KR 307 19 Zoll ET35 LK 5x112 (PDF)




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TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung

Deutschstraße 10
A-1230 Wien

2016-AUTO-RD-EX-0-001333

Seite: 1 von 4

TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0012-14-WIRD-TG/N2
Hersteller:

IB ALURAD
49838 Langen / Emsland

Art:

Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2

Typ:

KR307 8,5x19

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Einoder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.

Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.

Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Teilegutachten 366-0012-14-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Antragsteller: IB ALURAD

Radtyp: KR307 8,5x19
Stand: 29.11.2016

__________________________________________________________________________________________________________________

I.

Ausführung

510057135
511257135
511257145
511266635
511266645
512072615
512072635
512074115
I.1.

Seite: 2 von 4

Übersicht
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad

Kennzeichnung
Zentrierring

307 ET 35
307 ET 35
307 ET 45
307 ET 35
307 ET 45
307 ET 15
307 ET 35
307 ET 15

73-57,1
73-57,1
73-57,1
73-66,6
73-66,6
74-72,6
ohne
ohne

Mittenl Einoch
preß(mm) tiefe
(mm)

100/5
112/5
112/5
112/5
112/5
120/5
120/5
120/5

57,1
57,1
57,1
66,6
66,6
72,6
72,6
74,1

zul.
Radlast
(kg)

35
35
45
35
45
15
35
15

775
775
775
775
775
775
775
775

zul.
Abroll
umf.
(mm)

gültig
ab
Fertig.
Datum

2144
2144
2144
2144
2144
2144
2144
2144

Beschreibung der Sonderräder

Hersteller

: IB ALURAD
:
: 49838 Langen / Emsland

Handelsmarke

: IB ALURAD

Korrosionsschutz

: Mehrschicht-Einbrennlackierung

Masse des Rades

: ca. 11,9 kg

I.2.

Lochkreis
(mm) /
-zahl

Radanschluß

siehe Anlage
I.3.

Kennzeichnung der Sonderräder

An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510057135:
: Außenseite

: Innenseite

Radtyp

: --

: KR307 8,5x19

Radgröße

: --

: 8 1/2 J X 19 H2

Einpreßtiefe

: --

: ET35

Herstellungsdatum

: Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 04.13

: --

Gießereikennzeichnung

: --

: KWT

Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.

Verwendungsbereich

Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.

Sonderradprüfung

Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0012-14-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
26.01.2014.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart

Berichtnummer

Datum

Technischer Dienst

Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

04/13
04/13
04/13
04/13
04/13
04/13
04/13
04/13

Teilegutachten 366-0012-14-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Antragsteller: IB ALURAD

Radtyp: KR307 8,5x19
Stand: 29.11.2016

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4

Technischer Bericht

366-0012-14-WIRD-TB

III.

Anbau- und Verwendungsprüfung:

III.1.

Anbauuntersuchung am Fahrzeug:

26.01.2013

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE

Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.

Fahrversuche:

Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.

Zusammenfassung:

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. Nr 20110 040916 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.

Unterlagen und Anlagen:

V.1.

Verwendungsbereichsanlagen:

Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller
age
1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
2 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,
VOLKSWAGEN
3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
4 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ

Ausführung

ET

erstellt am

510057135
511257135

35
35

29.11.2016
29.11.2016

Allg.
Hinweise
liegt bei
liegt bei

511257145
511266635

45
35

29.11.2016
29.11.2016

liegt bei
liegt bei

Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Teilegutachten 366-0012-14-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Antragsteller: IB ALURAD

Radtyp: KR307 8,5x19
Stand: 29.11.2016

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 4

5 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
6 BMW, BMW AG
7 BMW, BMW AG
8 BMW AG
V.2.

511266645

45

29.11.2016

liegt bei

512072615
512072635
512074115

15
35
15

29.11.2016
29.11.2016
29.11.2016

liegt bei
liegt bei
liegt bei

Allgemeine Hinweise:

siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.

Technische Unterlagen:

siehe Anlage: Technische Unterlagen

Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 29.11.2016
DUR

Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Teilegutachten 366-0012-14-WIRD-TG/N2
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: IB ALURAD

Radtyp: KR307 8,5x19
Stand: 29.11.2016

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1

Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN

Teilegutachten 366-0012-14-WIRD-TG/N2
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: IB ALURAD

Radtyp: KR307 8,5x19
Stand: 29.11.2016

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN

Teilegutachten 366-0012-14-WIRD-TG/N2
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: IB ALURAD

Radtyp: KR307 8,5x19
Stand: 29.11.2016

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN

Teilegutachten 366-0012-14-WIRD-TG/N2
Radtyp: KR307 8,5x19
Stand: 29.11.2016

ANLAGE: 2
Hersteller: IB ALURAD

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 35

Fahrzeughersteller

: AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN

Raddaten:
Radgröße nach Norm

: 8 1/2 J X 19 H2

Einpreßtiefe (mm)

: 35

Lochkreis (mm)/Lochzahl

: 112/5

Zentrierart

: Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung

511257135

Kennzeichnung
Rad
307 ET 35

Kennzeichnung
Zentrierring
73-57,1

Mittenl Zentrierringoch
werkstoff
(mm)
57,1

zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
775

zul.
Abroll
umf.
(mm)
2144

gültig
ab
Fertig
datum
04/13

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller

: AUDI

Befestigungsteile

: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad

Zubehör

: Zentrierring 73-57,1

Anzugsmoment der Befestigungsteile

: 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
140 Nm für Typ : 8U; 8U1

AUDI A3 CABRIOLET
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 21B; 22F; 22L; 24C;
8P
24D; 5FE
75 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22F; 22L; 24C;
24D; 5FE
235/35R19 91
21B; 21N; 22F; 22L;
24C; 24D; 54A
245/30R19 89Y 22F; 22L; 24D; 57F;
677
255/30R19 91
22F; 22L; 24D; 57F;
671; 673
AUDI A3, S3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0607*..
8V
77 - 135 225/35R19 88

Auflagen zu Reifen
241; 244; 246; 26B;
26J; 27F
77 - 221 225/35R19 88Y 241; 244; 246; 26B;
26J; 27F
245/30R19 89
24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
255/30R19 91
244; 247; 27F; 57F;
585

Auflagen
Cabrio; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
72T; 73C; 74A; 74P

Auflagen
Sportback (4-türig);
2-türig;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
72T; 73C; 74A; 74P

Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Teilegutachten 366-0012-14-WIRD-TG/N2
Radtyp: KR307 8,5x19
Stand: 29.11.2016

ANLAGE: 2
Hersteller: IB ALURAD

__________________________________________________________________________________________________________________

AUDI A3,S3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W
8P
e1*2001/116*0418*..
8PA
e13*2007/46*1082*..
8PB
235/35R19 87W

Auflagen zu Reifen
21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D; 5FE
21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D; 5ET
66 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D; 5FE
255/30R19 91
Frontantrieb; 22F; 22L;
22Q; 24D; 57F; 585;
671
66 - 195 235/35R19 91
21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D

AUDI A4, AUDI S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0013*..,
B5
55 - 142 225/35R19
e1*98/14*0013*..

B5

e1*93/81*0013*..,
e1*98/14*0013*..

B5

e1*93/81*0013*..,
e1*98/14*0013*..

Auflagen zu Reifen
21B; 22B; 22F; 24C;
24M; 367; 53S
225/35R19 88Y 21B; 22B; 22F; 24C;
24M; 367; 5FE
81 - 132 225/35R19
21B; 22B; 22F; 24C;
24M; 367; 53S
225/35R19 88Y 21B; 22B; 22F; 24C;
24M; 367; 5FE
55 - 142 225/35R19

21B; 22B; 22F; 24C;
24M; 367; 53S
225/35R19 88Y 21B; 22B; 22F; 24C;
24M; 367; 5FE

AUDI A4 CABRIOLET
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0177*.. 162
8H
235/35R19 91Y 21P; 22H; 24J; 24M;
5GG

8H

e1*2001/116*0177*..

253

235/35R19 91Y 21P; 22H; 24J; 24M;
5GG

8H

e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 235/35R19 91Y 21P; 22H; 24J; 24M;
e1*98/14*0177*..
5GG

Seite: 2 von 35

Auflagen
Sportback (4-türig);
Schrägheck 2-türig;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 72T; 73C; 74A;
74P

Auflagen
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
72T; 73C; 74A; 74P
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
72T; 73C; 74A; 74P
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 71C;
71K; 72T; 73C; 74A;
74P
Auflagen
Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 72T; 729; 73C;
74A; 74P; PDB
Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 72T; 729; 73C;
74A; 74P; PDB
Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 72T; 729; 73C;
74A; 74P

Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.






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