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Title: Vorstandssitzung
Author: Dirk Jerusalem

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Pressemitteilung
des BUND Ortsverbandes Backnanger Bucht
vom 13.02.2017

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

Ortsverband Backnanger Bucht e.V.

bund.backnanger-bucht@bund.net
http://facebook.de/BUNDBacknang

Himmelsleiter oder Sündenfall
BUND befürchtet Rechtsbeugung durch Stadtverwaltung
Der „Steilhang der Murr unterhalb des Stiftshofes bis zur Annonay-Brücke“ steht als
Naturdenkmal (Schutzgebietsnummer 81190080022, mit insgesamt ca. 12700 qm² Fläche)
unter strengem Schutz. Die geplanten Baumaßnahmen zur sog. „Himmelsleiter“ stellen einen
erheblichen Eingriff dar, die aus Sicht des BUND für Umwelt- und Naturschutz nach geltendem
Recht nicht genehmigungsfähig sind.
Der Schutzstatus unterliegt zwar per Rechtsverordnung der Unteren Naturschutzbehörde – in
diesem Falle also dem Landratsamt Rems-Murr – an der Schutzbegründung von 1986 – dem
Einrichtungszeitpunkt als Naturdenkmal - hat sich aber nichts geändert. Eine Aufhebung des
Schutzes würde jeder Grundlage entbehren.
Eine Realisierung wäre mit erheblichen Rodungen und Erdbewegungen verbunden, die nur mit
schwerem Gerät im Steilhang möglich wären - mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf
Flora & Fauna, die bestehenden Lichtverhältnisse, die dünne, erosionsgefährdete Humusschicht
und damit auch den Bewuchs und mögliche Hangrutschungen sowohl während der Bauzeit, als
auch in Folge.
Die vergleichsweise steile Ausführung der sog. „Himmelsleiter“ wird außerdem dem Anspruch
einer Barrierefreiheit nicht genügen können. Eine solche öffentliche Treppe erfordert darüber
hinaus auch des Nachts eine helle Ausleuchtung und im Winter entsprechend konsequente und
gründliche Räum- und Streuarbeiten. All das - genauso wie das regelmäßige Zurückschneiden
des Hangbewuchses und zunehmende Müllentsorgungs- und Säuberungsarbeiten - werden im
laufenden Betrieb für steigende Kosten sorgen. Die Behauptung von Stadt und
Planungsverantwortlichen, die „Himmelsleiter“ wäre im Vergleich zu den Sanierungsarbeiten des
bestehenden Weges praktisch kostenfrei zu haben darf bezweifelt werden. Auch eine
Verlagerung „sozialer Brennpunkte“ aufgrund der geringen Einsehbarkeit wären zu erwarten.
Aus Sicht des BUND sind die erwarteten Landeszuschüsse zur Treppe von 220.000 € als
umweltschädliche Subvention zu bewerten und daher Verschwendung von Steuergeldern. Den
städtischen Anteil könnte man statt dessen viel vernünftiger und effektiver in die Verbesserung
der bestehenden Treppen und Stege Backnangs investieren.
Der BUND erwartet daher, dass die Stadtverwaltung Backnang den Schutzstatus des
Naturdenkmales anerkennt und entsprechend die Planung der sog. Himmelsleiter nicht weiter
verfolgt!

v.i.S.d.P.
Jerusalem, Dirk
Beim Marienheim 7
71522 Backnang
Mitglied im Vorstand des BUND Ortsverbandes Backnanger Bucht
http://facebook.de/BUNDBacknang


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