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Stadt Hanau
Anlage zur Ausschreibung
Old Argonner Kaserne
Ziele und Bewertungskriterien
Luftbild Old Argonner Kaserne
1
Anlage zur Ausschreibung der Old Argonner Kaserne der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ziele und Bewertungskriterien der Stadt Hanau zur Vorbereitung der
Durchführung eines Verfahrens nach §12 BauGB (Vorhabenbezogener
Bebauungsplan) i.V.m. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
i.S.d. §11 BauGB für das Vorhaben:
Old Argonner Kaserne Wohnen unter Bäumen
Entwicklung eines attraktiven Wohn- und ggf. nicht störenden Gewerbe
bzw. Dienstleistungsgebietes im Stadtteil Wolfgang.
Hanau, Juli 2011
2
Luftbild Schrägaufnahme 2008
Luftbild Schrägaufnahme 2008
3
Luftbild Schrägaufnahme 2011
Luftbild Schrägaufnahme 2011
4
Anlaß und Ziel
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt mit der
vorliegenden Ausschreibung die Liegenschaft der ehemaligen Old Argonner
Kaserne zu veräußern und diese im Einvernehmen mit der Stadt Hanau damit
einer zivilen Nachnutzung zuzuführen.
Voraussetzung hierfür ist die Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes
sowie die Sicherung der Erschließung im Rahmen eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes im Sinne der Regelungen des §12 BauGB in Verbindung mit
einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag mit
Folgekostenvereinbarung als städtebaulichem Vertrag i.S.d. §11 BauGB.
Entsprechend der durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau
mit Beschluss vom 15.12.2008 (Einleitung Vorbereitender Untersuchungen
nach § 141 BauGB und Strategiepapier für die Konversion in Hanau)
beschlossenen Stadtentwicklungsziele, soll die Entwicklung der
Konversionsflächen als Instrument nachhaltiger Stadtentwicklung (Stärkung
Technologie- und Wohnstandort Hanau, Stabilisierung
Bevölkerungsentwicklung durch attraktive Wohngebiete mit hochwertiger
infrastruktureller Ausstattung) erfolgen.
In diesem Sinne sollen mit der Konversion der ehem. Old Argonner Kaserne
Entwicklungschancen zu einem qualitativen und quantitativen Ausbau des
Stadtteils Wolfgang als attraktivem, höherwertigen Wohnstandort mit
angemessenen Versorgungseinrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie
ggf. nicht störenden Gewerbeflächen umgesetzt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung sollen geeignete Investoren für den Erwerb des
Grundstückes, die Sanierung und Umnutzung der denkmalgeschützten
Bausubstanz sowie einer ergänzenden Neubebauung im denkmalgeschützten
Kontext sowie ggf. zur Entwicklung eines nichtstörenden Gewerbegebietes
gefunden werden, die bereit und in der Lage sind, entsprechend den
nachfolgend beschriebenen Zielen und Kriterien und i.S.d. Regelungen der §§11
und 12 BauGB ein entsprechendes Vorhaben einschließlich der notwendigen
Erschließung durchzuführen und sich als Vorhabenträger hierzu zu verpflichten.
5
Inhaltsverzeichnis
Anlass und Ziele
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Info Kaserne Allgemein
Lage und Umfeld
Fläche, Bebauung und frühere Nutzung
Planungsrecht
Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB
Bestandsuntersuchung BImA
Untersuchung im Vorfeld der Bauleitplanung
2.
2.1
Entwicklungskonzept und Gesamtplanung
Gesamtstädtischer Entwicklungsrahmen
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Allgemeine Verfahrensbedingungen
Art des Verfahrens
Verfahrensbedingungen
Eignungsprüfung Gebote zum Abschluss eines DV
Informations- und Arbeitsunterlagen
Bearbeitungsgebiet
Erforderliche Unterlagen
Grundlagen für die Schaffung von Planungsrecht/ Sicherung
der kommunalen Ziele
4.
Situation / Planungsvorgaben
4.1
Städtebauliche Ziele Wohnen
4.1.1 Allgemein
4.1.2 Nutzung/ Nutzungsdichte
4.1.3 Stadtraum / Gestaltung
4.1.4 Erschließung
4.1.5 Grünordnung
4.1.6 Denkmalschutz
4.1.7 Immissionsschutz
4.1.8 Ökologie
4.1.9 Nachhaltigkeit
4.1.10 Boden
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.9
4-3.
Städtebaulichen Ziele Gewerbe
Allgemein
Nutzung/ Nutzungsdichte
Stadtraum/ Gestaltung
Erschließung/ Verkehr
Grünordnung
Immissionsschutz
Ökologie
Nachhaltigkeit
Boden
Versorgung
5.
Ansprechpartner
6.
Anlagen
6
1. Info Kaserne Allgemein
1.1 Lage und Umfeld
Die Old Argonner Kaserne liegt im Stadtteil Wolfgang im östlichen Teil der
Stadt. Die Liegenschaft bildet gemeinsam mit der südöstlich angrenzenden
New Argonner Kaserne den südlichen Abschluss des Stadtteils Wolfgang, ist
aber vom heutigen Siedlungskern durch die vierspurig ausgebaute B8
getrennt. Zwischen B8 und der Old Argonner Kaserne befindet sich noch ein
schmales ziviles Wohngebiet entlang der Lehrhöfer Straße, welches sich
entlang der gesamten Breite des Kasernengeländes hinzieht. Der nördliche
Teil der Liegenschaft mit der ehemaligen Elementary School wurde
zwischenzeitlich an die Stadt Hanau veräußert, die in den sanierten Gebäude
dort zwei Förderschulen und eine Kindertagesstätte betreibt. Ergänzt wurde
die Anlage durch einen Turnhallenneubau. Die verbliebene Fläche der Old
Argonner Kaserne wird nun im Nordosten von dem Gelände der
Förderschulen begrenzt; im Südosten stößt die Fläche an die K970 (In den
Tannen) sowie im Westen an die Bahnlinie Hanau-Fulda bzw. HanauFriedberg und im Süden an Vereinssportflächen.
Straßenverkehrsmäßig ist die Old Argonner Kaserne gut angeschlossen. Über
die Straße In den Tannen besteht nach Norden eine Anbindung an die B8 mit
direkten Anbindungen an die Innenstadt sowie den Autobahnanschluss
Erlensee der A66 (Richtung Frankfurt und Richtung Hanauer Kreuz). Nach
Süden besteht eine Anbindung an die Auheimer Straße / L3309, über die
sowohl die Innenstadt als auch die südlichen Stadtteile und die B45 und B43a
und somit die A3 (Richtung Frankfurter Kreuz und Richtung Würzburg) schnell
erreicht werden können. In der Straße in den Tannen befinden sich
bushaltestellen und damit eine direkte Anbindung an das ÖPNV-Netz. Eine
Fuß- und Radwegverbindung an den Regionalbahnhof Wolfgang soll im
rahmen des Vorhabens geschaffen werden.
Das unmittelbare Umfeld der Old Argonner Kaserne und die Liegenschaft
selbst sind durch eine großzügige Durchgrünung geprägt. Die benachbarten
Nutzungen (Wohnen, Sportanlagen, Schulen) heben die Qualität des
Umfeldes.
Förderschulen und Kita
Die beiden Förderschulen, Pedro-Jung-Schule sowie die Schule am Brunnen,
sind seit Oktober 2010 in das Förderschulzentrum in der von der Stadt Hanau
erworbenen nördlichen Teilfläche der Old-Argonner-Kaserne umgezogen.
Auch der ehemalige Kindergarten der Elementary School der Old ArgonnerKaserne wurde saniert und inzwischen mit mit vier Gruppen belegt. Bis zu 72
Plätze stehen zur Verfügung; eine fünfte Gruppe kann bei Bedarf eingerichtet
werden. Ergänzt wurde inzwischen der Neubau einer 1600 qm großen
Zweifeldturnhalle. Die Einrichtungen werden über die zum Kaufgegenstand
gehörende Bertha-von-Suttner-Straße erschlossen.
7
New Argonner Kaserne
Im Dezember 2009 wurde die Liegenschaft im Rahmen einer europaweiten
Ausschreibung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben veräußert.
Schwerpunkte der zukünftigen Entwicklung durch einen privaten Investor sind
u.a. die Realisierung unterschiedlicher Wohnformen (Eigentums.- und
Mietwohnungen) sowie der Erhalt der ehemaligen Offiziersstrasse mit allein
stehenden Wohnhäusern und Doppelhaushälften. Weiterhin ist auf der Fläche
ein Privatgymnasium (Paul-Gerhardt-Schule) entstanden, die großflächigen
Sportanlagen sollen erhalten bleiben und Nahversorgungsmöglichkeiten
(Supermarkt, Discounter und Drogeriemarkt wie auch ein
Dienstleistungszentrum) im Norden der Fläche geschaffen werden. Ergänzt
wird das Gesamtkonzept durch die Ausweisung neuer Baugrundstücke im
mittleren Teil der ehemaligen New Argonner-Housing. Ebenfalls geplant ist die
Schaffung eines Kindergartens für die im neuen quartier entstehenden
Bedarfe.
Direkt angrenzend liegt das ehemalige Übungsgelände und heutige FFHGebiet Campo Pond, in dem im Jahr 2009 mit der Ansiedlung der PrzewalskiUrpferde begonnen wurde.
Stadtteil Wolfgang
Seit der Hessischen Gebiets- und Verwaltungsreform von 1974 ist Wolfgang
ein Hanauer Stadtteil. Die Geschichte der ehemals selbstständigen Gemeinde
basiert auf der im Jahr 1468 von Erasmus Hasefuß zu Ehren von Sankt
Wolfgang, einem im zehnten Jahrhundert in Regensburg wirkenden Bischof,
errichteten Kapelle in dem damals fast undurchdringlichen und sumpfigen
Wald der Bulau.
Eine besondere Bedeutung sollte Wolfgang nach Beendigung des deutschfranzösischen Krieges im Jahr 1871 bekommen. Das damalige Preußen
plante im Rhein-Main-Gebiet den Bau einer „Pulverfabrik“, deren Konzession
am 23. Juli 1875 erfolgte. Bis 1880 ist die Pulverfabrik zum selbstständigen
Gutsbezirk erhoben und besteht aus großflächigen Betriebsgebäuden und
dazugehörigen Wohneinheiten
Der Erste Weltkrieg und der damit verbundene gesteigerte Bedarf an
Schießpulver für Heer und Marine lässt die Produktionszahlen gewaltig
steigen. So verfügt die Fabrik bei Beendigung des Krieges über 5.000
Personen, zumeist Frauen und Mädchen. 1920 erfolgt unter hohen Kosten
von insgesamt ca. 10 Millionen Mark die Liquidierung der Anlagen der
Pulverfabrik und die Umstellung auf die Produktion von Kunstleder und
petrochemischer Produkte. In der Folgezeit siedeln sich in Wolfgang weitere
bedeutsame Industrieunternehmen wie Degussa und Condux oder Betriebe
der Nuklearindustrie an. Letztere wurden zwischenzeitlich rückgebaut. Der
Stadtteil hat sich zu einem Zentrum der Hochtechnologie entwickelt.
Flächen im Stadtteil Wolfgang
8
1.2 Fläche, Bebauung und frühere Nutzung
Die Alte Argonner Kaserne wurde zwischen 1937 und 1938 als Kaserne für
das dritte deutsche Bahn-Pionierregiment erbaut, 1944/45 teilweise stark
beschädigt und bis 1956 wieder aufgebaut. Die Liegenschaft wurde in der
Folge in mehreren Ausbaustufen zur militärischen Wohnsiedlung mit
dazugehöriger Infrastruktur wie Elementary School (heute Förderschule), ,
Kinder- und Jugendeinrichtungen, Grünflächen und Spielplätzen ausgebaut.
Die Fläche ist großzügig mit dreigeschossigen Wohnblocks unterschiedlicher
Größe bebaut, teilweise mit ausgebauten Dachgeschossen, die
überwiegend in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet sind; einige Gebäude
stehen quer dazu in Ost-West-Richtung. Die interne Erschließung der
Wohnanlage erfolgt durch ein Straßennetz, an das jedes Gebäude direkt
angebunden ist. Vor jedem Gebäude befinden sich Parkmöglichkeiten. Im
Süden befinden sich um den ehemaligen Motor-Pool überweigend
eingeschossige Garagen, Werkhallen und Verwaltungsgebäude.
Wie die Pioneer Wohnanlage und die New Argonner Wohnsiedlung wurde
auch die Old Argonner Kaserne vor allem als Familienwohnanlage genutzt.
Der Bereich der alten Gesamtanlage Alte Argonner Kaserne steht
einschließlich der im Zentrum liegenden Freifläche unter Denkmalschutz.
9
1.3 Planungsrecht
Der derzeit noch geltende Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1981 weist
die Fläche noch als SO Bund aus. In dem zur Zeit im Verfahren befindlichen
Entwurf des Regionalflächennutzungsplanes (Reg. FNP) wird die Fläche als
Wohnbaufläche ausgewiesen.
Das für die zivile Entwicklung der Liegenschaft erforderliche Planungsrecht
soll im Rahmen der Veräußerung der Liegenschaft durch die BImA an einen
Investor durch diesen als entwicklungsbereiter und fähiger Vorhabenträger im
Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Verbindung mit einem
Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag und
Folgekostenvereinbarung i.S.d. § 12 bzw. §11 BauGB geschaffen werden.
Orientierende Untersuchung der Phase II a
1.4 Vorbereitende Untersuchungen nach §141 BauGB
•
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau hat am 15.12.2008 den
Beschluss zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB
gefasst.
Zwischenzeitlich wurden gemeinsam mit der Eigentümerin der Liegenschaft
(BImA) umfangreiche Bestandserhebungen und Untersuchungen
durchgeführt, die bereits eine hinreichende Beurteilungsgrundlage darstellen.
•
In Abhängigkeit zum Ergebnis des Verfahrens, der Mitwirkungsbereitschaft
des zukünftigen Eigentümer i.S.d. § 142 (4) BauGB sowie Inhalten und
Regelungen eines zukünftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes /
Durchführungsvertrages erfolgt die Prüfung einer Ausweisung als
Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren i.S.d. § 142 (4) BauGB
1.5 Bestandsuntersuchungen BImA
Von Seiten der BImA wurden im Vorfeld der Veräußerung der Fläche
umfangreiche Bestandsuntersuchungen insbesondere auch in Hinblick auf
mögliche Kontaminationsbelastungen durchgeführt.
Hist.Erkundung 2009
Hist.genetische Rekonstruktion
Orientierende Untersuchung Claimx Type 2
Orientierende Untersuchung der Phase II a
Orientierende Untersuchung der Phase II a - Ergänzende Erkundungen
Schadstoffuntersuchung Gebäude
Auf Grundlage der Untersuchungen geht die Stadt davon aus, dass im Bereich
der ehemaligen Housings keine Belastungen vorliegen, die eine Wohnnutzung
ausschließen.
Hinsichtlich der Verdachtsflächen (Altablagerungen) im Bereich des Waldes
entlang der Bahntrasse sowie der Belastungen im Bereich des ehemaligen
Motorpool werden nach derzeitigem Kenntnisstand sensibele Nutzungen
10
ausgeschlossen und sind entsprechende Maßnahmen im weiteren
vorzusehen.
1.6 Untersuchungen im Vorfeld der Bauleitplanung
Durch BImA und Stadt Hanau wurden gemeinsam weitergehende
Untersuchungen zur Qualifizierung des Standortes sowie zur Klärung von
Rahmenbedingungen zur Vorbereitung der Schaffung des erforderlichen
Planungsrechtes veranlasst. Die entsprechenden Unterlagen (Gutachten etc.)
sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Erschließung, Ver-und Entsorgung
Hinsichtlich der vorhandenen Erschließungs-, Ver- und Entsorgungsanlagen
ist aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse davon auszugehen, dass lediglich
die Anlagen der Regenentwässerung nachnutzungsfähig sind. Alle übrigen
Anlagen erscheinen erneuerungsbedürftig. Die Erschließung bedarf insgesamt
der Neuordnung, sodass derzeit nicht von einer gesicherten Erschließung
ausgegangen werden kann. Dies soll im Rahmen der Durchführung des
Vorhaben u. Erschließungsplanes durch den Vorhabenträger erstellt werden.
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Belange des Umwelt und Naturschutz
Auch aus der Voruntersuchung _ Screening im Rahmen des
Landschaftsplanerischen Fachbeitrages zur zivilen Nachnutzung von
Konversionsflächen (Planungsgemeinschaft Franz / Bi-plan) ergaben sich
keine, die zivile Entwicklung der Liegenschaft grundsätzlich erschwerenden
Erkenntnisse. Allerdings sind entsprechend der Empfehlungen des
Gutachtens und in Abhängigkeit zum Entwicklungsansatz des Erwerbers
Eingriffe absehbar, die im Rahmen des VuE-Plan / Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrens i.S.d. §2a gem. Umweltbericht zu bewältigen sein
werden.
Schalltechnische Untersuchung
Erhebliche Restriktionen für die zivile Entwicklung der Liegenschaft resultieren
aus der besonders nachts erheblichen Lärmbelastung aus Verkehrslärm
(Schiene u. Strasse), die derzeit nahezu im gesamten Plangebiet gesunde
Wohnverhältnisse im Bestand stark beeinträchtigen. Es werden daher für eine
zivile Wohnnutzung im erheblichen Umfang Schallschutzmaßnahmen
erforderlich werden.
Nach Abstimmung mit den zuständigen höheren Verwaltungsbehörde
zeichnet sich hierzu ein Konsenskorridor für eine künftige Bauleitplanung ab:
12
Beschränkung der Wohnflächenausweisung auf die zivile Nachnutzung
und Abrundung des Bestandes
Verankerung eines verbindlichen hochwertigen Lärmschutzstandards für
die zivile Wohnnutzung durch einen Katalog vorwiegend passiver
Maßnahmen
Rechtliche und wirtschaftliche Absicherung der Umsetzung mit dem Ziel
der Schaffung eines neuen Wohnungsangebotes mit verbesserten
Wohnbedingungen gegenüber den bisherigen Bedingungen in Wolfgang
2. Entwicklungskonzept und Gesamtplanung
Die Stadt Hanau ist von der gegenwärtigen 2. Welle der Konversion in Hessen
stark betroffen. Mit rund 340 ha Konversionsfläche steht für rund 7 % der
städtischen Flächen eine Neuorientierung an. Die künftige Entwicklung der
Stadtteile Wolfgang, Großauheim und Lamboy wird in erheblichem Maße von
der Flächenkonversion geprägt sein. Insgesamt stellen die Flächen für den
Wohn- und Wirtschaftsstandort Hanau, aber auch für das Rhein-Main-Gebiet,
interessante Potenziale dar, bei einer Fehlentwicklung können damit aber
auch erhebliche Risiken verbunden sein.
Als Grundlage für den Konversionsprozess wurde am 15.12.2008 von der
Stadtverordnetenversammlung ein Strategiepapier verabschiedet. Dieses
beinhaltet neben der Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach BauGB
insbesondere ein Kooperationsangebot an die Eigentümerin, die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Mit dem Abschluss einer
Konversionsvereinbarung am 24.03. 2009 wurde ein weiterer Schritt getätigt,
damit die Stadt Hanau und die BImA gemeinsam und partnerschaftlich den
notwendigen und verbindlichen Rahmen für nachhaltige Entwicklungen und
zukünftige Investitionen schaffen. Die ersten Flächen (die New Argonner
Kaserne, Yorkhof und Cardwell Housing) konnte in diesem Rahmen bereits
an Investoren veräußert, saniert und überwiegend schon erfolgreich der
zivilen Nutzung zugeführt werden.
13
2.1 Gesamtstädtischer Entwicklungsrahmen
Konversion militärischer Liegenschaften in Hanau
Die Stadt Hanau verfolgt bei der Entwicklung des Wohnstandorts in
Zusammenhang mit den Konversionsflächen im Rahmen ihrer Wohnungspolitisch
Leitlinien das Ziel, das Wohnungsangebot für den Mittelstand zu verbessern, um
Neubürger zu gewinnen und gut qualifizierte Personen in der Stadt zu halten.
Es wird hierbei eine enge Verzahnung der Wohnraumentwicklung mit sozialer und
kultureller Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und Einzelhandelsangebot
angestrebt. Für die Konversionsareale ist ein sozial verträgliches Zukunftskonzept
umzusetzen, das insbesondere die Bildung sozialräumlicher Problemlagen
vermeidet.
Es soll eine Berücksichtigung experimenteller Wohnkonzepte, eine Beachtung von
Nachhaltigkeitsaspekten (Energieeffizienz, Wasserhaushalt, Grünausstattung,
Verkehr etc.) bei der Planung auf den Konversionsflächen erfolgen.
Um eine verträgliche Integration der Konversion in die gesamtstädtische
Entwicklung zu prüfen wurde durch die Stadt Hanau ein gesamstädtischer
Entwicklungsrahmen erarbeitet und durch die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen.
Die Konversion von rd. 340 ha ehemals durch die US-Armee genutzter
Flächen stellt eine einmalige Herausforderung und Chance für die
Stadtentwicklung der Stadt Hanau dar. Mit dem Potenzial dieser Flächen
• werden Impulse für eine nachhaltige Gesamtentwicklung des Stadtteils
Wolfgang ausgelöst und der Transformationsprozess des Stadtteils Lamboy
unterstützt,
• können bestehende qualitative Angebotslücken im Wohnungsmarkt Hanaus
und der Region geschlossen werden,
• besteht die Möglichkeit, bestehende Branchencluster im Industriepark
Wolfgang auszubauen,
• können neue wirtschaftliche Entwicklungspotenziale im Bereich Logistik
erschlossen werden,
• werden neue Freiräume für die Naherholung auf dem ehemaligen Campo
Pond Gelände und entlang des Mains in Großauheim eröffnet.
Aufgrund der Lage und des Flächenumfangs der Konversionsstandorte ist es
von Seiten der Stadt Hanau geboten, die Wechselwirkung mit anderen
bedeutenden Stadtentwicklungsprojekten und der übrigen Baulandentwicklung
in der Stadt und im Umland zu beachten.
Insbesondere für die Stadtteilentwicklung von Wolfgang besteht die Chance,
durch die Konversion der ehemaligen New und Old Argonner Kaserne
Verbesserungen in der Nahversorgung, der Ausstattung mit sozialer
Infrastruktur sowie der Freiraum- und Lebensqualität mit einem Ausbau des
Wohnstandortes zu verbinden.
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Konversionsschwerpunkt Stadtteil Wolfgang
Für den Konversionsschwerpunkt Stadtteil Wolfgang wurden drei
Nutzungskonzeptvarianten erstellt. Die Nutzungskonzepte gehen von einer
überwiegenden Wohnnutzung der Flächen von New Argonner und Old
Argonner aus. Für die Pioneer-Flächen gibt es hinsichtlich Nutzungshorizont
und Flächenzuschnitte unterschiedliche Szenarien.
Entwicklungsperspektiven für die New und Old Argonner - Kaserne
Rahmenbedingungen
Wichtige Eckpunkte für die Festlegung des Nutzungsschwerpunkts Wohnen
für New und Old Argonner sind:
– das Ziel der städtebaulichen Ergänzung und Stärkung des jetzigen Stadtteils
Wolfgang,
– die erfolgreiche Vermarktung der ehem. New Argonner Kaserne,
– die abgeschlossene Verlagerung von zwei Förderschulen in das
Schulzentrum der Old Argonner-Kaserne und die Ansiedlung einer PaulGerhardt-Privatschule auf dem Gelände der ehemaligen Hanau MiddleSchool.
Wohnen in der Waldstadt Wolfgang
Die neuen Wohnnutzungen profitieren von den gegebenen naturräumlichen
Qualitäten wie etwa dem alten Baumbestand der Kasernenanlage Old
Argonner oder dem FFHGebiet mit See und Wildpferdekoppel im Südosten
von New Argonner. Das Konzept für die zukünftige „Waldstadt Wolfgang“
respektiert diese Voraussetzungen und baut darauf auf.
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3. Allgemeine Verfahrensbedingungen
3.1 Art des Verfahrens
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Vergabestelle betreibt die
Veräußerung der Liegenschaft im Einvernehmen mit der Stadt Hanau.
Aufgrund der Planungshoheit der Kommunen muss in diesem Rahmen zwischen
der Stadt Hanau und dem Erwerber Konsens über die Schaffung des
erforderlichen Planungsrechtes für das Vorhaben einer zivile Nachnutzung der
Liegenschaft erzielt werden.
Entsprechend den Regelungen nach §12 BauGB soll die Zulässigkeit des
Vorhabens durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bestimmt werden.
Grundlage hierfür ist ein mit der Stadt abgestimmter Plan zur Durchführung des
Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und
Erschließungsplan) und die Verpflichtung zur Durchführung im Rahmen eines
Durchführungsvertrag mit Folgekostenvereinbarung i.S.d. § 12 BauGB zwischen
dem Erwerber als Vorhabenträger und der Stadt Hanau.
16
3.2 Verfahrensbedingungen
Um seitens der Stadt Hanau beurteilen zu können, ob das geplante
Vorhaben des potentiellen Erwerbers mit den Konversionszielen der Stadt
im Einklang steht, und damit die Voraussetzungen zum Abschluss eines
Durchführungsvertrages gegeben sind, sind die potentiellen Erwerber
aufgefordert, mit ihrem Kaufangebot auch ausreichend aussagekräftige
Unterlagen zur Beurteilung des geplanten Vorhabens und seiner
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzureichen.
Geprüft werden können daher nur Gebote, bei denen die unter 3.6
aufgeführten Unterlagen sowie Nachweise über eine für die Aufgabe
ausreichende Bonität und Leistungsfähigkeit im Angebot beigefügt sind.
In diesem Rahmen wäre die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
Vertragspartners schon im Zuge eines evtl. Teilnahmewettbewerbs durch
geeignete Bonitätsnachweise in Höhe des Kaufpreises und eines
angemessenen Anteils der Investitionskosten nachzuweisen.
3.3 Eignungsprüfung Gebote zum Abschluss eines DV
Die Beurteilung der den Angeboten beigefügten Unterlagen zum geplanten
Vorhaben erfolgt durch die Stadt Hanau mit Vertretern der zuständigen
Fachämter sowie der Bundesanstalt für Immobilien und der HAStadtentwicklungsgesellschaft mbH.
Geprüft und bewertet werden nur termingerecht eingereichte Angebote.
Prüfkriterien:
- Vollständigkeit der unter Punkt 3.6 geforderten Unterlagen
- Qualität des städtebaulichen-architektonischen Entwurfskonzeptes in
Verbindung mit dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit
- Beachtung des Denkmalschutz Aspektes
- Beachtung der Immissionsschutzvorgaben
- Beachtung von Nachhaltigen und Ökologischen Aspekten
- Plausibilität der Kostenschätzung und der Wirtschaftlichkeitsberechnungen
3.4 Informations- und Arbeitsunterlagen
Zur Erstellung der Angebote, insbesondere der geforderten Vorentwürfe, erhält
jeder Teilnehmer durch die BImA eine Informations- CD mit folgenden
Unterlagen.
- aktueller Vermessungsplan der Liegenschaft
- aktuelle Luftbilder
- Altlasten Untersuchung
- Gebäudeschadstoffe
- Gesamtstädtischer Entwicklungsrahmen (ASP& Partner)
- Technische Anforderungen an Planungsleistungen und
Bauausführungen von Erschließungsträgern
17
- Flächendeckende Lebensraumerhebung sowie Erhebung
naturschutzrelevanter Artengruppen
- (Vertiefende Bestandskartierung), FRANZ – Ökologie und
Landschaftsplanung
- Schalltechnische Gutachten
- Erkundung der Kanal Hauptrassen
- Stellplatzsatzung
- Baumschutzsatzung
- Plan mit Darstellung Wald und geplante öffentliche Grünflächen
Hinweis ein Geruchsgutachten ist beauftragt Ergebnisse liegen erst nach
Ausschreibungsende vor.
3.5 Bearbeitungsgebiet
Das
Bearbeitungsgebiet umfasst die
umrahmte Fläche.
18
Grundstücksflächen Grundstück A
Baulandfläche
B1
ca. 2794 m²
Fläche mit Denkmalgeschütztem Bestandsgebäude
B2
ca. 4818m²
Fläche mit Denkmalgeschütztem Bestandsgebäude
B3
ca. 3928m²
Fläche mit Denkmalgeschütztem Bestandsgebäude und
einem Abriss Gebäude entstehende Neubaufläche
Neubau angepasst an den Bestand bauliche Dichte
Max. 3 Vollgeschosse GRZ 0,2 / GFZ 0,6
B4
Fläche mit Bestandsgebäude
ca. 2314m²
B5
Fläche mit Bestandsgebäude
ca. 1772m²
B6
ca. 1997m²
Fläche mit Abrissgebäude
entstehende Neubaufläche
Neubau angepasst an den Bestand bauliche Dichte
Max. 3 Vollgeschosse GRZ 0,2 / GFZ 0,6
B7
ca. 4754m²
Fläche mit Bestandsgebäude und Abrissgebäude
entstehende Neubaufläche
Neubau angepasst an den Bestand bauliche Dichte
Max. 3 Vollgeschosse GRZ 0,2 / GFZ 0,6
B8
ca. 6660m²
Fläche mit Denkmalgeschütztem Bestandsgebäude
und Abrissgebäuden entstehende Neubaufläche
Neubau angepasst an den Bestand bauliche Dichte
Max. 3 Vollgeschosse GRZ 0,2 / GFZ 0,6
B9
Fläche mit Bestandsgebäude
ca. 10635m²
B10
ca. 2135m²
Fläche mit Denkmalgeschütztem Bestandsgebäude
B11
ca. 15870m²
Fläche Bestandsgebäude und Abrissgebäuden entstehende
Neubaufläche Neubau angepasst an den Bestand bauliche Dichte
Max. 3 Vollgeschosse GRZ 0,2 / GFZ 0,6
19
Grünflächen
G1
Grünfläche mit Spielplatz
ca. 1822m²
G2
Grünfläche
ca. 1814m²
G3
Grünfläche
ca. 6021m²
G4
Grünfläche
ca. 966m²
Grundstücksflächen Grundstück B
B12
Versiegelte Fläche
Gebäudeflächen
G5
Grünfläche
ca. 18130 m²
ca. 5445 m²
ca.
970m²
G6
Grünfläche
ca.
362m²
G7
Grünfläche
ca.
1803m²
G8
Grünfläche
ca.
362m²
Fläche Wald Gesamt
W1
Wald
ca 12497m²
W2
Wald
ca 24050m²
W3
Wald
ca
W4
Wald
ca 12497m²
W5
Wald
ca 8061m²
552m²
20
3.6 Erforderliche Unterlagen
Von den Bietern sind folgende Angaben zu erbringen.
1. Städtebaulicher Entwurf 1:1000
Lageplan mit den Angaben zu Geschosszahl, Kennzeichnung aller
vorkommender Haustypen, Darstellung der geplanten
Grundstücksbildungen, sowie Darstellung des
- Freiflächengestaltungskonzept
- Erschließungskonzept mit Stellplatzkonzept / Nachweis
2. Grundrissbeispiele zur Erläuterung des Nutzungskonzeptes 1:500
3. Ansichten zur Erläuterung des Entwurfskonzeptes 1:500
4. Schnitte – Querschnitte so weit zum Verständnis erforderlich 1:500
5. Projekt Beschreibung zu
-
Typologie
Aussagen zum Gebäude- und Nutzungskonzept
-
Angaben zu geplanten gewerblichen Nutzung ( wenn vorgesehen)
-
Darstellung der Wirtschaftlichkeit
Benennung der Investitionskosten für Erschließung (gegliedert nach
öffentlichen und privaten Verkehrsflächen und Freianlagen),
Immissionsschutzanlagen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
-
Gestalterische Konzeption, zum Umgang mit denkmalgeschützter
Substanz, insbesondere Aussagen zu Materialien /
Farben bei Bestandsbauten und zur gestalterischen Einbindung der
Neubauten in den denkmalgeschützten Bestandsbereich.
-
Schlüssel für Wohn und Nutzeinheiten
-
Angaben zum geplanten Umfang und Standard der beabsichtigten
Sanierung
-
Angaben zur Nachhaltigkeit und Ökologie
-
Berechnung der städtebaulichen-architektonischen Kenndaten
(GRZ , GFZ , BRI )
-
Immissionsschutz Konzept Wohnen Bestandteil der vorzulegenden
Unterlagen eine detaillierte Beschreibung der baulichen und
technischen Maßnahmen zum Lärmschutz einer geplanten
Wohnbebauung.
- ggf. Immissionsschutz Konzept Gewerbe Bestandteil der vorzulegenden
21
Unterlagen für die gewerbliche Nutzung ist eine detaillierte
Beschreibung, zur Lage und Stellung der geplanten Gewerbegebäude,
Angaben zur Höhe der Bebauung, Anga-ben zur Größe der
gewerblichen Flächen in Quadratmeter, Angaben zur Entfernung von der
geplanten Wohnbebauung etc.
-
Darstellung des Firmenprofils mit Referenzobjekten und Nachweis
der Bonität
3.7 Grundlagen für die Schaffung von Planungsrecht / Sicherung der
kommunalen Ziele
Nach den Regelungen des §12 BauGB ist Voraussetzung für die Schaffung
des Planungsrechtes die Verpflichtung des künftigen Vorhabenträgers zur
Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen in einer
bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten im
Rahmen des Durchführungsvertrages.
Zur Wahrung der kommunalen Interessen bedarf es der Sicherung dieser
Verpflichtung im Rahmen des Kaufvertrages zwischen BImA und Erwerber als
künftigem Vorhabenträger. Die mit Durchführungsvertrag und
Folgekostenvereinbarung zwischen der Stadt Hanau und dem Investor als
Vorhabenträger zu regelnden Durchführungs- und bzw. oder
Zahlungsverpflichtungen sind daher durch geeignete Bürgschaften
ausreichend zu sichern.
Im Sinne der Wahrung der von Seiten der Stadt Hanau beschlossenen
Kommunalwirtschaftlichen Ziele und Stadtentwicklungsziele muss eine
Deckung maßnahmenbezogener aber auch entwicklungsbedingter
übergeordneter Kosten für Planung, Entwicklung, Erschließung und
Infrastruktur einschl. Schulen, Kitas etc. aus der Bodenwertseigerung der
Konversionsflächen gedeckt werden. Die Stadt Hanau wird daher die
Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes an den Abschluss eines
entsprechenden städtebaulichen Vertrages knüpfen.
Eine Inhaltsbeschreibung des abzuschließenden Durchführungsvertrages ist
als Anlage beigefügt.
22
4. Situation / Planungsvorgaben
Die nachfolgend aufgeführten Planungs- und Entwicklungsziele sollen im
Rahmen eines künftigen Vorhabenplanes umgesetzt werden. Das Maß ihrer
Umsetzung bildet daher die Grundlage für die Beurteilung einzureichenden
Vorhabenvorschläge. Aufgrund der möglichen Entwicklungsvarianten mit den
schwerpunkten Wohnen im Bestandsareal sowie ggf. ergänzender
gewerblicher Nutzung sind diese gegliedert in nach städtebauliche Ziele
Wohnen (4.1) und städtebaulichen Zielen Gewerbe (4.2). Die Ziele sind
zusammengefasst als Kriterienliste der Anklage beigefügt.
4.1 Städtebauliche Ziele Wohnen
4.1.1. Allgemein
- Entwicklung des Plangebietes als Teil einer Siedlungsachse , die
Großauheim und Wolfgang verbindet.
- Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes mit ergänzenden
Möglichkeiten der Unterbringung von Freiberuflern und nicht störendem
Gewerbe bzw. Dienstleistungen
- Herausbildung einer besonderen Einmaligkeit durch "Wohnen unter
Bäumen" und die besondere Historie des Ortes
- Weiterentwicklung der stadträumlichen und grünordnerischen
Gegebenheiten-Die Auseinandersetzung sowohl mit den Belangen des
Denkmalschutzes und mit sonstigem baulichen Bestand als auch mit den
Anforderungen an nachhaltiges Bauen stellt die besondere
Herausforderung bei der Entwicklung dieser Fläche dar, der Rechnung
getragen werden soll.
4.1.2 Nutzung / Nutzungsdichte
- Wohnen, sowie Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe
(zentrenrelevanter Einzelhandel ist grundsätzlich ausgeschlossen)
- Wohnangebote für breite Bevölkerungsschichten (Familien mit Kindern
jeden Alters, Paare, Singles, Alleinerziehende, Senioren) Hierbei soll auch
dem Bedarf an barrierefreiem Wohnen Rechnung getragen werden
- den Bestand angepasste bauliche Dichte (max. 3 Vollgeschosse
Gesamtausnutzung i.M. GRZ 0,2 / GFZ 0,6)
- Wirtschaftlicher Ausgleich der Anpassung von Infrastruktureinrichtungen an
die neuen Bedarfe (z.B. Kita, Schule)
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4.1.3. Stadtraum/Gestaltung
- Vorlage eines nachvollziehbaren städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
- Erhaltung und Entwicklung der - z. T. auch denkmalgeschützten –
Platzräume
- Entwicklung von Quartiers-Eingangssituationen
- Ergänzung der Raumbildungen durch Vegetation
- Abbau stadträumlicher Barrieren, Anbindung an die umgebenden Quartiere
- Städtebaulich verträgliches Einfügen von Neubauten und baulichen
Ergänzungen
- Hohe architektonische Qualität von Neubauten und Umbauten /
Sanierungen (Referenznachweis)
- verträgliche Integration des ruhenden Verkehrs unter Berücksichtigung der
Frei- u. Straßenraumqualitäten
4.1.4 Erschließung
- Vorlage eines nachvollziehbaren Erschließungskonzeptes entsprechend
nachfolgender Anforderungen und belastbaren Kostenansätzen:
- Hierarchische Gliederung von notwendig öffentlichen u. privaten
Verkehrsflächen (Ring- und Sammelstraße, Wohn- und Anliegerstraßen,
Fuß- und Wohnwege), Langsamverkehr fördern
- Nachweis der für die Nutzung durch die Allgemeinheit erforderlichen
öffentlichen Hauptzufahrtsstrassen sowie ggf. der untergeordneten, der
Gebäudeerschließung dienenden Privatanliegerstrassen in erforderlichem
Umfang und nach den jeweils erforderlichen Standards.
- Straßenraumgestaltung mit hohen Aufenthalts- und Sicherheitsqualitäten
unter Berücksichtigung funktionaler Aspekte (Querschnitte, Radien,
Befahrbarkeit für Müll- u. Rettungsfahrzeuge etc.)
- Entwicklung eines separaten Fuß- und Radwegenetz überwiegend in
Grünflächen, mit Leit- und Führungswirkung, Anbindung an Wolfgang und
Argonner Park, Schulen/Kita; ÖPNV-Halt (Bus und Bahn); Nahversorgung,
Naherholung mit Anbindung an übergeordnetes Fuß- und Radwegenetz
- Gewährleistung der Anbindung der vorh. Förderschulen über ein öffentliches
Straßensystem in erforderlichem Querschnitt und Ausbaustandard
- Gewährleistung der Anbindung der vorh. Förderschulen über ein öffentliches
Straßensystem in erforderlichem Querschnitt und Ausbaustandard
- Separate Erschließung von Gewerbeflächen unabhängig von der
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Erschließung der Wohnbereiche (Keine Störung des Wohnens)
- Nachweis sicherer Schulwege auf und über das Quartier
- Schaffung bzw. Gewährleistung einer Fuss- und Radwegeanbindung des
Bahnhofes Wolfgang (Regionalbahn)
- Anpassung vorhandener Straßen- und Wege an neue Bedarfe (z.B. Fußweg
und Ergänzung Radstreifen entlang der Straße „In den Tannen“)
- Nachweis der Unterbringung des ruhenden Verkehrs und von
Fahrradstellanlagen unter Berücksichtigung der Freiraumqualität (gem.
Stellplatzsatzung)
- Ver- und Entsorgungskonzept unter Berücksichtigung der vorhandenen
Rahmenbedingungen
- Nachweis der Gewährleistung der gesicherten Erschließung i.S.d.
Regelungen der HBO
- Bereitschaft zur Übernahme der Verpflichtungen i.S.d. §12 BauGB bei
vollständiger Kostentragung (VuE-Plan mit Durchführungsvertrag)
4.1.5 Grünordnung
- Vorlage eines nachvollziehbaren Freiraumkonzeptes
- Herausarbeiten von Quartiersplätzen mit hoher
Aufenthaltsqualität/Identitätsstiftung
- Entwickeln eines ablesbaren und Orientierung gebenden Frei- und
Grünflächenkonzepts
- Übernahme und Weiterentwicklung des prägenden Vegetationsbestandes
("Wohnen unter Bäumen"), Nutzung des Standortpotenzials
- Schaffung von Spiel- u. Freizeitflächen für
Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren
- Schaffung einer öffentlichen Spielplatzfläche gegenüber der Schule
entsprechend der vorgegebenen Standards
- Bevorzugung von Naturmaterialien (z.B. Holz) bei der Ausstattung von Spielund Freizeitflächen- Schaffung von Spiel- u. Freizeitflächen für Kinder,
Jugendliche, Erwachsene und Senioren
- Erhalt der vorhandenen, geschlossenen Gehölzflächen (Wald) im Westen
des Gebietes
- Erhalt von freiraumprägenden „Waldinseln“ und Einzelbäumen
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- Erhalt von Grünflächen mit Sandmagerrasen soweit wie möglich und
Integration in ein neues Freiflächenkonzept, Bodenmischung vermeiden,
Biotopverbund erhalten
- Differenziertes Naherholungs- und Aktivitätsangebot insb. für die peripheren
Grünflächen
- Qualitätvolle Wohnumfeldgestaltung
- Ablesbare Zonierung von öffentlichen zu privaten Freiräumen hin und hohe
fußläufige Durchlässigkeit, Schaffung von Kommunikationsräumen
- Einbindung des Denkmals „Schafott“ in die Freiraumplanung als Teil einer
anzulegenden öffentlichen Grünanlage entsprechend der vorgegebenen
Standards
- Erhalt des offenen Charakters der Freiflächen entlang von
Erschließungsanlagen
- Anbindung der südlich der Old-Argonner-Kaserne liegenden Sportanlage
über eine ausreichend breite Grünverbindung im Westen des Gebietes
4.1.6 Denkmalschutz
- Für die alte Kasernenanlage der Old Argonner Kaserne, als Gesamtanlage i.
S. v. § 2.2 HDschG bestehend aus fünf Einzelgebäuden um dem
rechteckigen Innenhof - ist zu erhalten und denkmalverträglich einer neuen
Nutzung zuzuführen. Es wird ein Sanierungskonzept erwartet das äußere
Erscheinungsbild (einschl. seiner Substanz) mit Walmdächern und mit
werksteinverkleideten Treppentürmen und Fassadenelementen etc. nicht
verändert.
- Der Schafottplatz ist im Kontext der öffentlichen Grünanlage zu erhalten.
Sein Umfeld soll adäquat gestaltet werden, d. h. zurückhaltend und nicht
optisch betont.
4.1.7 Immissionsschutz
- Vorlage eines nachvollziehbaren Lärmschutzkonzeptes mit belastbaren
Lösungsansätzen und Kostenangaben zu:
- Integration passiver ggf. aktiver Lärmschutzmaßnahmen unter
Berücksichtigung gestalterischer und funktioneller Aspekte in das
Bebauungskonzept, da insbesondere durch den vorhandenen Bahn- und
Straßenlärm, erhebliche Belastungen oberhalb der Orientierungswerte der
DIN 18005 vorliegen.
Verkehrslärm:
- Für geplante Wohnnutzungen sind hochwertige passive bauliche und
technische Maßnahmen zur Lärmminderung vorzusehen, so dass in der
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) an der Fassade von Wohngebäuden Lärmpegel
kleiner oder gleich 55 dB(A) erreicht werden
26
- Liegen an den geplanten Gebäuden Fassadenpegel größer 55 dB(A) an,
dürfen dort keine schützenswerten Nutzungen (zum Beispiel
Aufenthaltsräume) im Sinne der DIN 4109 geplant werden bzw. sind
entsprechende passive Schutzmaßnahmen vorzusehen.
- Hochwertige bauliche und technische Maßnahmen zum Schutz der
Wohnbebauung können eine Kombination von aktiven und passiven
Lärmschutzmaßnahmen, die Stellung und die Gestaltung von Gebäuden
sowie die Anordnung der Wohn- und Schlafräume sein.
Gewerbelärm:
- Soll eine gewerbliche Bebauung entstehen, muss die gewerbliche Nutzung
entsprechend DIN 18005 mit einer geplanten Wohnnutzung im Plangebiet
verträglich sein. Der notwendige Schallschutz wird planerisch durch eine
Kontingentierung nach DIN 45691 zu gewährleisten sein.
4.1.8 Ökologie
- Schaffung günstiger Voraussetzungen für ökologisches und
energiesparendes Bauen
- Einhaltung fortschrittlicher Standards
- optional: Entwicklung eines Energiekonzeptes unter Einbindung
regenerativer Energien, wie Photovoltaik/Solarthermie unter
Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes
4.1.9 Nachhaltigkeit
- Umwelt und Ressourcen schonender Umgang
- Entwicklung eines Regenwassernutzungskonzeptes
- Mischung der Funktionen Leben-Wohnen-Arbeiten-Freizeit
- Barrierefreiheit und Kinderfreundlichkeit
- Förderung langfristiger, positiver Entwicklungslinien unter Berücksichtigung
von ökologischen, wirtschaftlichen uns sozialen Aspekten.
4.1.10 Boden
- Vorlage eines Konzeptes zum Umgang mit den vorhandenen Belastungen
- Berücksichtigung von nutzungsabhängigen Sanierungsmaßnahmen unter
dem Aspekt der Vorsorge und nicht ausschließlich nach den Erfordernissen
der Gefahrenabwehr
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4.2 Städtebauliche Ziele Gewerbe
4.2.1. Allgemein
- Entwicklung des Plangebietes als Teil der Siedlungsachse , die Großauheim
und Wolfgang verbindet
- Entwicklung eines "Gewerbe-/Dienstleistungsparks" mit wohnverträglichen
Gewerbe und Dienstleistungen/Büros (zentrenrelevanter ist grundsätzlich
ausgeschlossen) "Arbeiten im Grünen"
- Weiterentwicklung der stadträumlichen und grünordnerischen Gegebenheiten
4.2.2. Nutzung / Nutzungsdichte
- Entwicklung von Flächen für die Ansiedlung von wohnverträglichen Gewerbe
und Dienstleistungen/Büros, kein Wohnen
- Angemessene bauliche Dichte; max. 3 Vollgeschosse, GRZ= 0,6; GFZ=1,8
4.2.3. Stadtraum / Gestaltung
- Gebietscharakter angemessene bauliche Struktur
- Herausarbeiten von ablesbaren Straßenräumen
- Entwickeln von Quartiers-Eingangssituationen
- Ergänzung der Raumbildungen durch Vegetation
- Abbau stadträumlicher Barrieren-Anbindung an Umgebung
- Städtebauliches Einfügen von Neubauten
- Hohe architektonische Qualität (Referenznachweis)
- Integration des ruhenden Verkehrs unter Berücksichtigung der Frei- und
Straßenraumqualität
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4.2.4. Erschließung / Verkehr
- Hierarchische Gliederung Verkehrsflächen (Sammelstraße, Anliegerstraßen,
Fußwege), Differenzierung privater und öffentliche Flächen
- Straßenraumgestaltung mit hohen Aufenthalts- und Sicherheitsqualitäten unter
Berücksichtigung funktionaler Aspekte
- Entwicklung eines separaten Fuß- und Radwegenetz überwiegend in
Grünflächen, mit Leit- und Führungswirkung, Anbindung an Wolfgang und
Argonner Park, Schulen/Kita; ÖPNV-Halt (Bus und Bahn); Nahversorgung,
Naherholung
- Einbindung in übergeordnetes Fuß- und Radwegenetz
- Anbindung an benachbartes Wegenetz
- Separate verkehrliche Erschließung der Gewerbeflächen (Keine
Erschließung über das Wohngebiet)
- Fussläufige Anbindung des Bahnhofes Wolfgang (Regionalbahn)
- Anpassung vorhandener Straßen- und Wege an neue Bedarfe (z.B. Fußweg
und Ergänzung Radstreifen entlang der Straße „In den Tannen“)
- Nachweis der Unterbringung des ruhenden Verkehrs und von
Fahrradabstellanlagen unter Berücksichtigung der Freiraumqualität (gem.
Stellplatzsatzung)
4.2.5. Grünordnung
- Übernahme und Weiterentwicklung des prägenden Vegetationsbestandes
- Erhalt von freiraumprägenden „Waldinseln“ und Einzelbäumen
- Erhalt der vorhandenen, geschlossenen Gehölzflächen im Westen des
Gebietes
- Erhalt der Grünflächen mit Sandmagerrasen soweit wie möglich und
Integration in ein neues Freiflächenkonzept
- Anbindung der südlich der Old-Argonner-Kaserne liegenden Sportanlage über
eine ausreichend Breite Grünverbindung im Westen des Gebietes
- Qualitätvolle Freiflächengestaltung
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4.2.6 Immissionsschutz
Die gewerbliche Bebauung muss entsprechend DIN 18005 mit der
angrenzend geplanten Wohnnutzung verträglich sein. Der notwendige
Schallschutz wird planerisch durch eine Kontingentierung nach DIN 45691
zu gewährleisten sein. Aus Immissionsschutzgründen ist Wohnen
grundsätzlich ausgeschlossen.
Bilanzierung der zu erwartenden Emissionen
4.2.7 Ökologie
Schaffung günstiger Voraussetzungen für ökologisches und
energiesparendes Bauen, Einhaltung fortschrittlicher Standards, Erhaltung
und Unterstützung des Biotopverbundes, optional: Extensive Begründung
von Dächern, CO-2-neutrales Gewerbegebiet/Zero Emission, Erstellung
eines Energiekonzeptes unter Einbindung regenerativer Energien wie
Solarenergie (Photovoltaik/Solarthermie)
4.2.8 Nachhaltigkeit
Umwelt und Ressourcen schonender Umgang, Entwicklung eines
Regenwassernutzungskonzeptes, Förderung langfristiger, positiver
Entwicklungslinien unter Berücksichtigung von ökologischen, wirtschaftlichen
und sozialen Aspekten, optional: Ein nachhaltig geplantes Gewerbegebiet
zeichnet sich durch möglichst geringen Verbrauch von Wasser, Energie,
Boden und Ressourcen sowie durch geringe Emissionen aus. Der Einsatz
umweltschonender Baumaterialien, energetisch optimierte Gebäude und
optimierte Abläufe (Transport/Entsorgung) sind Bestandteile. Zielsetzung
könnte sein, einen geeigneten Rahmen für die Ansiedlung von Unternehmen
zu schaffen, die sich einer ökologischen und ökonomisch sinnvollen
Unternehmensstrategie verpflichtet fühlen. Betriebe können ggf.
zusammenarbeiten und Synergien nutzen. Nachhaltige
Gewerbeentwicklungg bietet Chance zur Profilierung von wirtschaftlichen
und sozialen Aktivitäten, Steigerung der Effizienz und Effektivität und somit
der Rentabilität.
4.2.9 Boden
Berücksichtigung von nutzungsabhängigen Sanierungsmaßnahmen unter
dem Aspekt der Vorsorge und nicht ausschließlich nach den Erfordernissen
der Gefahrenabwehr, Nutzung unbelasteten Bodenaushubs, Keine
Einbringung von Fremdböden bei Sandmagerrasen
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4.3 Versorgung
noch mit NRM abzustimmen:
Im Bereich künftig öffentlicher Erschließungsflächen
(Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche im VuE-Plan) erfolgt eine Versorgung
im Rahmen geltender Konzessionsverträge. Für den Zeitraum bis zur Übergabe
dieser Flächen an die Stadt Hanau und Widmung derselben sind mit den
Versorgungsträgern entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen
4.7
5. Ansprechpartner
Stadtplanungsamt
Fachbereich Stadtentwicklung und Bürgerservice
Hessen-Homburg-Platz 7
63450 Hanau
Stadtplanungsamtsleiter Herr Weicker
Frau Weiser
06181-295-382
06181-295-389
6. Anlagen
DVD Stadt / BImA mit allen relevanten Planunterlagen und Gutachten
31
Stadt Hanau Ausschreibung_Old Argonner_2011-07-13.pdf (PDF, 2.13 MB)
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