ 132 StGB)
Betrug und versuchter Betrug (§ 263 StGB)
Verstoß gegen die Privatautonomie, wonach einseitig geschlossene Verträge zu
Lasten Dritter rechtswidrig sind (§ 58 (1) BVwVfG).
Sämtliche Schreiben Ihrer Firma sind rechtsungültig, da sie meist nie unterschrieben
sind (§§ 125, 126 BGB). Selbst „im Auftrag“ (i. A.) unterschriebene Schriftstücke
entbehren jedweder Gültigkeit, da nicht erkenntlich ist, wer sich für die Briefe
verantwortlich zeichnet.
Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und die Privatsphäre. Hinzu kommt
Datenhehlerei (§ 259 StGB), da sie sich als Firma von den Einwohnermeldestellen
Daten der Bürger ja rechtswidrig beschafft.
-5-
Die Schreiben und Bescheide sowie die daraus resultierenden Handlungen seitens
des Beitragsservice und der Rundfunk-Anstalten erfüllen die Straftatbestände der
Bedrohung, Nötigung, Erpressung, versuchten Diebstahls und Raub (§§ 240,
241, 242 (2), 249, 253 StGB)!
Mit aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich bei dem ganzen Konstrukt der
Eintreibung zusätzlich um eine kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) riesigen
Ausmaßes. Dies wäre dann sogar ein Fall für Interpol und den Internationalen
Strafgerichtshof.
Die Liste der Straftaten dürfte tatsächlich noch länger sein und das insgesamt in zig
Millionen Fällen!
Ist der Beitragsservice nicht dann ein Inkassounternehmen?
Auf der Webseite des Beitragsservice schreiben Sie über sich selbst:
„Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von
ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er wurde 2011 von
allen 16 Länderparlamenten verabschiedet.“
Der Begriff „Erhebung“ ist somit richtigerweise mit „Eintreibung“ zu übersetzen. Doch
schauen wir noch einmal in den Handelsregisterauszug bei Dun & Bradstreet nach und wir
finden in der Firmenbeschreibung den SIC Branchencode 7322 vor. Und unter diesem
international gültigen Branchencode sind Inkassounternehmen gelistet. Da haben wir es
also. Inkassounternehmen müssen in der BRD eine behördliche Erlaubnis verfügen.
Ob ein Inkassounternehmen ordnungsgemäß registriert ist, kann man Online über das
Rechtsdienstleistungsregister in Erfahrung bringen. Dort ist auch die für die Registrierung
und die Überwachung zuständige Behörde ersichtlich.
Und siehe da: Weder unter den Stichworten „ARD“, „Beitragsservice“ oder dem früheren
Namen „GEZ“ bzw. „Gebühreneinzugszentrale“ findet man einen Eintrag.
Der einst vom Ex-WDR-Chef Jörg Schönenborn gewählte Begriff „Demokratie-Abgabe“
meinte unter allen vorgenannten Gesichtspunkten dann tatsächlich wohl etwas ganz
anderes, nämlich die Abgabe von Demokratie. Denn das, was in unserem Lande mittlerweile
stattfindet, trägt deutlich diktatorisch gefärbte Züge. Zwar (noch) nicht mit ausufernder
Gewaltanwendung, aber wie wir alle wissen, tragen Gangster eben auch gern Anzüge und
Krawatten.
Wären sie eine Behörde wie Sie behaupten, hätten sie demzufolge so zu handeln:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam,
wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
(2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die
Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich
ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in
der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat.
-6Der RBStV ist eine Information, aber kein Gesetz oder Vertrag
Quelle: rundfunkbeitrag.de
(Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio)
Ein Vertrag muss von zwei Parteien unterschrieben sein! BGB §126 Abs.2
BGB § 126 Schriftform
„(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde
erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so
genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.“
Sie haben die Zusendung meiner Bescheinigungen des Jobcenters meiner Kommune über
„Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“
fälschlich als Befreiungsantrag gewertet, auch wenn mir eine Befreiung durch dieses
verfassungsrechtlich nicht gedeckten Systems der Rundfunkgebühr zustehen würde. Zum
einen fehlte von mir das ausgefüllte Antragsformular Ihrer Firma zu diesem Bescheid, ohne
geht dies nach Ihrem System gar nicht, zum anderen wollte ich neben dem anderem
Dokument mit meiner Vermögensauskunft beim Gemeinsamen Vollstreckungsportal der
Länder nur die Sinnlosigkeit mit dem Einsatz von z.B. Gerichtsvollziehern verdeutlichen, da
Gläubigerbefriedigungen grundsätzlich bei mir ausgeschlossen sind. Schlussendlich gibt
es jedoch nichts, wovon ich oder andere BRD Bürger sich befreien lassen müssten,
weil es dann die Akzeptanz dieses Unrechts bedeuten würde. Eine Befreiungsantrag habe
ich nie gestellt. Was Sie betreiben, hat mit mir nichts zu tun. Ich bin eine freie Person und
werde dies auch bleiben, würde ich Ihren Forderungen nachkommen oder mich aufgrund
geringen Einkommens (z.B. nach SGB II) befreien lassen, wäre ich nicht mehr frei und dies
steht unter allen Gesichtspunkten niemals für mich zur Disposition, nicht einmal im
theoretischen Fall einer Gewaltanwendung.
Ihr Fantasiebeitragskonto, mit meinem Namen illegal geführt, soll schon wieder 106,92,EUR aufweisen. Ich teile Ihnen nochmals mit, das ein Vertrag zu Lasten Dritter und ohne
deren Mitwirkung (hier ich) nicht möglich ist, egal was dort notiert steht. Irgendwann werden
dort 10.000,- oder mehr stehen, das tangiert mich nur peripher.
Ich habe weder ein Konto bei Ihnen eröffnet, noch nehme ich Ihre Leistungen in Anspruch.
Da gibt es kein Wenn und Aber, oder das was Sie als Gesetz auslegen. Ein Vertrag (RBStV)
ist wie gesagt kein Gesetz.
Welches Gesetz?
- der RBStV taucht auch nicht in den offiziell aufgeführten Gesetzen auf
- es gibt defacto kein Gesetz das mich verpflichtet die “Haushaltsabgabe“ zu zahlen
- deswegen heißt es auch Beitrag, ein Beitrag ist freiwillig
Die wichtige Frage also lautet:
Wie kann ein Infoblatt ein Gesetz sein?
Hier liegt eine klare Rechtstäuschung vor.
Für Sie im weiteren als Information:
-7Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der
Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen
Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile
versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung
stehen.
Behörden die Bescheide erstellen, die dem Empfänger etwas zur Pflicht gereichen sollen,
sind immer ein Verwaltungsakt. Alle ihre Schreiben haben weder eine Unterschrift, ein
Dienststempel, noch ist der eigentliche Verfasser (Person) dieser Schreiben erkennbar.
Ähnlich wie ein Inkassounternehmen sind Sie ein Dienstleistungsunternehmen, nur sind Sie
nicht rechtsfähig, wie Sie selbst im Impressum Ihrer Website darlegen. Da Sie wie nun
festgestellt wie eine Firma handeln, arbeiten und eine sind, jegliche Legitimation einer
Behörde hier fehlt, sind Sie für mich nicht zuständig. Das wäre nur bei einem
Vertragsverhältnis der Fall, da eigene Einlassung. Ihre Angebote habe ich jedoch ständig
abgelehnt und nicht in Anspruch genommen, auch ein Befreiungsantrag liegt nicht vor und
ebenso wie gesagt kein Vertragsgegenstand.
Verfassungswidrige Forderungen würde ich ohnehin niemals erfüllen. Haben Sie einen
Amtsleiter? Haben Ihre Mitarbeiter Dienstausweise? Ich frage mich, was Sie eigentlich von
mir wollen? Spätestens wenn Sie einen Gerichtsvollzieher/Vollstreckungs-„beamten“
beauftragen werden, dürfte es interessant werden, schon anhand der Formfehler die Sie
machen werden. Und Sie werden sie machen, weil keiner dafür mit seinem Namen gerade
stehen möchte und haftbar sein will. Am Vollstreckungersuchen mit den formalen Fehlern
wird es letztendlich scheitern.
Bild.de und Focus Online berichteten letztes Jahr, das der ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice Fast 15 Millionen “Mahnbescheide“ verschickt hat. Der Widerstand erstarkt
zusehends, weil die Menschen sich das Geld nicht für sinnlose wie illegale Zwänge aus den
Taschen ziehen lassen.
Ich fasse also nochmal zusammen:
1.
„Beitragsschuldner“ ist die natürliche Person „Max Mustermann“ (§ 1 BGB), nicht der
Mensch „Max“. Der Beitragsservice wird mich daher auch nie als Menschen
adressieren, sondern immer nur als Herrn Max Mustermann. Der Mensch hat
keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Beitragsservice zu erfüllen. Im Übrigen
dürfen Menschen gemäß dem Art. 20 AEM nicht gezwungen werden, einer
(politischen) Vereinigung anzugehören. Eine solche stellen die Rundfunkanstalten
aber dar. So werden die Intendanten, also die Programmgestalter einer Anstalt, von
einem politischen Gremium gewählt. Politisches Geklüngel gab es schon bei einer
Intendantenwahl im Jahr 2002 und 2011. Einen übermäßig großen staatlichen
Einfluss hat in seinem Urteil auch jüngst das Bundesverfassungsgericht festgestellt (1
BvF 1/11; 1 BvF 4/11). Sie fordern allerdings nur eine Begrenzung der staatlichen
Kontrolle. Politisch unabhängig wird der öffentlich rechtliche Rundfunk deshalb nie
sein können.
2. Die bloße Zahlungsaufforderung des Beitragsservice stellt keinen Verwaltungsakt
dar. Zu diesem Urteil kam auch das Landgericht Tübingen (5 T 81/14).
-83. Der Inhaber der Wohnung wird nur vermutet (§ 2 Satz 2 15. RÄStV). Einen Beweis
über eine eventuell bestehende Inhaberschaft der Wohnung gibt es also gar nicht.
Der Beitragsservice weiß außerdem nicht, ob ich nicht auf Grund von Artikel 2 des
Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961
über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechenden
Rechtsvorschriften Vorrechte genieße, die mich von Ihrer Beitragsschuld befreien. In
beiden Fällen kann man mich nicht zur Auskunft verpflichten.
4. Der Begriff „Wohnung“ ist im § 3 15. RÄStV nicht definiert. Meiner Beobachtung
zufolge lebt die hiesige Bevölkerung in menschlichen Gemeinschaftsbünden. Sie ist
daher beitragsbefreit.
5. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht
rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung mit der wie schon geschildert
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216. Damit handelt es sich bei dieser
Gemeinschaftseinrichtung nicht um eine juristische Person. Nach § 27a UStG können
allerdings nur juristischen Personen und Unternehmen eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt werden. Wir haben es hier also auch (!) mit
einem Unternehmen zu tun. Und Angebote von Unternehmen können abgelehnt
werden. Ein Blick auf www.upik.de lässt zumindest erkennen, dass dem
Unternehmen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ die D&B D-U-N-S®
Nummer 344474861 zugeteilt wurde. Diese Ansicht wird also nochmals bestätigt. Zur
Information: Eine D&B D-U-N-S® Nummer ist ein Zahlenschlüssel, mit dem
Unternehmen weltweit eindeutig identifiziert werden.
6. Ein Blick auf upik.de (siehe Grafik Blatt 2+3) lässt erkennen, dass Länderparlamente
und Rundfunkanstalten unter anderem auch unternehmerisch handeln. Da diese den
Rundfunkstaatsvertrag abgeschlossen haben, liegt bei der Betrachtungsweise
allerdings ein Verstoß gegen das Grundrecht der Vertragsfreiheit bzw. freien
Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) vor. Außerdem sind einseitige
Rechtsgeschäfte und Verträge zu Ungunsten Dritter unzulässig (§§ 180 und 328
BGB). Darüber hinaus existiert kein unterschriebener Vertrag gemäß § 126 BGB. Der
Staatsvertrag ist also ungültig. Ein Vertrag zwischen „Beitragsschuldner“ und
Beitragsservice muss erst geschlossen werden. Da der Beitragsservice mit seinen
anonymisierten Briefen regelmäßig die Schriftform (§§ 126 oder 126a BGB) nicht
wahrt, gibt es keinen gültigen Vertrag, der zur Zahlung verpflichtet.
7. Gemäß § 10 Abs. 7 RÄStV sind für die Abbuchungen von Beiträgen die jeweiligen
Rundfunkanstalten zuständig. Der Beitragsservice handelt allerdings ungültigerweise
als eigenständige verantwortliche Stelle.
8. Der Beitragsservice kann eine Schuld faktisch nicht nachweisen. Sie bereiten zwar
hübsche Berichte mit bunten Grafiken auf, allerdings werden Gehälter immer noch
nicht auf transparente Art und Weise veröffentlicht.
-99. Damit arbeiten (nach meiner Auffassung) alle Mitarbeiter dort nur auf unbezahlter und
ehrenamtlicher Basis. Demnach finanzieren sich Kostenstellen (nach meiner
Auffassung) ausschließlich durch Werbeeinnahmen.
Die Feststellung das Sie eine Firma und keine Behörde sind, ist der eine Ablehnungsgrund.
Selbst wenn Sie eine Behörde wären und jegliche Legitimationen dafür hätten, würde ich
diese Spiel aus schon allein folgenden Gründen nicht unterstützen:
Es ist eigentlich ein Skandal. Nur keiner spricht darüber. Oder keiner weiß es; nicht einmal
der größte Teil deutscher Medienvertreter:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist angehalten, die “europäische Integration” zu “fördern”!!!
Das ist sogar vertraglich vereinbart! Wo steht es?
Im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV -) vom 31.
August 1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 15.
bis 21. Dezember 2010 in Kraft seit 1. Januar 2013 heißt es u.a. (Hervorhebungen durch
mich):
II. Abschnitt Vorschriften über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk § 11 Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und
Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und
öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und
kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das
internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen
Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die
europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern
fördern…
Sehen wir uns diese “Anweisung” für die öffentlich-rechtlichen Medien einmal genauer an.
Was heißt eigentlich “europäische Integration” genau?
Laut der “Bundeszentrale für politische Bildung”:
Europäische Integration
Bezeichnung für die immer engere Zusammenarbeit europäischer Staaten, die Entwicklung
der Gemeinschaft von der Montanunion (1952) bis zur EU von heute und den prinzipiell nicht
abgeschlossenen Prozess der europäischen Einigung. Die europäische Integration ist durch
eine Reihe von Erweiterungen (Aufnahme neuer Mitglieder) und Vertiefungen (Intensivierung
der Zusammenarbeit) gekennzeichnet. Sie beruht auf supranationaler und
intergouvernementaler Zusammenarbeit.
“Supranational” wiederum bedeutet:
[lat. überstaatlich] Bezeichnung für einen Zusammenschluss von Staaten, die ihre nationalen
Souveränitätsrechte teilweise auf gemeinsame Institutionen übertragen. Beispiel: Die Organe
der EU entscheiden nach dem Mehrheitsprinzip in bestimmten Politikbereichen
-10(Binnenmarkt, Agrarpolitik, Währungsunion) verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Dagegen
muss bei der intergouvernementalen Zusammenarbeit ein Konsens aller hergestellt werden.
Und “intergouvernemental” heißt:
Zwischen Regierungen stattfindende Zusammenarbeit. Sie bedarf im Unterschied zur
supranationalen Integration der Einstimmigkeit unter den teilnehmenden Ländern.
Zusammengefasst ist im Rundfunkstaatsvertrag eine “Anweisung” verankert, dass die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die europäische Integration (und damit einen
Zusammenschluss von Staaten, die ihre nationalen Souveränitätsrechte teilweise auf
gemeinsame Institutionen übertragen (haben), wie die EU), fördern sollen!
Das ist meines Erachtens “Staatsfernsehen”! Denn was ist mit jenen Medien; Journalisten
etc., die aufgrund der desaströsen Entwicklung der EU-Politik der letzten Jahre, einer
(weiteren) europäischen Integration nicht mehr zustimmen, ihr die rote Karte zeigen? Sich
von der Aufgabe der Souveränitätsrechte der einzelnen Mitgliedsländer zugunsten einer
Übertragung auf die EU abwenden? Sind diese nicht mehr “Medienkonform”, mit dem was im
Rundfunkstaatsvertrag festgelegt wurde? Können diese deshalb nicht (mehr) so berichten,
wie es eigentlich ihr Job sein sollte – objektiv? Wird deshalb Kritik entweder erst gar nicht
zugelassen oder wenn dann doch, weichgespült?
Wo also bleibt da die hierzulande vielgelobte Pressefreiheit, wenn in einem
Rundfunkstaatsvertrag schon die Richtung der politischen Berichterstattung festgeschrieben
wird (nämlich die “europäische Integration” zu fördern, statt – wo erlaubt – zu kritisieren)?
Liegt deshalb auch aufgrund solcher “verordneten Meinungsbildungen” Deutschland in der
Rangliste der Pressefreiheit 2013 (veröffentlicht von “Reporter ohne Grenzen”) nur auf Platz
17, sogar noch hinter Jamaika???
Das alles sollte uns mehr als zu denken geben. Dieser Passus im Rundfunkstaatsvertrag
sollte schnellstens korrigiert werden oder zumindest nicht mehr mit Zwangsbeiträge gefördert
werden! Denn in jeder Hinsicht wird hier gegen unsere Bürger-Interessen agiert und wir dies
noch zu finanzieren haben, das kann man nicht mehr anders als ein Verhalten einer Diktatur
umschreiben.
Umso mehr also ein Grund, der EU-weichgespülten Medienberichterstattung eine Absage zu
erteilen und sich alternativ zu informieren.
Abschließend noch der Hinweis:
Aus den o.g. Gründen führe ich bei Ihnen keine Beitragsnummer, werten Sie also die
Angabe dieses Zeichens nicht als Einverständnis für irgendetwas bei Ihnen, daher von mir
die Bezeichnung: „Ihre angegebenes Aktenzeichen“ explizit auch ausgeklammert!
Was die Rundfunk-„Grundversorgung“ angeht, leben wir nicht mehr in den 50er, 60er und
70er Jahren. Wir haben eine Überversorgung an Medien, die mit Einspeisung des
Kabelfernsehens Anfang der 80er begann, und sich mit dem Internet Ende der 90er Jahre
ausweitete. Heute für jeden erschwinglich und in der Nutzung der meisten Inhalte kostenlos.
Die Geburtsstunde des Kabelfernsehens 1984 war auch gleichzeitig die Geburtsstunde des
kommerziellen Privatfernsehens, damit die „Rundfunkgrundversorgung“ eine
Überversorgung geworden, wo der Öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Folgejahren und in
jedem Fall Jahrzehnten, das Monopol verloren hat, es zumindest gleichwertig mit den
privaten Sendern geteilt wird.
-11Die „Unterhaltung“ mag sich zwischen Privatfernsehen und dem Öffentlich-rechtlichem
Rundfunk leicht unterscheiden, sie basiert jedoch auf verschiedene Geschmäcker der
Interessenten, wichtiger aber noch, das die Nachrichten und Polit-Talkshows einem
Mainstream folgen, der sich nicht mehr geringsten unterscheidet. Politisch wird alles in eine
Richtung vorgebetet, das nur selten andere Meinungen zulässt und wo dies geschieht, diese
Meinungen niedergemacht werden, Polit-Talkshows zu peinlichen Tribunal-Shows mutieren,
bei den News auch gerne mal relevante Fakten einfach weggelassen andere wiederum
falsch dargestellt werden.
Grundversorgung bedeutet eher etwas lebenswichtiges für die Menschen in einem Staat.
Davon kann bei ARD/ZDF doch wohl nicht ernsthaft die Rede sein und schon gar nicht in der
Form wie Formate missbraucht werden, das wäre auch albern.
Mit der sich kaum unterscheidenden Medienvielfalt ist dies ohnedem auch gesichert. Mit
RTL, N-TV, Sat1, usw. bekomme ich, sofern ich diese überhaupt nutze, dieselben
Nachrichten und Informationen wie bei ARD/ZDF, Regionale und Radio, das kann ich schon
haben wenn ich z.B. bei T-Online auf dem Portal meine E-Mails abrufen will, man kann auch
sagen, den News kaum noch entfliehen zu können, auch im Bekanntenkreis „Hast du schon
gehört?“. Die örtliche kostenlose Wochenzeitung, gesponsert durch Werbung, flattert auch
einmal die Woche ins Haus. Dank YouTube verpasst man keine Doku in der Welt, jeder
Sender kaut jedes Thema mindestens einmal durch, da ohnehin alles Reuters und dpa Copy
Paste Journalismus. Kabelfernsehen oder DVB-T, viele nutzen auch Satellit/Receiver sichern
die TV Vielfalt über 3 mögliche Wege.
Als Grundversorgung würde ich heute eher das Internet zu zählen, dessen Rechnungen wir
alle selbst bezahlen. Die Leitungen wurden damals schon vom Steuerzahler übernommen
über die Bundespost gelegt, nutzt ja auch jedem und wenn es nur Telefon ist, sonstige
Leistungen bezüglich Leitungen zahlen Provider und eben Telekom, sofern nicht nebenher
noch steuerlich finanziert. Auch hier ist ein “Beitrag“ nicht notwendig. Und diese tatsächliche
Grundversorgung sichert auch, das man sich aus allen Arten von Medien informieren kann,
zumindest solange es unser US gesteuertes Regime noch zulässt.
Nun kommen wir zum Punkt der Unterhaltung und „Geschmäcker“, denn viele sehen nicht
einmal Nachrichten/Dokus oder glauben mit 15 Minuten täglich Tagesschau die Welt zu
kennen, das es genau umgekehrt ist, ist das Tragische, aber positiv ist, es hinterfragen
immer mehr Menschen was vor sich geht.
Das ebenso tragische dabei ist, das beide Seiten „Müll“ produzieren um es einmal drastisch
auszudrücken. Die Privaten setzen auf laute Trash-Shows und Laiendarsteller-Sendungen,
ARD/ZDF betreiben extreme Propaganda zu verschiedenen Themen, mit
unverhältnismäßigen Moderatoren-Gehältern wo von sparen nicht die Rede ist, wo aber
auch die privaten nicht viel nachstehen. Ich sehe mir beides nicht als Konsument an.
Warum sollen –alle- für die -eigentlichen Nutzer- dieser Sender zahlen? Meine
Stromrechnung zahlt auch keiner und Strom ist sicher als Grundversorgung anzusehen,
ohne Strom kein ARD/ZDF, für deren Nutzer. ARD/ZDF sind in der heutigen Zeit keine
Grundversorgung mehr, das wäre auch faktisch falsch. Würden diese Sender wegfallen und
über PayTV, würde es theoretisch gesehen niemanden fehlen. Warum? Wer sie nutzt zahlt
weiter (Pay TV mit Box) wer nicht, hat seinen Frieden damit, auch jene darunter, die
gelegentlich reinzappten wo es noch frei verfügbar war. Kann man ja in dieser theoretischen
Annahme sperren. Und?
Und wofür haben die Leute dann ein TV? Für andere Medienzuspieler wie Bluray-Player und
Media-Player.
-12KenFM, Russia Today, Quer-Denken.TV, NuoViso.TV, Compact TV usw. sind kostenlos und
frei auf YouTube verfügbar, somit legal, um auch mal Nicht-Mainstream Medien zu nennen
und vor allem Nicht zensierte Nachrichten, der nicht der Nato-Propaganda dienen, sondern
Menschen beim Selbstdenken unterstützen und die Fragen an den Ursachen in der Welt
stellen und nicht Symptom-Shows daraus basteln um das Volk bei Laune zu halten.
Das Wikipedia und Konsorten die Macher diskriminieren, meist ohne Belege, mag daher
nicht verwundern, denn auch dort wird neben tatsächlichen Wissen auch Propaganda mit
Halbwissen oder bewusst betrieben.
Es gibt nämlich Menschen, die ihr Medienbudget viel lieber für andere Medien ausgeben
würden als für den dümmlichen Klamauk und die politischen Propagandasendungen von
ARD und ZDF. Dies gilt für die Privaten genauso, nur da herrscht kein Zahlungszwang, das
ist der feine Unterschied und nicht welchen Sendern man zugetan ist, denn das, ist Sache
eines jeden Einzelnen und nicht die, der Masse oder gar das eigentliche Problem-Thema.
Darum werden die Privaten Sender nur selten angegriffen, diese kann man genauso
ausmachen, jedoch will man hier keine illegalen Beiträge.
Müll wird tatsächlich viel gesendet, aber wenn es sich gegen unsere Interessen richtet, muss
ich ihn nicht finanzieren und mit deren Firmen kooperieren. -Eigene Programmgestaltung- ist
das Stichwort heute. Und man sollte nur für Dinge zahlen wo man ein Vertrag eingegangen
ist, egal mit welcher Phrasendrescherei es verkauft wird, bleibt es ansonsten ungesetzlich.
Unser Grundgesetz wie auch die Vertragsrechte im BGB und ZPO wurden einst nicht aus
Jux und Tollerei erdacht.
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das
Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse
selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten
sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist
es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten, da kann man
es noch soviel auf einen nicht unterzeichneten Staatsvertrag schieben oder als Ländersache
erklären. Diese Spiel haben viele durchschaut und Sie merken es derzeit auch.
Darüber kann man doch wohl kaum zwei Meinungen haben. Über meine Ausgaben
bestimme ich noch selbst, soweit es sich nicht um legale Steuern für die Grundversorgung
handelt und mit dieser Versorgung haben ARD/ZDF als Parteiorgane mit Meinungsmacherei
und in deren Fernsehräten auch Politiker sitzen, um das ZDF einmal zu nennen, heute nichts
mehr zu tun und selbst wenn man das mal ausklammert, deckt die Medienvielfalt wie schon
gesagt diese Versorgung ab und erst recht Medien mit freier Meinungsvielfalt und
alternativer Berichterstattung, die bei ARD/ZDF nicht statt findet, höchstens mal als Satire
wie bei ZDF „Die Anstalt“ und das kann es nicht sein.
Die Geschmäcker der Leute sind ebenso verschieden, wie die Quellen aus denen man sich
heute bedienen kann, altertümliche Beitragsregelungen zum Unterhalt Ihrer Sender, modern
und dreist aufgemotzt als “Haushaltspauschale“, ändern diese Tatsachen nicht.
Nutze ich etwas nicht und dies sogar aus Überzeugung, zahle ich dafür auch nicht. Da sollte
man sich seinen freien Willen nicht „brechen lassen“, denn dann habe wir eine Diktatur und
wer das unterstützt lebt gerne darin und das ist auch wiederum Privatsache, die nicht für
jeden gilt.
Ich würde sogar behaupten die Mehrheit will keine Diktatur, kommt ja von diktieren und ganz
sicher nicht “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ in seiner jetzigen Form. Es geht
nicht um Geiz, zahlen kann ja wer es nutzen will.
-13An diese Fairness –Zahlen wer etwas nutzt- kann sich kein vernünftiger Mensch stoßen,
ansonsten muss man sich schon fragen wie weit es mit einigen Mitmenschen schon
gekommen ist, das man aufgrund einer Wohnung Sender finanzieren soll, dann kann man
auch bald die Fußgänger-Steuer einführen, ist genauso absurd und kriminell. Die CO2Steuer haben wir auch schon, gipfelnd aus der Behauptung der menschengmachten
Klimalüge, um angeblich Klimafolgen sowie Umweltschäden zu verhindern. Das zahlen die
Menschen und verhindern würde man nach dieser Logik dann auch nichts. Aber Fracking,
das echten Umweltschadenschaden (z.B. am Grundwasser) auslöst, soll nun auch bald in
Deutschland gemacht werden, dem ganzen Irrsinn kann kein normaler Mensch mehr wirklich
folgen, “TTIP“ lässt grüßen.
Wir zahlen für alle möglichen kriminellen Aktivitäten, aber nutzen tun sie uns genau im
Gegenteil, nichts.
Egel wie weit der eingesetzte Zwang irgendwann am Ende gegen mich gehen wird, sofern
es soweit kommt, selbst in diesem moralisch verwerflichem System agierend, würde es kein
Geld von mir geben. Wahrlich ein sinnloses Treiben, das Sie am besten gleich wieder
einstellen können, es wird mehr Kosten verursachen, als Sie von mir auf Dauer haben
wollen, davon dürfen Sie schon jetzt ausgehen.
Dies wäre in etwa vergleichbar, als würde mir ALDI, Rewe, Kaufland, Kabel Deutschland
usw. etwas zusenden, ich will es nicht nutzen und soll trotzdem deren Produkte oder
Dienstleistungen finanzieren und weil ich es wirtschaftlich nicht kann, mich sogar davon
„befreien lassen“. Die in meinem letzten Schreiben gesandten Bescheinigungen des
Jobcenters meiner Kommune über „Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von
ARD, ZDF und Deutschlandradio“ dienten gerade doch als Beispiel, das ich jegliche
Kooperation ablehne, und mit diesen Belegen der „Befreiung“ es mir einfach machen könnte,
sie jedesmal einzureichen um Ruhe zu haben, diesen Weg beabsichtige ich nicht zu gehen,
weitere die ich immer bekomme, werde ich Ihnen nicht mehr zusenden.
Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, gehen wir gemeinsam die harte Tour und ich pflege
alles bis zum bitteren Ende durchzuziehen im Falle Ihrer Firma sehe ich es als bürgerliche
Pflicht an, jeglichen Widerstand zu leisten, da wo andere aus Bequemlichkeit und Feigheit
schon lange aufgeben. Ich bin schon “Frei“ und muss mich nicht von einem Unrecht befreien
lassen, das wäre auch ein starkes Stück und lehne daher jede Kooperation mit Ihnen ab.
Im Januar diesen Jahres hatten fast drei Dutzend Ökonomen des Wissenschaftlichen Beirats
im Bundesministerium der Finanzen einen radikalen Vorschlag zur Zwangsgebühr vorgelegt.
Die Finanzierung über erzwungene Gebühren für die staatsnahen Sender sei nicht mehr
zeitgemäß, hieß es in dem Papier, das hohe Wellen schlug. Die Ökonomen empfahlen in
ihrem Gutachten mit dem staubigen Titel »Öffentlich-rechtliche Medien-Aufgabe und
Finanzierung« entweder eine klare Finanzierung über den allgemeinen Haushalt oder eine
moderne Nutzungsgebühr. „Modern“ könnte das Pay-TV Modell sein. Nur wer schaut, der
zahlt auch. Das ist fair, sinnvoll, verfassungsmäßig unproblematisch und in jedem Fall seriös.
Konzerndiktaturen sind abzulehnen.
Zwangskunden dürften kaum das richtige Publikum für Sie sein, Ihnen laufen die Zuschauer
in Herrscharen schon davon und eines schon gar nicht, das Ihre Propaganda und
Staatsmedien noch ein denkender Mensch ernst nimmt. Besonders jetzt wo Ihre
Propaganda-Programme sich gegen Russland in Stellung gegen den Willen des Volkes
bringen und übelste Kriegshetze betreiben. Es werden nur noch unbewiesene Thesen
aufgestellt und diese als Instrument aufgebaut, eben aus Luft etwas zum Balloon
aufgeblasen. Wir werden tagtäglich gegen unsere Interessen verarscht um es hochdeutsch
auszudrücken und sollen dies noch finanzieren.
-14Auf lange Sicht wird dies für Ihre Firma zum Desaster führen, auch wenn die abgehobene
Arroganz Ihrer Rundfunksender dies noch nicht wahr haben will, denn die Stimmungsmache
fällt immer mehr Menschen auf.
Dreister geht es insgesamt nicht.
Ja, Sie haben recht, man kann es diplomatisch ausdrücken, das mir ihr „Programm nicht
zusagt“. Ich leide auch nicht Autoritätshörigkeit, schon gar nicht dort, wo es keine Autoritäten
gibt. Es ist auch nebensächlich ob ein Programm gefällt, weil es nur für Nutzer solcher
wichtig ist, zu denen ich nicht zähle.
Und stehen derartige Dinge noch im Verhältnis?:
Günther Jauch kostet 4600 Euro – pro Minute
http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/teure-talkrunden-guenther-jauch-kostet-4600euro-pro-minute/9546738-all.html
Claus Kleber 8835,30 Euro pro Minute
http://www.sueddeutsche.de/kultur/tv-die-bombe-mit-claus-kleber-der-super-kleber1.165384-2
Dr. Claus Kleber, Redaktionsleiter des ZDF ist zudem Mitglied Atlantik-Brücke e. V., was in
dieser Tätigkeit als Journalist nicht sein sollte, z.B. im Rahmen “sachlicher“ NatoBerichterstattung. Siehe derzeit Russland-Bashing.
Man kann nur erahnen was auch andere Moderatoren verdienen. In der Regel haben viele
von denen auch noch andere Nebentätigkeiten. Es geht nicht um Neiddebatten über deren
Einkommen, sondern wer das unfreiwillig finanziert, nämlich der Gebührenzahler.
Jeder der ARD ZDF etc sieht oder gerne hört(radio), sollte auch zahlen. Denn das ist wie mit
Busfahren. Man steigt ein und zahlt die Fahrkarte. Alles andere wäre Schwarzfahren
(Schwarzsehen). Beim Bus bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln hat man eine Wahlmöglichkeit
im Gegensatz zum Rundfunkbeitrag - Hierbei wird man zur Zahlung genötigt und läuft der
privaten Willensautonomie zuwider.
Die Rundfunkgebühr wird in nicht allzu ferner Zukunft abgeschafft werden, dies ist schon
absehbar, solange werde ich Ihnen Widerstand leisten.
Sie werden natürlich keine Ruhe geben, daher ist dies auch mein letztes Schreiben an Sie,
künftige Angebote von Ihnen werde ich der Abfallentsorgung zuführen, denn diese
interessieren mich nicht, ebenso wenig ein auf mein Namen ausgestelltes “Beitragskonto“,
was der Gipfel der Dreistigkeiten ist.
Gezeichnet
gezweb.pdf (PDF, 1.42 MB)
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