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Erster

Ahrbrücker

DORFFLOHMARKT

19.08.
SONNTAG

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Dorfflo

Viele Verkaufsstände in den Straßen,
Imbissbuden und Kinderattraktionen.

Erster

Ahrbrücker

DORFFLOHMARKT
Sonntag, den 19. August 2018
von 09:00 – 17:00 Uhr

Anmeldeformular
Vor- und Nachname: ......................................................................................
Straße und Haus-Nr.: .....................................................................................
Telefon/Erreichbarkeit: ................................................................................
Wichtiger Hinweis: Anmeldungen müssen bis zum Stichtag, 13.08.2018, per Mail an dorfflohmarkt-ahrbrueck@gmail.com,
oder bei Ortsbürgermeister, Walter Radermacher, Mühlenauel 43, eingereicht sein.
Eine spätere Berücksichtigung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Teilnahmebedingungen:
1. Für den Dorfflohmarkt gilt grundsätzlich, dass keine Schusswaffen, explosionsgefährliche Stoffe oder jugendgefährdende
Medien verkauft werden dürfen. Dieses gilt ebenso für Neuware, die speziell für den Weiterverkauf angeschafft wurde.
2. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt sich der Unterzeichnende damit einverstanden, dass die
Lage seines Verkaufsstandes (Straße und Hausnummer) auf einem Ortsplan angegeben wird. Dieser dient als
Orientierungshilfe für nicht ortskundige Besucher. Es wird versichert, dass keine persönlichen Angaben verwendet werden.
3. Teilnehmen dürfen nur Ahrbrücker Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in Ahrbrück haben. Dieses gilt
ausdrücklich nicht für Verwandte oder Bekannte des Standbetreibers. Dieser ist dann für die Einhaltung der
Teilnahmebedingungen verantwortlich. Das Anbieten der Waren hat auf dem eigenen/gemieteten Grundstück zu
erfolgen und darf zu keinen gravierenden Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs führen.
4. Eine verbindliche Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen bis spätestens 13.08.2018 erforderlich.
5. Jeder Teilnehmer betreibt seinen Stand eigenverantwortlich und stellt sicher, dass es zu keinen Behinderungen
auf den öffentlichen Flächen (Bürgersteig, Straße, etc.) vor dem Grundstück kommt.
6. Nach Ende des Dorfflohmarkts haben die Teilnehmer in eigener Zuständigkeit für die Beseitigung evtl.
entstandene Verunreinigungen der öffentlichen Flächen im Bereich des jeweiligen Grundstückes zu sorgen.

Dieses ausgefüllte Anmeldeformular gilt als verbindliche Anmeldung!
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die oben genannten Teilnahmebedingungen zu kennen und zu akzeptieren.

Unterschrift Teilnehmer: ............................................






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