18 04 16 I mail Nr.88 Stauendunfälle (PDF)




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I mail
nformations

Polizeipräsidium Münster
Direktion Verkehr
Verkehrsunfallprävention

mail

16. April 2018  Nr. 88

Stauendunfälle!
50 Meter im Blindflug
1. Unzureichender Abstand
Zu viel Nähe zum Vorausfahrenden ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen auf unseren
Autobahnen und führt oft zu schweren Verkehrsunfällen mit dramatischen Folgen.

Diese Frage sollten sich alle Autobahnnutzer stellen, egal ob Sie im
Schwerlastverkehr, als Pendler oder
Urlaubsreisende unterwegs sind.
Der eigene Abstand muss immer wieder
überdacht und angepasst werden. Gerade
wenn Lkw wie „an einer Perlenkette“
aufgereiht hintereinander herfahren, wird
häufig der erforderliche Sicherheitsabstand unbewusst unterschritten.

Durch die Monotonie kann mit der Zeit ein trügerisches Gefühl der „Langeweile“ beim Fahren
entstehen. Und gerade dann besteht die Gefahr, sich ablenken zu lassen oder müde zu werden.
Kommt es dann zu einer Zähflüssigkeit oder der Verkehr kommt zum Stillstand, fehlen wichtige
Meter Abstand für die verlängerte Reaktionszeit und es kann zu schweren Auffahrunfällen an den
Stauenden kommen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
PHK Christoph Becker / POK’in Martina Habeck E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751522

Ein Blick auf das Mobiltelefon, die
Ladepapiere oder sonstige
Alltagshandlungen können bereits dazu
führen, dass sich der Anhalteweg
entscheidend verlängert.
Bin ich nur 3 Sekunde abgelenkt, lege ich
bei Tempo 80 mehr als 50 Meter im
Blindflug zurück.

Und genau diese 50 Meter können
dann am Stauende über Leben und
Tod entscheiden.

Die Leitpfosten an den bundesdeutschen Autobahnen stehen in
einem Abstand von 50 Metern.
Der erforderliche Mindestabstand für
Lastkraftwagen
(zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)
beträgt 50 Meter.

Ein unbeladener Lkw braucht im
Optimalfall 53 Meter bis zum
Stillstand.

Bei schlechten Wetter- und
Straßenverhältnissen verlängert
sich der Anhalteweg entsprechend.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
PHK Christoph Becker / POK’in Martina Habeck E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751522

2. Nicht angepasste Geschwindigkeit
Gerade bei hohem Verkehrsaufkommen oder auf Streckenabschnitten mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie z. B. in Baustellen, ist die Versuchung groß, durch schnelles Fahren entstandene
Zeitdefizite wieder auszugleichen. Dabei spielt auf den Bundesautobahnen bei Lkw häufig nicht die
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die große Rolle, sondern vielmehr eine nicht
angepasste Geschwindigkeit. Der Fahrzeugführer muss sein Tempo so wählen, dass er auf die jeweiligen
Straßen- Verkehrs- Sicht- und Wetterverhältnisse angemessen reagieren kann.

Das kann bedeuten, dass der Fahrer ggf. unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bleiben muss. Ein
Geschwindigkeitsverstoß kann auch geahndet werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwar
nicht überschritten wurde, die tatsächliche Geschwindigkeit jedoch nicht den besonderen Umstände
(z.B. Verkehrsführung/ Fahrbahnbeschaffenheit/Witterungsverhältnisse) angepasst war.

JEDER….
….MUSS SEINE GESCHWINDIGKEIT SO WÄHLEN,
DASS ER JEDERZEIT INNERHALB DER SICHTWEITE ANHALTEN KANN!

Haftungsausschluss
Die Herausgeber der „I-mail“ haben diese mit großer Sorgfalt erstellt. Alle Inhalte sind zur allgemeinen Information bestimmt
und stellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung dar.
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für etwaige Schäden materieller oder ideeller Art, die durch Nutzung der Informationen verursacht werden.
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übernommen. Etwaige Rückfragen oder Anregungen sind an die unten angegebene E-Mail-Adresse zu senden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
PHK Christoph Becker / POK’in Martina Habeck E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751522






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