Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Dielsdorf .pdf
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Author: Lee Edith
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Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Dielsdorf
Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit gilt auf dem Gebiet der Gemeinde Dielsdorf ab sofort ein
generelles Feuerverbot. Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk sind
verboten.
Das Ausbleiben von ausgiebigen Regenfällen hat in den vergangenen Wochen zu einer
ausserordentlichen Trockenheit geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrands ist erheblich. Die
aktuelle Wetterentwicklung lässt keine deutliche Entspannung der Gefahrenlage erwarten.
Infolge dieser angespannten Situation und auch im Hinblick auf die anstehenden Festivitäten zum
Nationalfeiertag hat der Gemeinderat entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über
den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen. Dies bedeutet konkret:
Keine offenen Feuer im Freien (z.B. Feuerstellen, Feuerschalen, Fackeln)
Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem gesamten Gemeindegebiet
Keine Höhenfeuer
Das kontrollierte Grillieren auf Privatgrund im Siedlungsgebiet ist unter ständiger Aufsicht und
Einhaltung der gebotenen Sicherheitsmassnahmen gestattet. Es ist jedoch besondere Vorsicht walten
zu lassen und Funkenflug möglichst zu vermeiden.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden
ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Auf ein Höhenfeuer wird verzichtet (die 1. August Feier findet statt).
Danke für Ihr Verständnis.
Gemeinde Dielsdorf | Gemeinderat | Mühlestrasse 4 | 8157 Dielsdorf
Tel. 044 854 71 80 | Fax 044 854 71 75 | gemeinde@dielsdorf.ch | www.dielsdorf.ch

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