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I mail
nformations

Polizeipräsidium Münster
Direktion Verkehr
Verkehrsunfallprävention

mail

23. November 2017

Nr. 85

Rettungsgasse - Bußgelder verschärft!

Jeder Autofahrer kennt die Situation einer Autobahnsperrung oder eines Staus, der alle
Verkehrsteilnehmer zum Anhalten und Warten zwingt. Das Bilden einer Rettungsgasse ist
dann oberstes Gebot. Über die „freie Gasse“ können die „Rettungsprofis“
schnellstmöglich an den Unglücks- und Schadensort vorfahren, um dort Leben zu
retten.

Die Rettungsgasse sollte bereits
beim Zufahren auf den Stau
gebildet werden. Leider ist dies in
der Praxis nur in Ausnahmefällen
feststellbar. Im Regelfall müssen sich
die
Einsatzfahrzeuge
mit
Sondersignalen eine „freie Bahn“
schaffen. Das dazu notwendige
Rangieren und Ausweichen der
haltenden Fahrzeuge schafft häufig
neue Hindernisse.

Brückenbanner des DVR + BMVI

Seit dem 19. Oktober 2017 wurde das Bußgeld drastisch erhöht:
Wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet
… dabei Rettungsfahrzeuge behindert
... dabei andere gefährdet
… dabei einen Verkehrsunfall (mit Sachschaden) verursacht

200 € + 2 Pkt
240 € + 2 Pkt + 1 Monat FV
280 € + 2 Pkt + 1 Monat FV
320 € + 2 Pkt + 1 Monat FV

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
PHK Christoph Becker / POK’in Martina Habeck E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751522

Winterreifenpflicht neu geregelt!
Mit Kraftfahrzeugen darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen auf allen Rädern gefahren werden.

Seit dem 01. Juni 2017 haben sich die Regelungen für
Winterreifen geändert:
Neue Winterreifen müssen mit dem „Alpine“-Piktogramm
gekennzeichnet sein. Für diese Kennzeichnung haben die
Reifen vorgeschriebene Tests erfüllt.

Berg mit Schneeflocke

Reifen mit dem bekannten „M+S“- Piktogramm, die bis zum
31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen jedoch weiterhin bis zum
30. September 2024 verwendet werden (Übergangsregel).
Maßgeblich ist das Herstellungsdatum auf dem Reifen.

Lkw über 3,5 t und Busse dürfen bei solchen Witterungsbedingungen auch
gefahren werden, wenn mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen
und der vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet sind.

Bußgelder
Für den Fahrer ist ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt vorgesehen.
Werden andere behindert oder gar gefährdet oder kommt es zu einem Verkehrsunfall
erhöhen sich die Bußgelder.
Auch den Fahrzeughalter erwartet ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und 1 Punkt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
PHK Christoph Becker / POK’in Martina Habeck E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751522

Nutzung von Handys und elektronischen Geräten
Bußgelder erhöht
Leichtsinniges Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrern künftig teurer
zu stehen. Die bestehenden Bußgeldvorschriften wurden deutlich verschärft und
ausgeweitet. Das neue „Handy-Verbot“ enthält nun eine technikoffene Formulierung,
die sicherstellen soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht
durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen.

Diese Geräte dürfen weder aufgenommen noch gehalten werden. Auch eine Nutzung
oder Bedienung, die über eine kurze Ablenkung vom Verkehrsgeschehen hinausgeht,
ist untersagt.

Bußgelder
Wer als Führer eines Kraftfahrzeuges ein elektronisches
Gerät, das der Kommunikation, Information oder
Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist,
in vorschriftswidriger Weise benutzt.

100 € + 1 Pkt

… dabei andere gefährdet

150 € + 2 Pkt + 1 Monat FV

… dabei einen Verkehrsunfall (mit Sachschaden) verursacht

200 € + 2 Pkt + 1 Monat FV

Haftungsausschluss
Die Herausgeber der „I-mail“ haben diese mit großer Sorgfalt erstellt. Alle Inhalte sind zur allgemeinen Information bestimmt
und stellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung dar.
Das Polizeipräsidium Münster und damit auch die Herausgeber von „I-mail“ übernehmen keine Gewähr und haften auch nicht
für etwaige Schäden materieller oder ideeller Art, die durch Nutzung der Informationen verursacht werden.
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übernommen. Etwaige Rückfragen oder Anregungen sind an die unten angegebene E-Mail-Adresse zu senden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
PHK Christoph Becker / POK’in Martina Habeck E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751522











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