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Erziehungsbeauftragung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz
für die Nacht der Bars; Muckentalerstr. 9; 74838 Limbach am 14.01.2017 ab 20.30
Hiermit übertrage ich,
Vorname Elternteil
Nachname Elternteil
geboren am
in
wohnhaft
telefonisch erreichbar unter
gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz die Erziehungsaufgaben für
mein Kind,
geboren am
auf folgend genannte, volljährige Begleitperson als Erziehungsbeauftragte:
Frau/Herr,
geboren am
wohnhaft
für folgend genannte Veranstaltung:
Nacht der Bars; Muckentalerstr. 9; 74838 Limbach am 14.01.2017 ab 20.30
Ich kenne die beauftragte Person und vertraue ihr die erzieherische Führung über meinen Sohn/meine Tochter an. Die beauftragte Person
ist 18 Jahre oder älter und hat genug erzieherische Kompetenzen um meinem Kind Grenzen setzen zu können, im Besonderen hinsichtlich
des Alkoholkonsums. Er/Sie trägt außerdem Sorge dafür, dass mein Kind zur angegebenen Zeit die Veranstaltung verlässt und unversehrt
zu Hause ankommt. Alle oben genannten bestätigen zugleich die Richtigkeit ihrer Angaben sowie die Echtheit aller Unterschriften.
Unterschrift Erziehungsberechtigter
Unterschrift Erziehungsbeauftragter
Unterschrift Jugendlicher
Datum, Ort
Gem. § 267 StGB stellt eine Fälschung der Unterschrift eine Straftat dar. Gem. § 23 StGB stellt der bloße Versuch ebenfalls eine Straftat dar.
Bitte je 1 Kopie für den Veranstalter und 1 Kopie für dich ausdrucken.
Erziehungsbeauftragung Nacht der Bars.pdf (PDF, 269.61 KB)
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