RH 10x22 5x120 (PDF)




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Mo b i l i t ä t

Teilegutachten
nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

Nr. RZ-064601-A0-306
TGA-Art 13.1

über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
an Fahrzeugen des Herstellers
BMW
Hersteller:

RH-ALURAD GmbH
Röntgenstraße 12
57439 Attendorn

Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung
vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen;
dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller:
Art des Sonderrades:
Lochkreisdurchmesser [mm]:
Lochzahl:
Mittenlochdurchmesser [mm]:
Zentrierart:

RH Alurad GmbH
einteiliges Leichtmetallsonderrad
120
5
74,10
Mittenzentrierung

Radfestigkeit
Radlastprüfung:
geprüfte Radlast [kg]:
bei Reifenabrollumfang [mm]:

TÜV Pfalz, 11-0828-A00-V01
925
2450

Kennzeichnungen
Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:
RH
BU 1022
Radtyp:
120D
Ausführung:
Radgröße:
10 J x 22 H2
Einpreßtiefe [mm]: ET
50
Zentrierring Kennzeichnung
ohne Ring
ab Herstelldatum (Monat/Jahr): 03/2011

IFM - Geschäftsstelle Essen
Adlerstraße 7
45307 Essen

PRÜFLABORATORIUM
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Technischer Dienst: KBA – P 00004-96

Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :
RZ-064601-A0-306
Seite :
Hersteller :
Teiletyp :

2/7
RH-ALURAD GmbH
BU 1022

Mo b i l i t ä t

Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 .
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.
Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in
Service“.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)

Beschreibung der Befestigungsteile

X5, X6, X70

siehe Auflage D12)D12a)D12b)

Zubehör-Kit Anzugsmoment
140 Nm

Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :
RZ-064601-A0-306
Seite :
Hersteller :
Teiletyp :

3/7
RH-ALURAD GmbH
BU 1022

X70
Typ:
e1*2001/116*0420*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
155 bis 261
BMW X5
265/35R22
(ohne KotflügelverbreiteT102)
rung)
275/30R22
T99)

Mo b i l i t ä t

Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)B44)D12)
E50)K01)K04)

285/30R22
T101)

155 bis 261

295/30R22
T99)
BMW X5
265/35R22
(mit Kotflügelverbreiterung) T102)

A02) bis A10)B44)D12)
E50)

275/30R22
T99)
285/30R22
A01)K01)T101)

155 bis 330

BMW X6
(ohne Kotflügelverbreiterung)

295/30R22
A01)K01)T99)
265/35R22 M+S
T102)

A02) bis A10)B44)D12a)
D12b)

265/35R22
E61)T102)
275/30R22
A01)E61)K03)T99)
285/30R22
A01)K03)T101)
295/30R22
A01)K03)T99)
e1*2001/116*0420*10

1650/1755 (1950) X5
1400/1520(1725)X6

5/120/74, X6 HA 5/120/72,5

Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :
RZ-064601-A0-306
Seite :
Hersteller :
Teiletyp :

4/7
RH-ALURAD GmbH
BU 1022

X5
Typ:
e1*2007/46*0421*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
155 bis 300
BMW X5
265/35R22
(ohne KotflügelverbreiteT102)
rung)
275/30R22
T99)

Mo b i l i t ä t

Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)B44)D12)
E50)K01)K04)

285/30R22
T101)

155 bis 300

295/30R22
T99)
BMW X5
265/35R22
(mit Kotflügelverbreiterung) T102)

A02) bis A10)B44)D12)
E50)

275/30R22
T99)
285/30R22
A01)K01)T101)
295/30R22
A01)K01)T99)
e1*2007/46*0421*03

1650/1755 (1990)

5/120/74

X6
Typ:
e1*2007/46*0412*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
155 bis 300
BMW X6
265/35R22 M+S
T102)

Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)B44)D12a)
D12b)

265/35R22
E61)T102)
275/30R22
A01)E61)K03)T99)
285/30R22
A01)K03)T101)
295/30R22
A01)K03)T99)
e1*2007/46*0412*03

1375/1530 (1730)

VA 5/120/74, HA 5/120/72,5

Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :
RZ-064601-A0-306
Seite :
Hersteller :
Teiletyp :

5/7
RH-ALURAD GmbH
BU 1022

Mo b i l i t ä t

Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der
ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im
Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige
Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden siehe Auflage D12)D12a)D12b).
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø385x36 mm

Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :
RZ-064601-A0-306
Seite :
Hersteller :
Teiletyp :

6/7
RH-ALURAD GmbH
BU 1022

Mo b i l i t ä t

D12) Es ist die Montage der speziellen Distanzscheibe Kennzeichnung H+R 3075740 / Dicke
15 mm erforderlich. Es sind dann die mitgelieferten Radbefestigungsschrauben
M14x1,25x50 zu verwenden.
D12b) An der Vorderachse ist die Montage der speziellen Distanzscheibe Kennzeichnung H+R
3075740 / Dicke 15 mm erforderlich. Es sind dann die mitgelieferten
Radbefestigungsschrauben M14x1,25x50 zu verwenden.
D12a) An der Hinterachse ist die Montage der speziellen Distanzscheibe Kennzeichnung H+R
3075725740 / Dicke 15 mm erforderlich. Es sind dann die mitgelieferten
Radbefestigungsschrauben M14x1,25x50 zu verwenden.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig an der Vorder- und Hinterachse
mit Sommerreifen der Größe 255/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EGGenehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :
RZ-064601-A0-306
Seite :
Hersteller :
Teiletyp :

7/7
RH-ALURAD GmbH
BU 1022

Mo b i l i t ä t

Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (ZertifikatRegistrier-Nr. 44 102 100301) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage
XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 7 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Adlerstr. 7, 45307 Essen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Benannt als Technischer Dienst
vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96

Geschäftsstelle Essen, 08.05.2012

Karwig

Anhang zum Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO

Mo b i l i t ä t

Allgemeines zu Reifentragfähigkeiten
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240
km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270
km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300
km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h
die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h
ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte
vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen.
Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen
die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf
dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced, Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der
zugehörige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben
beschriebenen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt.
Ermittlung der erforderlichen Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex (LI)) und des
Geschwindigkeitssymbol (GSY) der zu verwendendenden Reifen in Abhängigkeit von
Achslast und Höchstgeschwindigkeit
Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge bis 201 km/h Höchstgeschwindigkeit
Beispieldaten:

Achslast Achse 1
Achslast Achse 2
Höchstgeschwindigkeit

Fahrzeugdaten
Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigu
ng Teil I
Ziff 16 vorne
Feld 8.1
1210 kg
Ziff 16 hinten
Feld 8.2
1265 kg
Ziff 6
Feld T
198 km/h

ermittelte Daten
erfd. LI /GSY
91 H
93 H

1. Die Tragfähigkeitskennzahl „LI“ ist grundsätzlich ausgehend von der Zeile mit dem „vmax“ Wert
201 abzulesen. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln,
gehe man in dieser Zeile bis zu dem Wert, der vor dem Schrägstrich steht, der gleich oder größer der
Achslast ist. Die im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl „LI“ für die gewählte
Achse. Für die Beispieldaten ergeben sich somit für Achse 1 ein LI-Wert von 91 und für Achse 2 ein
LI-Wert von 93.
Ableseweg für Achse 1 und 2:
90
Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex)
vmax
vmax m.Tol. erf. GSY alt. GSY
H
201
210
1200/
:
:
:
:
:

91
1230/

92
1260/

:

93
1300/

:

94
1340/

:

95
1380/

:

96
1420/

:

2. Das erforderliche Geschwindigkeitssymbol ist aufgrund der Höchstgeschwindigkeit laut
Fahrzeugpapieren aus folgender Tabelle aus der Spalte „erf. GSY“ abzulesen:
Höchstgeschwindigkeit in km/h
lt. Fahrzeugpapieren
zzgl. Toleranz
bis 142
150
bis 152
160
bis 162
170
bis 172
180
bis 182
190
bis 192
200
bis 201
210

erf. GSY
P
Q
R
S
T
U
H

Ein alternativen alt GSY / LI gibt es nur für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit größer 201 km/h.

V:28.09.2006

:

Anhang zum Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO

Mo b i l i t ä t

Für die Beispieldaten ergibt sich als erforderliches Geschwindigkeitssymbol “H“. Sofern bei der
gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus den „LI“ für
den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäbe sich der LI-Wert 93.
Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht
verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch
eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden.
Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge über 201 km/h Höchstgeschwindigkeit
Beispieldaten:

Achslast Achse 1
Achslast Achse 2
Höchstgeschwindigkeit

Fahrzeugdaten
Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigu
ng Teil I
Ziff 16 vorne
Feld 8.1
1210 kg
Ziff 16 hinten
Feld 8.2
1265 kg
Ziff 6
Feld T
230 km/h

ermittelte Daten
erfd. LI /GSY
alt. LI/GSY
94 V
96 V

91 W
93 W

1. Mit der Höchstgeschwindigkeit, Ziff. 6 aus dem Fahrzeugschein bzw. Feld T der
Zulassungsbescheinigung Teil I, gehe man in die Spalte „vmax“ bis zu der Zeile, die den gleichen
Wert für die Höchstgeschwindigkeit enthält.
2. In dieser Zeile gehe nun bis zur Spalte „erf. GSY“ . Hier steht nun das mindest erforderliche
Geschwindigkeitssymbol „erf. GSY“ und sofern in der nächsten Spalte der gleichen Zeile eine
weitere Angabe steht, ist das das alternative Geschwindigkeitssymbol „alt. GSY“.
3. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in
dieser Zeile weiter nach rechts bis zu dem Wert der vor dem Schrägstrich innerhalb einer
Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf dieser Spalte
abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl „LI“ für die gewählte Achse.
4. Um den alternativen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in der gleichen
Zeile links beginnend bis zu dem Wert der hinter dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle
steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die jetzt im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die
alternative Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse.
Ableseweg für Achse 1 :
90
91
92
93
94
95
96
Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) 
vmax
vmax m.Tol. erf. GSY alt. GSY
H
201
210
1200/
1230/
1260/
1300/
1340/
1380/
1420/
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
V
W
229
238
1099/1200 1127/1230 1154/1260 1191/1300 1227/1340 1264/1380 1301/1420
V
W
230
239
1096/1200 1123/1230 1150/1260 1187/1300 1223/1340 1260/1380 1296/1420
V
W
231
240
1092/1200
1119/1230 1147/1260
1183/130
1219/1340 1256/1380 1292/1420

Ableseweg für Achse 2 :
90
91
92
93
94
95
96
Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) 
vmax
vmax m.Tol. erf. GSY alt. GSY
H
201
210
1200/
1230/
1260/
1300/
1340/
1380/
1420/
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
V
W
229
238
1099/1200 1127/1230 1154/1260 1191/1300 1227/1340 1264/1380 1301/1420
V
W
230
239
1096/1200 1123/1230 1150/1260 1187/1300 1223/1340 1260/1380 1296/1420
V
W
231
240
1092/1200
1119/1230 1147/1260
1183/130
1219/1340 1256/1380 1292/1420

Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es
aus, den „LI“ für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäben sich der LI-Wert
96 für den GSY V, bzw. bei alternativem GSY W der LI-Wert 93.
Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht
verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch
eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden.

V:28.09.2006






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