Hausarbeiten Repititorium SoSe 2017 (PDF)




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Title: Hausarbeiten Repititorium

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Juristische Hausarbeiten
Dipl. Jur. Tim Nordemann

Arbeitstechniken und Formalien
1

Zur Person:


Dipl. Jur. Tim Nordemann




Wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Lehrstuhl von Prof. Dr. Tobias Lettl
- Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Handels- und Wirtschaftsrecht an
der Universität Potsdam




Wissenschaftlicher Mitarbeiter in
der Boehmert & Boehmert
Anwaltspartnerschaft mbB in Berlin


Dipl. Jur. Tim Nordemann

2

Veranstaltungsablauf


I. Rechtliche Grundlagen



II. Aufgabe erfassen



III. Zeiteinteilung



IV. Gliederung



V. Literaturverzeichnis



VI. Gutachtenstil



VII. Richtiges Zitieren



VIII. Darstellen von Meinungsstreitigkeiten



IX. Schwerpunktsetzung



X. Literatur zur Fallbearbeitung



XI. Abschließende Hinweise



XII. Checkliste



XIII. Fragen

Dipl. Jur. Tim Nordemann

3

I. Rechtliche Grundlagen
§ 1a Abs. 2 NJAG – Zwischenprüfung
(2) Die Zwischenprüfung ist studienbegleitend auszugestalten. Ihr soll ein Leistungspunktsystem nach §  15
Abs.  3 des Hochschulrahmengesetzes zugrunde gelegt werden. Ihr Bestehen setzt mindestens eine
erfolgreiche Hausarbeit in einem der Pflichtfächer sowie je eine erfolgreiche Aufsichtsarbeit in jedem
Pflichtfach voraus. Wer die geforderten Leistungsnachweise ohne wichtigen Grund mit Ablauf des vierten
Semesters nicht erbracht hat, hat die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden.


§ 15 Abs. 1 Nr. 1 ZwPrO - Leistungspunktsystem (Credits)
(1) Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus:

1. mindestens zwei bestandene Hausarbeiten aus Anfängerveranstaltungen, und zwar im Strafrecht im
Anschluss an Grundkurs I oder in einem Grundlagenfach (Römische Rechtsgeschichte, Deutsche
Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Allgemeine Staatslehre, Rechtsphilosophie)

sowie

im Bürgerlichen Recht im Anschluss an Grundkurs II oder Öffentlichen Recht im Anschluss an Staatsrecht II


Dipl. Jur. Tim Nordemann

4

I. Rechtliche Grundlagen
§ 17 ZwPrO – Hausarbeiten
(1) Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. Gegenstand können sowohl Fall- als auch
Themenbearbeitungen sein.

(2) Die Bearbeitungsdauer der Hausarbeiten entspricht der vorlesungsfreien Zeit. Wird die Hausarbeit im
Anschluss an die Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters oder im Fall des § 5 Abs. 3 im Anschluss an die
Vorlesungszeit des höheren Fachsemesters bearbeitet, endet die Bearbeitungszeit im Wintersemester jeweils
am 31.03., im Sommersemester am 30.09. eines Jahres.

(3) Studierenden, die aus einem wichtigen Grund gehindert sind, eine Hausarbeit fristgerecht abzugeben,
kann die/der Prüfende den Abgabetermin angemessen verlängern; der Grund ist glaubhaft zu machen.

(4) Der Hausarbeit sind eine Inhaltsgliederung und ein Literaturverzeichnis beizufügen. Sie schließt am Ende
mit der per Matrikelnummer zu unterschreibenden Versicherung, die Arbeit selbständig und ohne fremde
Hilfe angefertigt sowie keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet zu haben. Eine
Namensnennung darf nicht erfolgen. Hausarbeiten sind in Textform und im PDF-Format (ohne Kopierschutz)
vorzulegen; dabei ist zu versichern, dass schriftliche und elektronische Form übereinstimmen. Die
Prüfungsleistung kann mittels geeigneter Plagiatserkennungssoftware auf möglicherweise nicht kenntlich
gemachte übernommene Textpassagen oder sonstige Quellen hin überprüft werden.

(5) Wiederholungsmöglichkeiten für erfolglose oder versäumte Hausarbeiten werden nicht angeboten. Die
gemäß § 15 Ziff. 1 zu erbringenden Prüfungsleistungen sind durch entsprechende andere Hausarbeiten oder
Nachholung in einem späteren Semester zu erbringen.

(6) Den Studierenden wird geraten, möglichst in allen drei Pflichtfächern eine Hausarbeit anzufertigen.

Dipl. Jur. Tim Nordemann

5

I. Rechtliche Grundlagen
§ 8 Abs. 1 ZwPrO – Anmeldung
(1) An den einzelnen Prüfungen darf nur teilnehmen, wer sich rechtzeitig hierzu angemeldet hat und wem
noch ein Prüfungsversuch offen steht. Die Anmeldefrist für Klausuren (§ 16) endet am dritten Tag (10.00 Uhr)
vor dem angesetzten Prüfungstermin. Die Abmeldefrist für Klausuren endet am Tag vor der Klausur um 24.00
Uhr. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Vortag um einen Sonntag oder um einen gesetzlichen Feiertag
handelt. Die Anmeldefrist für Hausarbeiten endet mit dem letzten Abgabetag (24.00 Uhr). Versäumte
oder verspätet abgelieferte Klausurleistungen sind mit „ungenügend“ (0 Punkte) zu bewerten. Für fristgerecht
eingereichte Hausarbeiten kann in Einzelfällen eine Nachmeldung durch das Prüfungsamt erfolgen.


Dipl. Jur. Tim Nordemann

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Der Richter zum Angeklagten: „Weshalb
erscheinen Sie in Frauenkleidern?“ Sagt der
Angeklagte: „Sie sagten doch, in Sachen
meiner Frau!“


7

II. Aufgabe erfassen











Herunterladen und Ausdrucken des Sachverhalts
Mehrfaches und aufmerksames Lesen des Sachverhalts unter
Berücksichtigung der Aufgabenstellung
Schlüsselformulierungen und Probleme suchen
Markierungen vornehmen (4 Farben): 

1. Relevante Personen

2. Alle Handlungen, für die eine Strafbarkeit in Betracht kommen

3. Alle subjektiven Kriterien

4. Alles was Sie sonst noch für wichtig halten, tatsächlich aber irrelevant ist
Sammeln der in Betracht kommenden Normen des StGB
Notizen zu den gefundenen Normen anhand des Sachverhaltes machen
ACHTUNG: KEINE SACHVERHALTSSPEKULATIONEN!!!
Lösungsskizze erstellen

Dipl. Jur. Tim Nordemann

8

„Weil sie im Suff ihr Dasein fristen, nennt man
sie auch Volljuristen“

9






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