0565 2018 Vorlage aus 2018 Beschluss Wirtschaftsausschuss .pdf




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TOP 7.

Einstellung des Betriebes des städtischen Freibades, Barbarastraße 21 a
Beschlussvorlagen-Nummer: 0565/2018

Der Ausschussvorsitzende, Herr Stadtrat Schneckenhaus eröffnet den Tagesordnungspunkt
und bittet Frau Zellmer, Sachgebietsleiterin, Kultur und Sport, um einführende Worte zu
dieser Beschlussvorlage.
Frau Zellmer schildert, dass das Freibad ein sehr altes Bad ist, welches im Jahr 1930 gebaut
wurde. Mit der Übernahme des Freibades in die Stadt Schönebeck (Elbe), wurden ständig
Reparaturmaßnahmen durchgeführt. Zum Ende der 90iger Jahre erfolgte durch die GESAS
ein Komplettumbau des Freibades. Die Arbeiten an der Wasseraufbereitungsanlage wurden
durch Fachfirmen durchgeführt. Das Freibad war bis zum Jahr 2004 über die
Sommermonate, Mai bis September geöffnet. Infolge der ersten Konsolidierungsmaßnahme,
durfte das Freibad nur noch in den Sommerferien für 6 Wochen geöffnet werden.
Dadurch hat sich die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen verschoben.
Im Freibad wurden immer wieder an die Altanlagen (Wasseraufbereitung), neue Anlagen
angebaut. Mittlerweile arbeitet die Wasseraufbereitung mit Chlorgas. Die Alt- und
Neuverbindungen waren immer schwierig. Im Jahr 2015 wurde durch das SG Kultur und
Sport, schon einmal ein Antrag auf Schließung des Freibades eingereicht, weil es einen
Vorfall mit einem Chlorgasunfall gegeben hat. Die Chlorgasanlage konnte keinen sicheren
Betrieb mehr gewährleisten. Der Antrag wurde abgelehnt. Danach wurde noch einmal die
Badewasseraufbereitungsanlage repariert und technische Bauteile ausgetauscht, wobei
hohe Kosten (keine Investition) verursacht wurden. Frau Zellmer betont, dass das
Zusammenspiel von Altteilen mit Neuteilen, nie wirklich funktioniert hat. Im Jahr 2017 musste
die Wasseraufbereitungsanlage mit Handbetrieb gesteuert werden. Sie unterstreicht die
Gefahrensituation eines eventuellen Unfalls durch die Anlagen. Außerdem sind die Gebäude
teilweise mit Schimmel (gesundheitsgefährdend) befallen. Bei Begehungen von
Sicherheitsbehörden, wurde festgestellt, dass es keinen zweiten Fluchtweg gibt.
Die Kostenschätzung durch das Dezernat III (Bau) zum Instandsetzungsaufwand, ergab eine
Summe von ca. einer halben (1/2) Millionen Euro. Es wäre danach auch keine Werterhöhung
und keine Investition für das Freibad. Die Verhältnismäßigkeit ist für eine 6 wöchige
Öffnungszeit hier nicht mehr gegeben. Die Haushaltsgesetze verbieten in der schlechten
Haushaltslage, im freiwilligen Bereich, finanzielle Mittel auszugeben.
Frau Zellmer informiert, dass der Oberbürgermeister der Stadt Schönebeck (Elbe), Herr
Knoblauch, der Bitte einer Stadträtin entsprochen hat, das Freibad zu besichtigen.
Die Besichtigung findet am Dienstag, den 05.06.2018, um 17:00 Uhr statt. Es können alle
interessierten Stadträte an der Besichtigung teilnehmen. Ein Mitarbeiter des Freibades, Herr
Wedler, Sachgebietsleiter/Hochbau und Frau Zellmer, werden an dieser Begehung
teilnehmen.
Frau Stadträtin Ekrutt informiert, dass das Thema Freibad schon hinreichend im
Sozialausschuss behandelt wurde. Dort gab es Anfragen, in Bezug auf die Nachnutzung des
Freibades. Eine Anfrage wurde von Frau Ekrutt selbst gestellt. Sie möchte vor der
Beschlussfassung des Haushaltes wissen, welche Ideen zur Ausschreibung,
Weiterverwendung des Grundstückes vorliegen. Da für das Freibad noch bis zum
Jahresende mit Kosten zu rechnen ist, sagt Frau Ekrutt, dass es nicht eilig ist, den Beschluss
zur Einstellung des Betriebes des städtischen Freibades, in die nächste Stadtratssitzung
(14.06.2018) zu nehmen. Sie weist darauf hin, dass ein nicht weiter verwendetes,
brachliegendes Gelände auch abgesichert werden muss und dann auch Geld kostet.
Herr Stadtrat Behm sagt, dass viele Einwohner in Schönebeck (Elbe), die Situation zum
Freibad, unbefriedigend finden. Er fragt, ob sich die Stadt vorstellen kann, das Freibad in
Form eines Fördervereins, weiter zu betreiben.

Frau Zellmer antwortet auf die Frage von Frau Stadträtin Ekrutt, dass es noch keine Idee für
eine Nachnutzung des Freibades gibt. Es soll erst der Beschluss auf der Stadtratssitzung
abgewartet werden. Die Verwaltung will nicht vorgreifen. Es lag nur eine kurze Zeit, zwischen
den Varianten „nicht öffnen“ und „schließen“. Wenn der Beschluss für die Schließung des
Freibades getroffen wird, wird die Fläche gesichert. Jetzt ist das Freibad mit einer
Beschilderung „Absturz“ und Absperrung gesichert. Die Rutsche ist oben und unten
abgesichert. Es gibt Überlegungen, das Becken zu verfüllen und die Anlagen
zurückzubauen. Das Sachgebiet Kultur und Sport beachtet selbstverständlich die Fristen und
Kündigungsbedingungen der Wartungsverträge, z. Bsp. für die Heizungsanlage. Sie
erwähnt, dass andere Städte (Calbe), Bäder aus Hochwassermitteln bauen und die Stadt
Schönebeck (Elbe), evtl. zurückgebaute Teile anbieten kann.
Zur Frage von Herrn Stadtrat Behm kann Frau Zellmer sagen, dass es schon in anderen
Gemeinden, Konstrukte gibt, wo Bürger einen Förderverein gebildet und die Bäder
übernommen haben. Frau Zellmer hat sich mit diesem Thema beschäftigt, und stellt fest,
dass zu einem Förderverein engagierte Bürger gefordert sind. Sie sieht das in Schönebeck
(Elbe) kritisch, dass sich Bürger dafür finden.
Frau Zellmer bestätigt, dass das Besucherpotenzial im Freibad, trotz Tageskarte von 3,50 €,
zurück gegangen ist. Es ist eine Illusion, ohne Zuschuss ein Freibad zu betreiben.
Der Förderverein müsste das Freibad mit einem Aufwand in Höhe von einer halben Millionen
Euro instand setzen. Wenn die Stadt der Eigentümer bleiben würde, kann das Freibad nur
mit Fachpersonal betrieben werden, damit die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet ist.
Frau Zellmer erklärt, dass die Beschlussvorlage zur Einstellung des Bäderbetriebes jetzt
vorliegt, weil das Bestandteil im Haushalt ist, der auf der nächsten Stadtratssitzung am
14.06.2018, auf der Tagesordnung steht. Das Geld für eine Instandsetzung des Freibades ist
nicht im Haushalt enthalten.
Frau Stadträtin Ekrutt schildert, dass der Gedanke von Herrn Stadtrat Behm, im
Sozialausschuss mehrfach diskutiert wurde. Sie sieht das Freibad als Traditionsbad, das seit
Beginn am selben Standort ist. Frau Ekrutt hat das Bad schon als Kind besucht. Sie kann
sich nicht mit dem Gedanken tragen, dass das Freibad komplett geschlossen werden soll.
Deshalb unterbreitet sie den Vorschlag, das touristische Wirtschaftsunternehmen im OT
Plötzky/Pretzien zu fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, das Freibad weiter, oder anders zu
nutzen. Frau Ekrutt hebt lobend das Projekt des Unternehmens am Steinhafen (Waldsee)
hervor und betont, dass kein Wirtschaftsunternehmen ein Objekt ohne Nachnutzungsidee
vermarkten würde. Sie möchte nicht, dass die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung zur
nächsten Stadtratssitzung genommen wird.
Frau Zellmer nimmt den Vorschlag von Frau Stadträtin Ekrutt, in das Fachamt zur
Besprechung mit.
Herr Stadtrat Pöschke erklärt, dass sich die Stadträte schon seit mehreren Jahren mit dem
Thema Freibad befassen. Er kann bestätigen, dass sich das Bild der Benutzer des Freibades
über die Jahre anders gestaltet hat, als gedacht, bzw. es wünschenswert wäre. Daraufhin
wurden die Schließzeiten verändert. Zwischen dem Freibad und der Volksschwimmhalle gab
es saisonbedingt einen Personalwechsel und die finanziellen Mittel wurden
dementsprechend nicht mehr im Haushalt eingestellt. Herr Stadtrat Pöschke stellt klar, dass
es nach der letzten Sanierung, weitere Maßgaben für Sanierungen bezüglich der Sicherheit
im Freibad gab. Er findet es gut, wenn eine Stadt wie Schönebeck (Elbe), mit ca. 32.000
Einwohnern ein Freibad betreiben könnte, aber die Stadt muss sich das Freibad auch leisten
können. Er unterstützt die Idee von Herrn Stadtrat Behm, einen anderen Betreiber zu finden.
Herr Stadtrat Pöschke sieht die Sache aber realistisch und verweist auf den Haushalt der
Stadt Schönebeck (Elbe).

Der Ausschussvorsitzende, Herr Stadtrat Schneckenhaus fragt, in wie weit es Auswirkungen
auf den Haushalt der Stadt Schönebeck (Elbe) gibt, wenn das Freibad in das
Hoheitsvermögen zurückgeführt wird.
Frau Zellmer erklärt, dass es die BGA Städtische Sportstätten gibt. Dort wurden Anfang der
90iger Jahre die beiden Stadien in der Barbarastraße und Magdeburger Straße,
das Freibad und die Volksschwimmhalle und die Sporthalle „Franz Vollbring“
zusammengeführt. Dabei handelt es sich um ein steuerliches Konstrukt. Die Zuständigkeit
liegt im Dezernat IV der Schönebeck (Elbe). In diesem Konstrukt des BGA, werden die
Gewinnausschüttungen der Stadtwerke betätigt, so dass die Stadt Schönebeck (Elbe),
steuerliche Vorteile erzielt. Wenn das Freibad geschlossen wird, ist keine
Gewinnerzielungsabsicht mehr da. Der Steuerberater hat der Stadt Schönebeck (Elbe)
mitgeteilt, dass das Freibad aus dem BGA heraus gelöst werden muss, wenn es
geschlossen wird. Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist der Meinung, dass das Freibad einen
relativ kleinen Anteil am BGA darstellt, so dass der Bestand des vorhandenen BGA, nicht
gefährdet sein dürfte. Die Steuerberaterin, die steuerrechtlich das BGA betreut, wird sich mit
dem Finanzamt in Verbindung setzen, um sich eine verbindliche Auskunft einzuholen.
Herr Stadtrat Schneckenhaus fragt, ob es zum Scheitern des neuen Haushaltsentwurfs
führen kann, wenn das Freibad aus dem BGA genommen wird.
Frau Pöschke, Amtsleiterin, Kämmerei/Kasse wiederholt noch einmal, dass das Steuerbüro
eine Anfrage an das Finanzamt formuliert hat. Bis jetzt gibt es noch keine Rückantwort.
Das Steuerbüro wird aber die Rechtsauffassung der Stadt Schönebeck (Elbe), dass das
Freibad nur ein kleiner Teil des BGA ist, darlegen. Damit dürfte es keine Rechtsnachfolge
bezüglich der BGA geben.
Wenn das Finanzamt eine andere Meinung hat, müsste das Freibad aus dem BGA
genommen werden und in das Vermögen der Stadt Schönebeck (Elbe) geführt werden.
Dann müsste das Freibad zum heutigen Stand neu bewertet und geprüft werden, ob noch
Teilwertabschreibungen möglich sind. Es ist je nach Ergebnis abhängig, ob eine Steuer
gezahlt werden muss.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Schneckenhaus sagt, dass der Vorschlag von Frau
Stadträtin Ekrutt nicht abzuweisen wäre, den Beschluss für die Schließung des Freibades,
bis zu einer endgültigen Klärung, von der Tagesordnung für die kommende Stadtratssitzung
am 14.06.2018, zu nehmen.
Herr Stadtrat Burghart fragt, ob und wann (Jahre 2022/2023?) das geplante Kombibad
kommt. Woher werden die finanziellen Mittel genommen. Er möchte wissen, ob aus heutiger
Sicht, die Zeitschiene immer noch belastbar ist oder mit einer Verschiebung nach hinten zu
rechnen ist. Dann entsteht ein Zeitraum von den Jahren 2018 bis 2023,2024,2025. Danach
kann von Entwöhnung einer Freibadsaison gesprochen werden.
Frau Zellmer erläutert, dass das Thema „Bau-Kombibad“ immer noch in Bearbeitung ist.
Das Thema kann die Verwaltung aber nicht alleine bewältigen kann. Deshalb wurde die
Machbarkeitsstudie extern bearbeitet. Damit ist aber nur ein kleiner grundsätzlicher Rahmen
abgesteckt. Es gibt Gespräche zu einer Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
und Aufstellung eines Businessplans, mit Betrachtung der Finanzierung, der Fördermittel und
Ausschreibungsbedingungen. Die Finanzierung des Kombibades ist noch nicht abschließend
geklärt. Die Zeitschiene ist im Moment noch so geplant, dass in den Jahren 2022/2023
ein Kombibad entstehen kann. Die Schwimmhalle hat noch eine Restnutzungsdauer bis zum
Jahr 2023. Heute, am 31.05.2018, fand in der Schwimmhalle eine erneute Statik Prüfung
statt. Aus dem Ergebnis des Gutachtens kann dann entschieden werden, ob die
Restnutzungsdauer bestehen bleiben kann.

Herr Stadtrat Burghart stimmt den Ausführungen von Frau Zellmer zu und sagt, dass sich
das Kombibad in der ganzen Zeitschiene von den Jahren 2018 bis 2027, noch nicht
finanztechnisch im Haushalt wiederspiegelt.
Frau Zellmer bestätigt die Aussage von Herrn Stadtrat Burghart.
Herr Stadtrat Burghart möchte wissen, ob es finanzielle Auswirkungen für das Bad gibt,
wenn der Haushalt beschlossen wird.
Frau Barann, Dezernentin, DII, informiert, dass zurzeit im Haushalt die Gutachterkosten
enthalten sind. Es kann noch kein Auftrag erteilt werden, da es sich um einen freiwilligen
Bereich handelt und der Haushalt nicht genehmigt wird.
Frau Stadträtin Ekrutt erwähnt, dass es zum Jahresanfang bei den Stadtwerken einen
Neujahrsemfang gegeben hat. Dort hat der Geschäftsführer öffentlich, auch in Anwesenheit
der Presse versprochen, sich aktiv für das Kombibad einzusetzen. Sie möchte, dass die
Stadträte ein Ergebnis dazu mitgeteilt bekommen.
Sie wiederholt noch einmal ihren Vorschlag, Herrn Schulle vom „Ferienpark Waldsee“ zum
Thema Freibad zu kontaktieren.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Stadtrat Schneckenhaus beendet den Tagesordnungspunkt
und bittet um Abstimmung über diese Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis:
3
3
1

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

Entspricht:

mehrheitlich abgelehnt












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