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Produktinformationsblatt für eine
Hausratversicherung
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen
einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versi
cherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht
abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus
schließlich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den
Versicherungsbedingungen. Lesen Sie deshalb die gesamten
Vertragsbestimmungen sorgfältig.
1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?
Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung an. Grundlage sind die
Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2012)
sowie die weiteren im Antrag und in der Kundeninformation
genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen.
2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht ver
sichert?
Wir versichern Ihren Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Ein
bruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch, Leitungs
wasser und Sturm. Wir erstatten Ihnen die Reparaturkosten,
wenn Haushalts-gegenstände durch diese Gefahren beschädigt
werden. Werden Ihre Sachen zerstört oder werden diese bei
einem Einbruch gestohlen, erhalten Sie von uns den Wieder
beschaffungspreis (Neuwert).
Im Versicherungsschutz sind – im Rahmen besonderer Ent
schädigungsgrenzen – enthalten:
– Aufräumungskosten, Transport- und Lagerkosten
– Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
– Schlossänderungskosten
– Bewachungskosten.
Nicht versichert sind beispielsweise Schäden durch Grund
wasser. Grundsätzlich nicht versichert ist das Gebäude selbst, in
dem sich der Hausrat befindet.
Der Versicherungsschutz kann – abhängig vom Risiko – gegen
Mehrbeitrag individuell erweitert werden:
– Mitversicherung von Elementarschäden (z. B. Überschwem
mung, Erdbeben)
– Fahrraddiebstahl
– Glasbruchversicherung
Nähere Informationen finden Sie in den Ziffern 1 bis 8 der All
gemeinen Versicherungsbedingungen (VHB 2012).
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und
was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?
Beitrag inkl. Versicherungsteuer
Zahlungsperiode
Vertragslaufzeit
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst
müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb
haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausge
nommen. Nicht versichert sind insbesondere
– von Ihnen vorsätzlich herbeigeführte Schäden
– Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art oder Kern
energie entstehen.
Näheres hierzu finden Sie in den Ziffern 3 und 30 der VHB 2012.
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche
Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen
Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt
wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Sie haben uns
z. B. alle bereits eingetretenen Schäden mitzuteilen und, wenn
der Hausrat bereits versichert war, die letzten Versicherer.
Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, können Sie Ihren
Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Ggf. können wir
uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen oder die Versicherungs
beiträge anpassen.
Näheres entnehmen Sie bitte Ziffer 22 der VHB 2012.
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit
und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten
haben?
Während der Laufzeit des Vertrages müssen Sie uns eine Mittei
lung machen, wenn sich gefahrrelevante Umstände verändern.
So haben Sie uns als Ihren Versicherer über besondere Gefahr
erhöhungen zu informieren (z. B. wenn die ansonsten ständig
bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt).
Außerdem sind von Ihnen bestimmte Sicherheitsvorschriften
einzuhalten. Beispielsweise ist in der kalten Jahreszeit die Woh
nung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren
oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzu
sperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Näheres entnehmen Sie bitte den Ziffern 23 und 24 der VHB
2012.
Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüg
lich nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt des Versiche
rungsscheines oder – sofern ein fester Zahlungstermin
vereinbart ist – zu diesem im Versicherungsschein genannten
Termin. Alle weiteren Beiträge sind dann entsprechend der
vereinbarten Zahlungsperiode zu entrichten. Falls Sie uns ein
Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für ausreichende
Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten oder einmaligen
Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange
vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der
PIB_7007 9. 2016
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und den
Ziffern 14 bis 18 der VHB 2012.
Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre
Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie
haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren
Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter
Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen.
erstmals zum Versicherungsbeginn am
Provinzial Nord Brandkasse
Aktiengesellschaft
Die Versicherung der s Sparkassen
Amtsgericht Kiel HRB 5704
St.-Nr. 5337 5914 0146
Vers.-St.-Nr. 9116 8100 2431
Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspä
teten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht recht
zeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag
innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungs
schutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Bitte beachten
Sie außerdem, dass sich der Beitrag während der Laufzeit
ändern kann.
Sophienblatt 33
24097 Kiel
www.provinzial.de
7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche
Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei
Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie den
Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefähr
den. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte
unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die
Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des
Schadens festzustellen.
Vorstand:
Dr. Wolfgang Breuer (Vorsitzender),
Matthew Wilby (stv. Vorsitzender),
Frank Neuroth, Dr. Thomas Niemöller,
Markus Reinhard, Stefan Richter,
Dr. Ulrich Scholten
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Reinhard Boll
Bankverbindung: Förde Sparkasse
IBAN DE40 2105 0170 1400 2500 21
BIC NOLADE21KIE
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Produktinformationsblatt Hausrat
Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre
Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie
haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren
Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter
Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen.
Näheres entnehmen Sie bitte Ziffer 25 der VHB 2012.
8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der sich
Ziffer 3 bzw. den dort in Bezug genommenen Unterlagen (Antrag /
Versicherungsschein) entnehmen lässt, wenn die Zahlung des
Beitrags rechtzeitig erfolgt, in der Elementarschadenversiche
rung frühestens nach Ablauf der 14tägigen Wartezeit. An den
genannten Stellen finden Sie auch Hinweise auf Vertragslauf
zeit und -ende. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens
einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein wei
teres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens drei Monate
vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 20 der VHB 2012.
9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündi
gungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages stehen Ihnen wei
tere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie
oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn ein
Versicherungsfall eingetreten ist.
Einzelheiten hierzu finden Sie in Ziffer 21 der VHB 2012.
Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit über den für Sie
zuständigen Betreuer.
PIB_Hausrat.pdf (PDF, 69.58 KB)
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