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STADT
Schönebeck (Elbe)
Der Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
Nr. 0565/2018
Datum:
Amt
Beratungsfolge
Fachausschuss Soziales
Termin
23.05.2018
Fachausschuss Bau
28.05.2018
Fachausschuss Finanzen
29.05.2018
Fachausschuss Wirtschaft
31.05.2018
Hauptausschuss
04.06.2018
Stadtrat
14.06.2018
Betreff:
07.05.2018
SG 4102 Kultur und Sport
Status
öffentlich
vorberatend
öffentlich
vorberatend
öffentlich
vorberatend
öffentlich
vorberatend
öffentlich
vorberatend
öffentlich
beschließend
TOP Ja
Nein Ent.
Einstellung des Betriebes des städtischen Freibades, Barbarastraße 21 a
Finanzielle Auswirkungen
Ja (sh. Anlage)
Nein
I. Beschlussvorschlag:
Aus Sicherheitsgründen beschließt der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) ab dem Jahr 2019
die Einstellung des Betriebes des städtischen Freibades in der Stadt Schönebeck (Elbe).
gez. i.V. Schröder
Knoblauch
Oberbürgermeister
0565/2018
2
II. Begründung:
Die Schließung des städtischen Freibades ab 2019 ergibt sich aus dem aufgelaufenen
Sanierungsstau in dem Objekt. In der bestehenden Haushaltssituation sind die zusätzlich zu
erbringenden Reparaturleistungen in Höhe von ca. 480.000,00 € nicht zu finanzieren.
Die Stadt Schönebeck (Elbe) befindet sich seit dem Jahr 2010 in der Haushalts-konsolidierung.
Ist eine Haushaltssatzung nicht erlassen (so wie im Haushaltsjahr 2017 und 2018), regelt der
§ 104 KVG LSA die Aufwendungen und Auszahlungen, die in der vorläufigen Haushaltsführung
geleistet werden dürfen. Dabei handelt es sich um rechtliche Verpflichtungen oder um die
Weiterführung notwendiger Aufgaben.
Bei der Instandsetzung und Betreibung des Freibades handelt es sich um freiwillige Aufgaben
der Stadt Schönebeck (Elbe), die nicht über den § 104 KVG LSA finanziert werden können.
Problemstellung:
Das städtische Freibad ist seit Jahren Bestandteil des Haushaltskonsolidierungsprogramms.
Seitdem wird das Freibad nur noch in den 6 Wochen Sommerferien betrieben. Bereits 2015
wurde die bauliche Problematik so brisant, dass eine Beschlussvorlage zur Schließung des
städtischen Freibades erarbeitet wurde. Der Stadtrat stimmte dem nicht zu und es wurden in
2016 ca. 140.000,00 € für Maßnahmen an der Wasseraufbereitungsanlage umgesetzt. Die
Maßnahmen sicherten nur kurzfristig den Betrieb des städtischen Freibades.
Für die Saison 2018 erfolgte aufgrund dieser gravierenden Mängel die Erarbeitung der
Beschlussvorlage für die Nichtöffnung des Freibades.
Bereits im Jahr 2017 verfügte die Stadt Schönebeck (Elbe) über keinen bestätigten Haushalt.
Die Zustimmung des Stadtrates zur Nichtöffnung des städtischen Freibades in der Saison 2018
erfolgte.
Maßnahmen und Festlegungen
Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Schönebeck (Elbe) ist es nicht mehr vertretbar und
verhältnismäßig, eine Sanierung des maroden städtischen Freibades vorzunehmen, zumal es
sich auch hier um keine dauerhafte Modernisierung bzw. Werterhöhung handeln würde. Durch
die Schließung des städtischen Freibades werden Einsparungen in Höhe von 52.500,00 € zu
verzeichnen sein. Es bleiben nur die fixen Kosten für Personal, Versicherung und
Abschreibungen Bestandteil des Haushaltes.
Die Schließzeit der Volksschwimmhalle soll dann zukünftig soweit verkürzt werden, um
erforderliche Arbeiten zur Hygiene und Einhaltung der Trinkwasserverordnung und
Instandsetzung auszuführen.
Das städtische Freibad ist Bestandteil
Sporteinrichtungen“ Schönebeck (BgA).
des
Betriebs
gewerblicher
Art
„Städtische
Der Steuerberater der Stadt Schönebeck (Elbe) wird das Finanzamt Staßfurt über die neue
Sachlage informieren und die Rechtsauffassung der Stadt Schönebeck (Elbe) darlegen. Aus
Sicht der Stadt Schönebeck (Elbe) sollte die Schließung keine steuerlichen Auswirkungen
haben, da das Freibad nur einen geringen Anteil am BgA bildet. Wird das städtische Freibad mit
dem Schließungsbeschluss in das Hoheitsvermögen zurückgeführt, ist ein Teilwert zu
bestimmen. Inwieweit dieser Auswirkungen auf den Haushalt haben wird, ist zum Stand heute
nicht einzuschätzen.
0565/2018
3
Nach Entscheidung des Stadtrates über die Schließung des städtischen Freibades ab 2019
werden durch das Sachgebiet Kultur und Sport die erforderlichen Schritte zur Umsetzung
eingeleitet. Dazu gehören u. a. die Sicherung des Objektes und dessen Beräumung. Es ist eine
Folgenutzung der Fläche zu prüfen.
Im Rahmen des Konzeptes „Zukunft Bäderbetrieb“ arbeitet die Stadt Schönebeck (Elbe)
weiterhin an dem Ersatzneubau Kombibad.
0565-2018 Vorlage aus 2018 Beschlussvorlage.pdf (PDF, 105.87 KB)
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