RZ 064325 C0 306 09D MI 5 114 3 67 ET40 .pdf

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :
RZ-064325-C0-306
Anlage-Nr. :
9d
Seite :
1/4
Hersteller :
RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :
BM 859

Mo b i l i t ä t

Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
BM 859

Radtyp:
Art des Sonderrades:

einteiliges Leichtmetallsonderrad
540 (LK 114G)

Radausführung:
Radgröße:

8½Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:

40 mm

Lochkreisdurchmesser:

114,3 mm

Lochzahl:

5

Mittenlochdurchmesser:

72,60 mm

Zentrierart:

Mittenzentrierung

Zentrierring:

Ø72.5/Ø67.3

geprüfte Radlast:

760 kg

bei Reifenabrollumfang:

2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)
CY0, CY0G, CWB, CW0, GA0

:

Mitsubishi (J)

Beschreibung der Befestigungsteile
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5

CW0
Typ:
e1*2001/116*0406*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
103 bis 130
Outlander
235/45R19

Zubehör-Kit Anzugsmoment
4638
110 Nm

Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)

245/45R19
255/45R19
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0406*11

1150 / 1300 (1440)

RZ-064325-C0-306-09d~MI-5-114_3-67-ET40.docx

5/114,3/67

Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :
RZ-064325-C0-306
Anlage-Nr. :
9d
Seite :
2/4
Hersteller :
RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :
BM 859

CWB
Typ:
e1*2001/116*0482*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
103 bis 130
Mitsubishi Outlander
235/45R19

Mo b i l i t ä t

Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)

245/45R19
255/45R19
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0482*06

1150/1300(1440)

5/114,3/67

CY0
Typ:
e1*2001/116*0441*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
80 bis 177
Lancer
225/35R19
(Limousine 4-türig)
80 bis 177

e1*2001/116*0441*11

Lancer
(Sportback, 5-türig)

225/35R19

1090/1000(1100)

e11*2001/116*0359*00

Lancer
(LPG Sportback, 5-türig)

A01) bis A10)
K01)K14)
A01) bis A10)
K01)K02)K14)
5/114,3/67

CY0G
Typ:
e11*2001/116*0359*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
80 bis 105
Lancer
225/35R19
(LPG Limousine 4-türig)
80 bis 105

Auflagen und Hinweise

225/35R19

990/980(1070)

Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K01)K14)
A01) bis A10)
K01)K02)K14)
5/114,3/67

GA0
Typ:
e1*2007/46*0368*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
85 bis 110
ASX
225/45R19

Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K01)K04)K49)

235/40R19
e1*2007/46*0368*02

1120/1000(1090)

5/114,3/67

Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.

RZ-064325-C0-306-09d~MI-5-114_3-67-ET40.docx

Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :
RZ-064325-C0-306
Anlage-Nr. :
9d
Seite :
3/4
Hersteller :
RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :
BM 859

Mo b i l i t ä t

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

RZ-064325-C0-306-09d~MI-5-114_3-67-ET40.docx

Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :
RZ-064325-C0-306
Anlage-Nr. :
9d
Seite :
4/4
Hersteller :
RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :
BM 859

Mo b i l i t ä t

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis 45° vor
Radmitte umzulegen.
Die Anlage Nr. 9d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BM 859 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 06.05.2011

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