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Pressemitteilung
des BUND Ortsverbandes Backnanger Bucht
vom 23.03.2018
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Ortsverband Backnanger Bucht e.V.
bund.backnanger-bucht@bund.net
http://facebook.de/BUNDBacknang
Petitionsausschuss des Landtages fordert die Herstellung
rechtmäßiger Zustände im Falle des Gebäudes Windmüller
In seiner 18. Sitzung am 22. März 2018 entschied der Petitionsausschuss des Landtags BadenWürttemberg, im Falle des Gebäudes Windmüller in Backnang die Herstellung rechtmäßiger
Zustände zu verlangen. Einstimmig votierte der Ausschuss dafür, die Petition von Prof. Dr.
Andreas Brunold, Vorstandsmitglied des BUND Ortsverbands Backnanger Bucht, an die
Landesregierung zu überweisen, und dies verbunden mit der Maßgabe, dass diese gegenüber
der Stadt Backnang per Weisung auf die Einhaltung rechtmäßiger Zustände hinwirkt.
Mit dem Beschluss des Petitionsausschusses erfolgt nun ein weiterer wichtiger Schritt zur
Durchsetzung eines vom BUND Ortsverband Backnanger Bucht seit Jahren geforderten
europarechtskonformen Hochwasserschutzes in Backnang bzw. an der Murr. Mit diesem
Beschluss des Petitionsausschusses wird nun auch offenkundig, dass vor allem auch die für die
Fachaufsicht zuständigen Behörden, so das Landratsamt Rems-Murr-Kreis sowie das
Regierungspräsidium Stuttgart, sich nicht imstande gesehen haben, die wasserrechtlichen
Erfordernisse gegenüber dem Bauherrn durchzusetzen.
So wurde die Stadtverwaltung bereits vor der Baugenehmigung vom Landratsamt Rems-MurrKreis mehrfach darauf hingewiesen, dass eine wasserrechtliche Genehmigung für dieses
Gebäude zwingend notwendig sei. Statt den Bau einstellen zu lassen, hatten OB Dr. Nopper und
der Bauherr Windmüller - mit Hilfe von MdL Gruber und dem damaligen Regierungspräsidenten
Schmalzl - im Haus der Abgeordneten des Landtags in Stuttgart dann die notwendige
Umsetzung des Retentionsraumausgleichs umgangen, obwohl Umweltminister Franz
Untersteller in einem Schreiben an MdL Gruber zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hatte,
dass es diesbezüglich keinen Handelsspielraum gibt.
Mit dem jetzigen Beschluss wird die Regierung ausdrücklich dazu aufgefordert, die Stadt
anzuweisen, wieder rechtmäßige Zustände herzustellen - sei es durch die Ausweisung der
erforderlichen Retentionsflächen oder durch eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung mit
entsprechenden Auflagen.
Wie dies allerdings erfolgen kann, ist jedoch höchst ungewiss. So ist nach Erkenntnissen des
BUND Ortsverbands Backnanger Bucht die Retentionsraumkapazität in den Oberen Toswiesen
bereits heute durch verschiedene Auffüllmaßnahmen der Stadt Backnang in verschiedenen
Überschwemmungsgebieten der Stadt aufgebraucht bzw. erschöpft. Insofern ist aktuell kein
Ausgleich durch ein Retentionsraumregister mehr möglich, zumal auch die Neuberechnung der
obligatorischen Hochwassergefahrenkarten seit geraumer Zeit aussteht und daher belastbare
Daten fehlen.
Es ist klar erkennbar, dass vor allem das Baudezernat den Gemeinderat nur sehr unzulänglich
bzw. gefiltert mit den notwendigen Informationen versorgt und nur das preisgibt, was nicht zu
seinem Nachteil ist. Hier ist OB Dr. Nopper nun gefordert, gegenüber der erodierenden
Glaubwürdigkeit der Bauverwaltung Profil zu zeigen und einem sich immer stärker
verfestigenden Vertrauensschwund gegenüber dem Gemeinderat und der Bevölkerung
entgegenzutreten.
Im Namen des Gesamtvorstandes des BUND Ortsverbandes Backnanger Bucht
v.i.S.d.P.
Prof. Dr. Andreas Brunold
Marienburger Straße 3
71522 Backnang
Mitglied im Vorstand des BUND Ortsverbandes Backnanger Bucht
http://facebook.de/BUNDBacknang
PM Petitionsausschusses im Fall Windmüller vom 23.03.2018.pdf (PDF, 129.69 KB)
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