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TOP 3.
Einstellung des Betriebes des Städtischen Freibades, Barbarastraße 21 a
Beschlussvorlagen-Nummer: 0107/2015
Der Ausschussvorsitzende, Herr Stadtrat Schulz informiert, dass Herr Oberbürgermeister
Knoblauch und Herr Dezernent Schulke einige einleitende Worte zum Istzustand sagen
werden. Anschließend soll der Fragespiegel von den Herren Stadträten Simon und Gehricke
besprochen werden.
Herr Dezernent Schulke berichtet, dass im Kultur-, Schul- und Sportausschuss in den letzten
Jahren eine Ist-Analyse erstellt worden ist, die die städtischen Sporteinrichtungen und
Sportstätten betraf. In diesem Zusammenhang wurden viele Aussagen dazu getroffen, wo
Investitionsbedarf besteht. Im Freibad wurden diese Investitionsnotwendigkeiten nicht
gesehen, was auch aus den Unterlagen ersichtlich ist. Im Juli 2014 hat sich ein Badeunfall
ereignet. Eine Chlorgasblase ist ausgetreten im Spaßbeckenbereich, was die Stadt dazu
veranlasst hatte, kurzfristig zu schließen. Das Gesundheitsamt des Salzlandkreises war vor
Ort und hat zusammen mit dem Fachbereich erste Maßnahmen erörtert, die durchgeführt
worden sind. In Abstimmung mit der Behörde wurde das Freibad dann wieder in Betrieb
genommen und unter veränderten Bedingungen weitergeführt. Die Dosierungseinrichtung
musste in manuellem Handbetrieb vorgenommen werden. Der manuelle Betrieb war in
dieser Zeit möglich, da entsprechend der Wetterlage nur ein sehr geringes Aufkommen an
Badegästen bestand. Bei höherem Gästeaufkommen wäre es nicht machbar gewesen und
man hätte das Freibad schon während der laufenden Saison schließen müssen. Nach
Abschluss der Saison wurde zusammen mit der Bauverwaltung eine Fehleranalyse
durchgeführt. Es ist festgelegt worden, welche Arbeitsschritte notwendig sind und welche
Maßnahmen einzuleiten sind. Der Baubereich hat eine entsprechende Haushaltsunterlage
für den Entwurf des Haushaltes des Jahres 2015 erstellt, in dem die Notwendigkeiten der
Chlordosierungsanlage, der Beckendurchströmungen und die Wiederherstellung der
Beckenanstriche aufgeführt waren. Im Zuge der Haushaltsdiskussion zu den Einzelplänen
musste festgestellt werden, dass es andere Dringlichkeiten gibt, wodurch es zum
Auseinanderfallen der jahreszeitlichen Einordnungen der verschiedenen Haushaltspositionen
kam. Daraufhin wurden weitere Diskussionen innerhalb der Verwaltung durchgeführt, welche
Möglichkeiten bestehen. Im Dezember 2014 wurde durch das Fachamt eine entsprechende
Tischvorlage erarbeitet mit den Optionen Bereitstellung der gesamten Mittel in 2015 oder,
wenn dies nicht möglich ist aufgrund der Haushaltskonsolidierung, die Schließung des
Freibades. Die Schließung des Freibades wurde vorgeschlagen, auch da man weiß, dass
weitere Investitionen in den Folgejahren notwendig sein werden, um den Betrieb aufrecht zu
erhalten. Dieser Sachstand liegt den Stadträten nun vor.
(Es erscheint Herr Stadtrat Dr. Winkler)
Der Ausschussvorsitzende dankt Herrn Dezernent Schulke für die Ausführungen. Er schlägt
vor, dass auf die Fragen des Fragespiegels einzeln eingegangen werden sollte und im
Anschluss kann eine Diskussion geführt werden.
Zur 1. Frage: Die Stadt „favorisiert“ die Einstellung des Betriebes des
Städtischen Freibades ab 2015 ohne Alternativen für ein
Freibaden anzubieten?
Antwort:
Ja, diese Beschlussvorlage Nr. 0107/2015.
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Herr Stadtrat Simon führt aus, dass das Problem war, dass im Vorfeld viel veröffentlicht
worden ist. In diesem Zusammenhang kamen viele sich widersprechende Aussagen
zustande. Wichtig war, dass man klar hört, was die Stadtverwaltung empfiehlt.
Zur 2. Frage: Was müsste mindestens instandgesetzt werden, um das Freibad
öffnen zu können und was würde dies kosten?
Antwort:
Instandsetzung Chlorgasanlage
5.000,00 €
Instandsetzung Farbanstrich
10.000,00 €
Erneuerung Beckendurchströmung
160.000,00 €
Gesamt
175.000,00 €
Herr Stadtrat Schulz fragt nach, ob diese Aufstellung vollständig ist oder ob noch mit
weiteren Kosten zu rechnen ist.
Herr Dezernent Schulke erklärt, dass diese Mittel für die sicherheitsgewährleistende
Inbetriebnahme notwendig wären. Diesen schließen sich weitere Kosten an, wie sich aus
den nachfolgenden Fragen ergibt.
Herr Stadtrat Simon hinterfragt, ob man das Problem des Wasserverlustes noch in Kauf
nehmen könnte.
Dabei handelt es sich nicht um ein sicherheitsrelevantes Problem, so Herr Dezernent
Schulke. Es handelt sich nur um ein langfristiges Problem für die Stadt, da man untersuchen
muss, wohin das Wasser fließt und ob sich nicht eventuell Hohlräume unter den Becken
bilden. Es gibt keine Rissbildung, so dass man von einem sicheren Badebetrieb ausgehen
kann.
Herr Stadtrat Jung nimmt Bezug zu der Bauunterlage, die seinerzeit erarbeitet worden ist als
man die Schäden feststellte. Diese Bauunterlage müsste sehr genau aufgestellt worden sein,
um die Instandsetzungskosten mit Zahlen unterlegen zu können. Herr Stadtrat Jung bittet um
Auskunft, was in den Kosten von 160.000,00 € enthalten ist.
Herr Wedler, Sachgebietsleiter SG Hochbau führt zur Konstruktion des kleinen Beckens aus,
dass im Beckenboden drei Leitungsstränge verlegt sind, an denen 37 Einströmdüsen für
Frischwasser angeschlossen sind. Ein Drittel davon ist defekt und musste stillgelegt werden.
Ein Strang ist noch funktionsfähig. Das Problem ist, dass man nicht an den Beckenboden
herankommt, ohne das gesamte Becken in Mitleidenschaft zu ziehen. Die vorgesehene
Erneuerung der Beckendurchströmung soll in der Form erfolgen, dass der Bereich um das
Becken herum ausgeschachtet werden muss, von den Längsseiten Kernbohrungen
eingebracht werden, die dann mit neuen Düsen versehen werden und für das Frischwasser
neue Rohleitungen eingebracht werden können. Die Kosten dafür wurden geschätzt.
Frau Stadträtin Jurzig interessiert es, von wann diese Kostenschätzungen sind. Diese
Summen sind bereits im letzten Jahr im Investitionsplan aufgetaucht.
Im Zuge der Haushaltsplanung 2015 wurde diese Zusammenstellung erarbeitet, so Herr
Wedler. Im Haushaltsplan 2014 waren diese Summen nicht enthalten.
Herr Stadtrat Dr. Winkler fragt an, ob die Arbeiten zumindest teilweise durch den Städtischen
Bauhof ausführbar sind.
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Herr Wedler schätzt ein, dass der Städtische Bauhof zu diesen Arbeiten nicht in der Lage ist.
Diese Maßnahmen wären durch Fremdfirmen durchzuführen.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch verweist darauf, dass der Städtische Bauhof nicht
kostenlos für die Stadt Schönebeck (Elbe) arbeitet.
Herr Stadtrat Jung bemerkt, dass die Stadt an den Städtischen Bauhof keine Mehrwertsteuer
zahlt. Dadurch würde es günstiger werden. Um ohne Ausschreibungen beginnen zu können
und die Maßnahmen schnell durchzuführen, könnte man den Bauhof nehmen. Er fragt nach,
was dagegen spricht, den Beckenboden zu öffnen und neue Leitung einzulegen.
Herr Wedler macht darauf aufmerksam, dass es im Nachhinein zu Dichtigkeitsproblemen
kommen kann. Das alte Sprungbecken war wesentlich tiefer. Die gesamte Ausführung der
Bauleistung ist durch den zweiten Arbeitsmarkt vorgenommen worden. Es ist in das
vorhandene große Becken einbetoniert worden, so dass es bei der Öffnung des
Beckenbodens problematisch werden kann, diesen Boden wieder komplett dicht zu
bekommen. Eine andere Möglichkeit wäre es, dass auf den vorhandenen Beckenboden
draufbetoniert wird, aber dann hätte man eine zu geringe Wassertiefe. Die jetzige Tiefe von
1,00 Meter würde sich um 30 Zentimeter verringern.
Herr Stadtrat Jung bittet um Auskunft, wie stark diese Leitungen sind.
Herr Wedler erklärt, dass im Beckenboden 50er Leitungen am Ende sind und man mit 100er
Leitungen beginnt.
Herr Dezernent Schulke fügt hinzu, dass es nicht nur eine Leitung ist, die in das Becken
hineinführt. Die Hauptleitung führt in das Becken und von dieser aus verzweigen sich die
einzelnen Einströmdüsen. Diese Leitungen sind relativ dünn und es dürfte schwierig werden,
diese genau zu treffen.
Herr Stadtrat Grundmann fragt nach, ob die Kosten sich auch erhöhen könnten.
Es sind gute Schätzungen, so Herr Wedler.
Herr Stadtrat Jung fasst zusammen, dass es im Endeffekt „nur“ um die Mittelbeschaffung
geht. Es wurden Vorschläge unterbreitet, an welchen Stellen eventuell Mittel verschoben
werden könnten.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Stadtrat Schulz führt aus, dass vorerst der Fragespiegel
durchgearbeitet werden soll und im Anschluss kann die Finanzierung diskutiert werden.
Herr Stadtrat Schulz bezieht sich auf den Wasserverlust von 7.000 Liter am Tag und ihn
interessiert es, ob täglich, wöchentlich oder monatlich Wasser nachgefüllt wird. Des Weiteren
bittet er um Auskunft, ob für die benachbarte Wohnbebauung eine Gefahr bestehen könnte,
wenn ständig diese Wassermengen versickern (z.B. Durchfeuchtung der Wohnhäuser,
Unterspülungen).
Herr Dezernent Schulke informiert, dass man gegenwärtig kein Wasser nachfüllt. Um die
Becken herum gibt es Eisdruckpolster. Das Wasser verbleibt über den Winter in den Becken,
um das Kaputtfrieren der Wände zu verhindern. Im diesem Winter gab es kaum Frost, so
dass man das Wasser nicht nachfüllen musste und man hat das Wasser sinken lassen. Bei
einer Beckentiefe von 2,50 Meter ist man momentan bei der Hälfte des Beckenvolumens
angekommen. Es war noch nicht möglich, den Wasserverlust zu untersuchen. Es gibt
Wasserverluste durch Windbewegungen, Sonneneinstrahlung, natürliche Verdunstung und
geringteilig durch Undichtigkeiten des Beckens. Die Wasserverluste haben sich zwischen 10
bis 15 Zentimetern bewegt und stellten damit keine Probleme dar nach Auffassung der
Stadtverwaltung. Von der Schließung 2014 bis Anfang des Jahres 2015 ist die Hälfte des
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vorhandenen Beckenwassers verloren gegangen. Da die übrigen Schäden dringender
waren, hat man dieses nicht in die Untersuchungen einbezogen.
Herr Stadtrat Jung stellt fest, dass knapp 1.000 Kubikmeter verloren gegangen sind.
Zur 3. Frage: Wäre die Öffnung des Freibades in 2015 möglich, wenn die dafür
notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen würden?
Antwort:
Die Öffnung des Freibades wäre möglich, wenn die in Frage 2
aufgeführten Maßnahmen realisiert sind. Um eine mögliche Öffnung im
Jahr 2015 noch umsetzen zu können, wäre der späteste Termin zur
Vorbereitung und Ausführung der Bauleistung der 10.04.2015. Die
dann in Folge notwendigen Maßnahmen der Inbetriebnahme, wie z.B.
Reinigung und Befüllung, würden sich dann an die Fertigstellung
Bauleistungen anschließen.
Herr Dezernent Schulke erklärt, dass die Öffnung möglich wäre, wenn die finanziellen Mittel
zur Verfügung stehen würde.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch ergänzt, dass die Öffnung realisiert werden könnte, wenn
bis zum 10.04.2015 die Vergabe erfolgt ist bzw. wenn keine Vergabe durchzuführen ist und
keine Einsprüche erfolgen, so dass mit der Bauausführung unverzüglich beginnen könnte.
Unter diesen Voraussetzungen könnte man es nach dem jetzigen Stand realisieren, sofern
nichts Unvorhergesehenes hinzukommen würde.
Herr Stadtrat Simon bemerkt, dass die Zeitleiste relativ eng ist. Er fragt nach, ob dies
bedingt, dass der Stadtrat am kommenden Donnerstag den Beschluss fasst, dass diese
Maßnahmen durchzuführen sind oder ob es auch sein kann, dass der Stadtrat die
Stadtverwaltung zur erneuten Prüfung beauftragt mit anschließender Wiedervorlage in vier
Wochen.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch weist darauf hin, dass bei letzterer Beauftragung die
Fristen nicht eingehalten werden können. Herr Wedler hat den 10.04. als Stichtag ermittelt,
um das Freibad zu Beginn der Ferien öffnen zu können. Der Stadtrat müsste am Donnerstag
einen Beschluss fassen. Sollte dieser lauten, dass die Beschlussvorlage abgelehnt wird und
das Freibad geöffnet werden soll und gleichzeitig der Auftrag gegeben werden, mit den
Stadtwerken über mögliche Sonderausschüttungen zu verhandeln, würde Herr
Oberbürgermeister Knoblauch dieses veranlassen. Dann müsste geprüft werden, ob eine
Öffnung realisierbar ist. Das Problem ist, dass es gegenwärtig keinen Haushalt gibt, der die
Summe von 175.000,00 € enthält. Möglicherweise würde es ein rechtswidriger Beschluss
sein, wenn Herr Oberbürgermeister Knoblauch die Maßnahmen ohne einen Haushaltsplan
veranlassen würde.
Herrn Stadtrat Gehricke interessiert, wie lange diese Prüfung dauern würde.
Der Widerspruch gegen einen Beschluss des Stadtrates kann binnen von 2 Wochen
eingebracht werden, so Herr Oberbürgermeister Knoblauch. Sollte es so sein, würde er die
Umsetzung des Beschlusses zeitnah prüfen. Dazu müsste dieser rechtswidrig sein.
Unverzüglich müsste mit der Kämmerei gesprochen werden, woher die finanziellen Mittel
genommen werden könnten.
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Zur 4. Frage: Welche Kosten würden beim Weiterbetrieb des Freibades für
notwendige Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in
den nächsten 5 Jahren anfallen?
Antwort:
Neben den notwendigen Betriebskosten würden bauliche Kosten wie
folgt anfallen:
Untersuchung der Ursachen für Wasserverlust im
50 m-Becken
Daraus entstehende Baukosten
Erneuerung Filterkies
Erneuerung pneumatische Ventile am Filter
Laufende Unterhaltung pro Jahr
(Darin enthalten die eventuelle Erneuerung von Pumpen)
von
bis
12.000,00 €
10.000,00 €
200.000,00 €
20.000,00 €
7.000,00 €
27.800,00 €
Herr Wedler berichtet, dass zunächst die Untersuchung des Wasserverlustes im 50mBecken durchgeführt werden müsste. In dieser Hinsicht hat man keinerlei Erfahrungen und
müsste es über Planungsbüros, Gutachter etc. untersuchen lassen. Dafür sind vorliegend
Kosten von 12.000,00 € veranschlagt. Daraus könnten Baukosten entstehen, welche sich im
günstigsten Fall auf 10.000,00 € belaufen könnten. Jedoch unter der Annahme, dass in
einem höher gelegten Abschnitt der Rohrleitungen der Wasserverlust eingetreten ist. Die
Filteranlage steht erhöht und es könnte sein, dass dort ein Rohr defekt ist. Sollte dies der
Fall sein, wären die Baukosten gering. Sollte es sich so darstellen, dass die Wasserverluste
durch Leitungen entstehen, die im Beckenboden verlegt sind in der gleichen Konstruktion
wie im mittleren Becken, könnten die Baukosten bei ca. 200.000,00 € liegen. Eine
Konstruktion wie im mittleren Becken mit außenliegenden Düsen ist hier nicht machbar, weil
das Becken wesentlich breiter ist. In diesem Fall müssten auf den vorhandenen Boden rund
30 Zentimeter aufbetoniert und neue Rohrleitungen komplett verlegen. Des Weiteren wurde
vom Fachamt angezeigt, dass der Filterkies über 15 Jahre alt ist und erneuert werden
müsste. Außerdem müssen die pneumatischen Ventile der Filteranlage ausgetauscht
werden. Die technische Anlage des Filters funktioniert über Druckluft. Die gesamten Ventile
werden mit Druckluft gesteuert und die Leitungen sind der Sonne ausgesetzt, wodurch sie
verspröden. Dafür wären 7.000,00 € notwendig. Zudem ist eine laufende Unterhaltung von
27.800,00 € pro Jahr zu veranschlagen. Darin sind auch Kosten enthalten, wenn es zu
Pumpenausfällen kommt, diese zu erneuern. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass alle
Pumpen ausfallen, wären weitere Mittel notwendig.
Herr Stadtrat Jung fragt nach, ob das abfließende Wasser vom Becken in freiem Gefälle in
die Filteranlage fließt oder ob es gepumpt werden muss.
In den Beckenoberkanten sind Überlaufrinnen eingebaut, so Herr Wedler. Von dort aus läuft
das Wasser in einen Schwallwasserbehälter und von dort aus kommt das Wasser durch die
Pumpen zum Filter.
Herr Stadtrat Jung stellt es zur Frage, dass das Wasser über den Filter gelaufen sein könnte,
was von Herrn Wedler verneint wird. Weiterhin erkundigt sich Herr Stadtrat Jung, ob das
Wasser in den Mischwasserkanal oder in den Abwasserkanal abgeführt wird.
Herr Dezernent Schulke erklärt, dass das Wasser in den Mischwasserkanal abgeführt wird.
Das Wasser ist nicht über die Pumpen gelaufen.
Herr Wedler führt aus, dass das Wasser nicht über den Beckenrand laufen kann. Es könnte
nur die Frischwasserleitung sein, die vom Filter kommt. In diesem Bereich könnte es
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Verluste geben, was aber nur durch Untersuchungen festgestellt werden kann. In den
Beckenboden gelangt man nicht mit Kameras. Die Endstücke sind 50er Rohre, wodurch
keine Kamera passt. Im Detail dieses bis zum Ausfluss im Beckenboden zu untersuchen, ist
nicht möglich.
Herr Stadtrat Dr. Winkler bittet Herrn Wedler seine Ausführungen fortzusetzen, welche Mittel
insgesamt anfallen würden.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch legt dar, dass im schlimmsten Fall Mittel von knapp
300.000,00 € anfallen werden. Im günstigen Fall sind finanzielle Mittel von ca. 100.000,00 €
notwendig.
Herr Wedler fügt hinzu, dass die Unterhaltungsaufwendungen pro Jahr anzusehen sind.
Herr Stadtrat Jung sagt aus, dass es unstrittig ist, dass es im Freibad die laufenden
Betriebskosten gibt. Wenn man hochrechnet, was man nach 10 Jahren Betrieb des
Solebades investiert hat, waren es mehr als 600.000,00 € pro Jahr. Zudem hat der Umbau
über 6,0 Mio. € gekostet. Es reduziert sich nun darauf, dass man Geld beschaffen müsste,
um noch rechtzeitig Baumaßnahmen durchführen zu können. Die SPD-Fraktion hatte
mehrere Positionen aus dem Investitionsplan vorgeschlagen, die hinterfragt werden sollten.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Stadtrat Schulz, würde die Thematik der Finanzierung nach
dem Fragespiegel diskutieren wollen.
Herr Stadtrat Simon spricht sich auch für die Abarbeitung des Fragespiegels aus. Man hat
erfahren, dass die Instandhaltungsmaßnahmen theoretisch durchgeführt werden könnten.
Allerdings muss auch die wirtschaftliche Lage betrachtet werden. Man kann nicht so tun, als
hätte man maßlos viel Geld. Das Freibad ist ein Zuschussgeschäft, unabhängig der zu in die
Hand nehmenden Mittel. Zudem weiß man, dass die Steuereinnahmen in Zukunft nicht mehr
werden, ebenso die Finanzierung durch Land und Bund. All das muss kurz- und langfristig
berücksichtigt werden. Man kann sich bei einem akuten Problem nicht bindungslos dafür
aufbrechen, ohne dass die Folgen für andere Dinge und die Folgejahre beachtet werden.
Aus diesem Grund sind die Fragen und ihre Beantwortungen wichtig.
Herr Stadtrat Schulz bittet um Informationen, ob in naher Zukunft auch
Instandhaltungsmaßnahmen für die Umkleiden, Sanitäranlage oder dem Kiosk anfallen
könnten.
Herr Dezernent Schulke informiert, dass das Freibad im Jahr 1998 über eine Maßnahme des
zweiten Arbeitsmarktes ertüchtigt worden ist. In diesem Zusammenhang wurden viele dieser
Maßnahmen durchgeführt. Das Gebäude war ein Altbestand, was letzten Endes nur
umgebaut worden ist. Der Bestand ist sanierungsbedürftig und es gibt einen Bedarf, der sich
auch zukünftig aufbaut. Nach Einschätzung des Fachamtes, wie auch seinerzeit im Kultur-,
Schul- und Sportausschuss vorgetragen, gibt es andere Objekte, die besser frequentiert sind
und deren Priorität höher ist, wie z.B. die Schwimmhalle, Sporthallen, Sportplätze.
Zur 5. Frage: Wie sieht die Erfolgsrechnung/GuV des Freibadbetriebes der letzten 5
Jahre aus?
Antwort:
Jahresrechnungen des Freibades
Kamaraler Haushalt
2011
2012
7
Einnahmen
Ausgaben
22.000,00 €
140.996,65 €
23.200,00 €
94.312,82 €
Zuschussbedarf
118.996,65 €
71.121,82 €
Einnahmen
Ausgaben
2013
26.161,55 €
132.557,78 €
2014
17.741,91 €
132.587,55 €
Zuschussbedarf
106.396,23 €
114.845,64 €
Doppischer Haushalt
Ergebnisrechnung
Frau Dezernentin Adler erklärt, dass aus den Zahlen des kameralen Haushalts aus den
Jahren 2011 und 2012 zu erkennen ist, dass sich zwischen den Einnahmen und Ausgaben
ein Zuschussbedarf ergibt. Ab dem 01.01.2013 gibt es den doppischen Haushalt. Man kann
erkennen, dass sich die Ausgaben wesentlich höher darstellen als die Einnahmen. Die
Einnahmesituation ist abhängig von der Wettersituation.
Herr Stadtrat Simon sagt aus, dass man dabei bedenken muss, dass das Freibad nur für 6
Wochen geöffnet ist. Würde man es auf das Jahr hochrechnen, würden sich die Zahlen noch
erhöhen. Er fragt nach, ob man daraus eine Tendenz ableiten kann, dass es auch in den
Folgejahren nicht abnehmen würde. Es war wichtig, dass man die Thematik über einen
längeren Zeitraum beleuchtet. Herr Stadtrat Simon stellt es in Frage, wenn die
durchschnittliche Besucherzahl steigen würde und damit die Einnahmen höher wären, ob der
Zuschuss wesentlich geringer werden würde.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch unterrichtet, dass im Jahr 2013 viele Besucher im
Freibad zu verzeichnen waren. Im Vergleich zum Jahr 2014 besuchte nur die Hälfte das
Freibad. Das Defizit zwischen diesen beiden Jahren beträgt nicht einmal mehr als 10.000,00
€. Folglich wird das Defizit immer bleiben, auch wenn man das Freibad länger öffnen würde.
Der Betrieb wird mit dem Personal aus der Schwimmhalle abgedeckt. Würde man das
Freibad ein halbes Jahr öffnen wollen, müsste man für diesen Zeitraum die Schwimmhalle
schließen oder weiteres Personal anstellen, um den Betrieb abzudecken. Letzteres wäre mit
weiteren Personalkosten verbunden. Aus Sicht der Stadtverwaltung würden längere
Öffnungszeiten das Defizit nicht verringern.
Herr Stadtrat Jung bittet um Auskunft, ob ab dem Jahr 2013 in den Ausgaben die
Abschreibungen eingeflossen sind.
Frau Dezernentin Adler bejaht dieses. Sie weist darauf hin, dass diese Aufwendungen im
Freibad selbst keine großen Summen sind.
Herr Stadtrat Grundmann fragt nach, wieviel Personen benötigt werden, um den Badebetrieb
aufrecht zu erhalten.
Herr Dezernent Schulke führt aus, dass man pro Tag drei Schwimmmeister und drei
Badewarte benötigt. Die Badewarte kümmern sich um die Sauberkeit und kassieren,
während die Schwimmmeister die Aufsicht übernehmen. Im Hintergrund, was allerdings nicht
öffnungszeitlich bedingt ist, wird ein Hausmeister beschäftigt, welcher die Filterspülungen
durchführt und für die technischen Anlagen verantwortlich ist. Diese Arbeiten werden in der
Regel außerhalb der Betriebszeit bzw. Öffnungszeit wahrgenommen. Das Grundpersonal
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beträgt demnach ca. 7 Personen pro Tag. In den Jahren vor der Haushaltskonsolidierung
wurde zusätzliches Personal im Rettungsschwimmerbereich vorgehalten. Es handelt sich
dabei um ausgebildetes Personal, die am Beckenrand die Aufsicht wahrgenommen haben.
Diese mussten zusätzlich eingekauft werden, was nicht unwesentliche Kosten verursacht
hat. Mit diesen Personen wurde ein Vertrag geschlossen, der unabhängig der
Wettersituation zu erfüllen war.
Herr Stadtrat Jung stellt die Anfrage, wenn gleichzeitig die Schwimmhalle geschlossen ist,
was mit dem Personal passiert.
Die Schließung der Schwimmhalle erfolgt nur aus betriebsnotwendigen Gründen, so Herr
Dezernent Schulke. Bisher wurde das Personal in das Freibad umgesetzt und ein Teil des
Personals ist in der Schwimmhalle verblieben, wenn Restarbeiten, wie Malerarbeiten,
Beckensäuberungsarbeiten und Filterreinigungsarbeiten, durchzuführen waren. Diese
Arbeiten wurden von Personal erledigt, was auch weiterhin der Fall sein wird. Wenn man
eine Schließung beabsichtigt, wird man die betriebsbedingte Schließzeit verkürzen, d.h. dass
die Schwimmhalle als solche maximal zwei Wochen geschlossen sein wird. In diesem Jahr
stellt es sich allerdings so dar, dass eine dringend notwendige Erneuerung im Beckenbereich
durchzuführen ist. Diese Maßnahme wird mindestens sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Herr Stadtrat Simon nimmt an, dass der Großteil der Ausgaben der Personalaufwand ist.
Diese Annahme wird von Frau Dezernentin Adler bestätigt.
Herr Stadtrat Simon hinterfragt es, dass die Personalausgaben nicht doppelt auftauchen.
Frau Dezernentin Adler verneint dieses. Die Personalkosten belaufen sich auf insgesamt ca.
80.000,00 € bis 90.000,00 € für das Schwimmbad und das Freibad.
Herrn Stadtrat Jung interessieren die Personalkosten für die Öffnung des Freibades von 6
Wochen.
Diese Personalausgaben kann Frau Dezernentin Adler gegenwärtig nicht beziffern.
Frau Stadträtin Jurzig bittet um Information, ob mit dem vorhandenen Personal mittel- bis
langfristig eine Schwimmhalle mit Freibadbereich betrieben werden könnte oder ob
zusätzliches Personal erforderlich wäre.
Herr Dezernent Schulke informiert, dass es betreibbar wäre, wenn man die technischen
Einrichtungen so vorsieht, dass man kein Personal am Beckenrand vorhalten müsste.
Letztlich würde man für den Betrieb, vor allem in den Sommermonaten, Personal einsparen
im Aufsichtsbereich, weil man in einem neuerrichteten Außenbereich keine Rutsche
einbauen würde. Eine Rutsche muss besonders gesichert werden, weil es dort zu
Gefährdungspotential kommen kann. Aus diesem Grund muss im Freibadbereich bisher mit
drei Personen gearbeitet werden, weil die Rutsche extra abzusichern ist.
Herr Stadtrat Jung fragt nach, in welcher Höhe die Personalkosten für 6 Wochen
Freibadbetrieb vorgesehen sind in den Ausgaben von knapp 132.000,00 € im Jahr 2014.
Frau Dezernentin Adler kann die Personalkosten für diese 6 Wochen nicht beziffern.
Vorliegend sind ihr nur die jährlichen Personalkosten für die Schwimmhalle bekannt. Die
gewünschten Personalkosten müssten anteilig herausgezogen werden.
Herrn Stadtrat Jung interessiert die Höhe der Abschreibungen.
Die Abschreibungen betragen weniger als 10.000,00 €, antwortet Frau Dezernentin Adler.
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Herr Dezernentin Schulke weist darauf hin, dass in den Ausgaben noch die Betriebskosten
und Bewirtschaftungskosten von ca. 32.000,00 € enthalten sind.
Zur 6. Frage: Wie viel Badegäste haben das Freibad jährlich und öffnungstäglich im
Durchschnitt genutzt?
Antwort:
2011
2012
2013
2014
ÖffnungsTage
Besucher
Durchschnitt
Tag
45
51
48
51
5.936
10.415
14.811
7.067
131
204
308
138
Herr Stadtrat Simon begrüßt diese Gegenüberstellung, da man dadurch ein Gefühl davon
bekommen kann, von welchen Größenordnungen man spricht.
Herr Stadtrat Jung sagt aus, wenn man es mit anderen Sportvereinen vergleicht, sind diese
Besucherzahlen nicht sehr hoch. Die Stadt Schönebeck (Elbe) bezeichnet sich als
„kinderfreundliche Stadt“ und von daher müsste von der Verwaltungsseite alles
unternommen werden, dass man den Betrieb des Freibades weiterhin absichern kann. Die
Kosten sind aufgegliedert worden. Es war bewusst, dass es ein Zuschussgeschäft ist. Bei
dieser Dimension sollte man alles daran setzen, dass das Freibad geöffnet bleibt.
Zur 7. Frage: Wie sieht die Erfolgsrechnung/GuV des Schwimmhallenbetriebes der
letzten 5 Jahre aus?
Antwort:
Jahresrechnungen der Volksschwimmhalle
Kamaraler Haushalt
Einnahmen
Ausgaben
Zuschussbedarf
2011
292.800,00 €
1.051.681,98 €
2012
270.000,00 €
885.961,02 €
758.881,98 €
615.961,02 €
Doppischer Haushalt
Ergebnisrechnung
Einnahmen
Ausgaben
2013
209.072,97 €
757.164,66 €
2014
213.006,57 €
779.351,02 €
Zuschussbedarf
548.091,69 €
566.344,45 €
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Frau Dezernentin Adler führt aus, dass diese Zahlen für die Volksschwimmhalle selbst sind.
In dieser ergibt sich eine andere Einnahmesituation, weil die Schwimmhalle das ganze Jahr
geöffnet ist, bis auf die Schließzeiten von 6 Wochen. Das Personal wird für die 6 Wochen der
Öffnung in das Freibad gegeben, aber es verbleibt noch Personal in der Schwimmhalle für
die angesprochenen Tätigkeiten.
Herr Stadtrat Dr. Winkler fasst zusammen, dass die Personalkosten ohnehin anfallen, so
dass als Kosten für den laufenden Betrieb diese 132.000,00 € anfallen.
Frau Dezernentin Adler erklärt, dass das Personal dann nicht mehr für diese 6 Woche in der
Schwimmhalle ist, sondern im Freibad. Aus diesem Grund müssten die Personalkosten für
die 6 Wochen anteilig herausgezogen werden. Es war seinerzeit eine
Konsolidierungsmaßnahme, dass das Freibad nur für die Ferienzeit geöffnet wird.
Zur 8. Frage: Kann ein Neubau der Schwimmhalle mit Außenbecken eine mittelfristige
Alternative für einen Freibadbetrieb sein?
Antwort:
Ja. Ein Neubau der Schwimmhalle mit Außenbecken ist eine mittelfristige
Alternative.
Herr Dezernent Schulke legt dar, dass dies eine vernünftige Alternative wäre, da es die
Kräfte zentralisieren würde. Man geht davon aus, dass man keine Bauten benötigt, die im
Spaßbadbereich liegen, sondern man benötigt eine Schwimmhalle, um die Aufgaben der
Daseinsfürsorge abzusichern. Die Aufgaben der Daseinsfürsorge sind das Schwimmen für
die Bevölkerung, die Absicherung des schulpflichtigen Schwimmunterrichts und die
Bereitstellung der Einrichtung für die sportliche Schwimmart in Schwimmvereinen bzw. für
die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft. Die Zentralisierung an einem Ort würde die
personellen Ressourcen günstiger einsetzen. Durch die andere Aufteilung des Personals
können die Mitarbeiter bei schlechtem Wetter im Innenbereich weiterarbeiten und das Bad
kann auch im Sommer weiter geöffnet sein.
Was würde ein solcher Neubau in Größenordnung kosten und wie kann dieser
realistisch finanziert werden?
Die Kosten für einen Neubau der Schwimmhalle mit einem 25 m-Außenbecken würden sich
auf ca. 12,5 Mio. € belaufen. Dies müsste durch eine belastbare Haushaltsunterlage belegt
werden. Ein Finanzierungskonzept liegt noch nicht vor.
Bis wann könnte ein solcher Neubau realisiert werden?
Da es noch keine belastbaren Haushaltsunterlagen gibt und noch kein Finanzierungskonzept
vorliegt, kann auch kein Realisierungstermin genannt werden.
Herr Dezernent Schulke führt aus, dass diese Zahlen vom Baubereich zugearbeitet worden
sind. Die Kosten eines Neubaus würden sich auf ca. 12,5 Mio. € belaufen. Man hat
vergleichbare Bäder, die in der letzten Zeit in anderen Bundesländern gebaut worden sind,
betrachtet.
11
Herr Wedler fügt hinzu, dass es sich bei dieser Summe um eine reine Schätzung handelt, die
mit einer konkreten Haushaltsunterlage zu untersetzen wären. Die Kosten von 12,5 Mio. €
müssten plus/minus 10 Prozent bis 15 Prozent gesehen werden.
Herr Stadtrat Simon bezieht sich auf die Frage der Finanzierung. Er ist der Meinung, dass
die Stadt Schönebeck (Elbe) diesen Neubau nicht allein finanzieren kann. Herr Stadtrat
Simon hinterfragt die realistische Chance, ob Fördermittel dafür akquiriert werden könnten.
Wenn man davon ausgeht, dass nur im Freibad am Tag mit ca. 300 Besuchern zu rechnen
ist, stellt sich die Frage, ob ein Außenbecken von 25 Metern ein gleichwertiger Ersatz zum
jetzigen Freibad ist. Ihm erscheint dieses Becken in diesem Fall zu wenig.
Herr Dezernent Schulke berichtet von einer Aufnahme nach dem „Goldenen Plan Ost“, wie
es vom Deutschen Olympischen Sportbund entwickelt worden ist. Danach hat man
gegenwärtig schon 40 Prozent zu geringere Wasserflächen für sportliches Schwimmen, so
dass es in diesem Bereich eine Unterversorgung gibt. Das Vorhalten eines
Außenbeckenbereiches in Verbindung mit den Möglichkeiten in der Umgebung sowie unter
Betrachtung der wirtschaftlichen Bedingungen wird als ausreichend angesehen. Neben dem
25m-Becken ist es durchaus vorstellbar, dass ein Planschbecken für Kleinkinder etabliert
wird. Diese Kosten sind bei der Gesamtinvestition nicht sehr gewichtig.
Herr Stadtrat Grundmann bezweifelt es auch, dass die Stadt Schönebeck (Elbe) die
notwendigen 12,5 Mio. € aufbringen kann. Er hinterfragt den zeitlichen Ablauf.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch erklärt, dass es abhängig vom Beschluss des Stadtrates
ist. Man wird verstärkt an dieser Aufgabe arbeiten. Der Neubau kann nur mit Fördermitteln
möglich sein. Wie angedeutet, ist es ein Unterschied, ob man das Freibad für 6 Wochen
öffnet oder ob man eine Schwimmhalle mit Außenbecken vorhält, um die Daseinsfürsorge
erfüllen zu können. Damit wird auch überregional die Möglichkeit geschaffen, dass der
schulische Schwimmunterricht angeboten werden kann. Welche konkreten
Fördermittelprogramme in Anspruch genommen werden könnten, muss mit den zuständigen
Ministerien abgesprochen werden.
Herr Stadtrat Simon sagt aus, dass der Stadtrat über verschiedene Varianten entscheiden
kann. Zum einen könnte der Beschluss lauten, dass das Freibad nicht geschlossen werden
soll. Eine andere Variante wäre, dass mittelfristig eine realistische Alternative angeboten
wird, so dass man nach der Realisierung das Freibad in beispielsweise fünf Jahren
schließen kann. Diese Möglichkeit sollte dann zum heutigen Zeitpunkt bereits als Variante
anerkannt werden. Der zweite Schritt wäre dann, dass das Vorhaben zeitnah angestoßen
wird. Bezugnehmend zum Realisierungstermin ist es für Herrn Stadtrat Simon verständlich,
dass man diesen derzeit nicht benennen kann. Allerdings könnte anhand von Erfahrungen
abgeschätzt werden, ob die Realisierung in 5 oder 10 Jahren möglich wäre, ohne dass es
eine verbindliche Aussage ist.
Herr Dezernent Schmidt legt dar, dass es nicht nur um die Thematik Freibad, sondern auch
um die Volksschwimmhalle geht. Man wird das Vorhaben mittelfristig betrachten. Nach
seinem Kenntnisstand gibt es eine Bauwerksuntersuchung für die Volksschwimmhalle,
welche einen Bestand bis zum Jahr 2020 aussagt. Danach wird es kritisch anhand der
baulichen Substanz. Bei den Kosten für den Neubau stellt sich die Frage nach der
Kofinanzierung und welcher Eigenanteil für die Stadt Schönebeck (Elbe) verbleibt. Sollte sich
dieser im zweistelligen Millionenbereich bewegen, scheint es aufgrund der
Haushaltssituation nicht realistisch. Es ist ein erheblicher Zuschussbedarf Dritter erforderlich.
Herr Stadtrat Simon verweist darauf, dass dann zum jetzigen Zeitpunkt keine realistische
Alternative angeboten werden kann. Demzufolge werden Zweifel bleiben und es wird darauf
hinauslaufen, dass sich der Stadtrat gegen eine Schließung des Freibades entscheiden wird.
Im Jahr 2020 läuft der Bestandsschutz der Volksschwimmhalle aus, was man heute schon
12
weiß. Herr Stadtrat Simon bittet darum, dass man sich dann auch schon heute darauf
vorbereitet.
Vor der Erarbeitung der verwaltungsinternen Tischvorlage wurde geprüft, wie man die
Problematik verträglicher gestalten könnte, so Herr Oberbürgermeister Knoblauch. In diesem
Zusammenhang haben diese Überlegungen eine Rolle gespielt und man strebt es auch an.
Allerdings kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage getroffen werden,
weil die Finanzierung unklar ist. Man wird an dem Thema arbeiten.
Herr Stadtrat Gehricke sagt zum 25m-Außenbecken an dem Schwimmhallenneubau aus,
dass dieses Bauvorhaben das jetzige Freibad nicht adäquat ersetzen würde. Er hat die
Bedenken, dass dieses Außenbecken gut angenommen werden würde. Das Freibad hat
einen gewissen Charme und wird von Kindern und Jugendlichen gern angenommen, weil es
auch das Spaßbecken gibt. Wenn dieses dann fehlt in einem neuen Außenbecken, ist es
qualitativ ein Rückschritt in seinen Augen.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch klärt auf, dass es kein Spaßbad werden wird, da damit
erhebliche Mehrkosten verbunden wären. Ein Freibad macht es aus, dass man draußen
liegen und schwimmen kann. Von sportlicher Seite aus betrachtet, ist ein 25m-Becken
ausreichend. Es gibt selten 50m-Bahnen und meistens sind diese in alten Einrichtungen
vorhanden. Wenn der Leidensdruck so groß ist, wie man von allen Seiten hört, dann würde
auch dieses Außenbecken angenommen werden.
Herr Stadtrat Jung führt aus, dass es sich nicht auf das 25m-Becken reduzieren darf. Für die
kleineren Kinder sollte auch ein Angebot vorhanden sein.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch wiederholt, dass es noch keine konkreten Planungen
gibt. Es sind vorsichtige Kostenschätzungen. An den Planungen wird der Stadtrat beteiligt
werden, aber an diese Stelle ist man noch nicht angelangt.
Herr Stadtrat Jung geht in Bezug auf die Fördermittel davon aus, dass man nicht mehr als
eine 80%ige Förderung nicht erhalten würde. Selbst in diesem Fall wären noch 2,0 Mio. € als
Eigenmittel aufzubringen. Er sieht es nicht als mittelfristige Variante, um einen Ersatz zu
schaffen. Es läuft darauf hinaus, dass das Freibad erhalten bleiben muss. Bei den
Überprüfungen der Schwimmhalle sollte man versuchen, deren Schließung soweit wie
möglich herausziehen sollte, bis man sich einen Neubau leisten kann. Die
Volksschwimmhalle ist nicht baufällig und es erfolgen stets neue Bewertungen durch die
Gutachter.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch erklärt, dass der Neubau ein Ersatz sein kann. An der
Realisierung arbeitet man.
Herr Stadtrat Jung sieht das Problem darin, dass die neue Schwimmhalle in Mitten eines
Neubaugebietes stehen würde, in welchem es sehr schallt. Ein Schwimmbad mit
Freibadbereich ist sehr laut.
Zur 9. Frage: Welche Möglichkeiten eines Freibad-Angebotes werden seitens der Stadt
übergangsweise oder auch generell gesehen?
Antwort:
In der näheren Umgebung von Schönebeck gibt es Freibäder bzw.
bewirtschaftete Badeseen, z. B. Magdeburg, Bernburg, Zerbst, Barby,
Aschersleben und Weitere.
13
Es wird die Möglichkeit der Einrichtung einer Buslinie Schönebeck-Seepark
Barby geprüft. Hierfür werden für die Stadt Schönebeck (Elbe) Kosten
anfallen.
Herr Dezernent Schulke legt dar, dass einige Beispiele in der Umgebung genannt sind, wo
sicheres Baden möglich ist. Diese sind teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Es gibt insgesamt 15 öffentlich und privatbetriebene Bademöglichkeiten mit Aufsicht.
Weiterhin wurde der Vorschlag aus dem Jugend-, Frauen- und Sozialausschuss
aufgegriffen, dass der öffentliche Nahverkehr zu befragen ist, ob eine Buslinie von
Schönebeck (Elbe) zum Kiessee nach Barby fahren könnte. Die vorhandenen Strecken
könnten erweitert werden, allerdings müsste die Stadt Schönebeck (Elbe) diese gewollte
Strecke mitfinanzieren. Dieses ist davon abhängig, wie oft der Bus verkehren soll, wie dieser
ausgelastet ist und welches finanzielle Risiko die Buslinie der Stadt zu übergeben hat.
Dahingehend sind noch die Gespräche zu führen.
Herr Stadtrat Simon bemerkt, dass diese Variante nur eintritt, wenn das Freibad geschlossen
wird. Er kann sich nicht vorstellen, dass der Stadtrat die vorliegende Beschlussvorlage in der
Form beschließen wird. Für den Fall, dass es doch so sein sollte, würde Herr Stadtrat Simon
öffentlich nicht in der Art argumentieren, dass es in der näheren Umgebung
Bademöglichkeiten gibt. Es soll mit dem Salzlandkreis zur Busverbindung gesprochen
werden. Es stellt sich für Herrn Stadtrat Simon die Frage, warum nicht auch mit Privaten, wie
z.B. Schuer Reisen, gesprochen werden könnte, die ganz andere Möglichkeiten und
eventuell auch Preise haben. Es geht nur um den Transport. Dabei ist man nicht verpflichtet,
den Bus stündlich fahren zu lassen.
Herr Dezernent Schulke erklärt, dass man die Buslinie nur anmieten würde. Der Bus könnte
zweimal im Vormittagsbereich und zweimal im Nachmittagsbereich fahren.
Herr Stadtrat Gehricke unterbreitet den Vorschlag, das Solequell während der 6 Wochen für
die Kinder und Jugendlichen zu öffnen, wenn das Freibad geschlossen werden sollte.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch weist darauf hin, dass das Solequell ohnehin geöffnet ist.
Die Idee ist, dass das Solequell auch preislich für die Kinder und Jugendlichen finanzierbar
ist, so Herr Stadtrat Gehricke. Der Platz zum Liegen und Sonnen ist dort ausreichend, wenn
man von 130 bis 140 Personen pro Tag ausgeht. Diese Kapazität kann das Solequell
durchaus verkraften.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch sagt aus, dass man diesen Vorschlag gern prüfen kann.
Es muss jedoch beachtet werden, dass im Solequell kein Springen erlaubt ist. Es ist ein Bad
für den Kurbereich, was nicht für das Spaßbaden geeignet ist. Der Außenbereich ist zudem
nicht so groß. Herr Oberbürgermeister Knoblauch sagt eine Prüfung zu, ob ein günstigerer
Eintrittspreis möglich wäre.
Zur 10. Frage:
Antwort:
Wann wurde seitens der Stadt realisiert, dass ein Weiterbetrieb des
Freibades im jetzigen Zustand nicht mehr möglich ist?
Während der Badesaison 2014 mussten Unregelmäßigkeiten in Folge
eines Chlorgasunfalls zur Kenntnis genommen werden. Nach Schließung des
Freibades wurde eine entsprechende Bauunterlage erarbeitet, die dann die
Kosten lt. Beschlussvorlage Nr. 0107/2015 ergeben haben.
14
Wann wurde die Entscheidung getroffen, die Schließung zu präferieren?
Die ermittelten Kosten wurden in den Haushaltsplanentwurf 2015 eingearbeitet. Infolge der
weiteren Haushaltskonsolidierung wurde die Maßnahme Beckendurchströmung in das Jahr
2018 verschoben. Auf Grund dieser Tatsache, dass somit ein geordneter Betrieb des
Freibades nicht möglich ist, wurde mit Datum vom 18.12.2014 dem Oberbürgermeister eine
Tischvorlage Nr. 09/2014 vorgelegt. Im Ergebnis der Beratung zu dieser Tischvorlage fiel die
Entscheidung zur Schließung des Freibades.
Warum erfolgte die Information darüber und Vorlage der dementsprechenden
Beschlussvorlage erst Anfang dieses Jahres?
Entsprechend der o. g. zeitlichen Abfolge, wurde die jetzt vorliegende Beschluss-vorlage
eingebracht. Es wurde in der ersten Ausschusssitzung des Kultur-, Schul- und
Sportausschusses im Jahr 2015 im nichtöffentlichen Teil darüber informiert.
Herr Stadtrat Simon fragt nach, wann genau die Erkenntnis vorlag, dass der Weiterbetrieb
des Freibades nicht mehr möglich ist.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch informiert, dass nach der Schließung des Freibades die
Untersuchung veranlasst worden ist. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind zunächst im
Haushaltsplanentwurf eingeflossen. Nachdem die Wasserverluste deutlich geworden sind, ist
darüber weiter diskutiert worden, so dass anschließend die Tischvorlage erarbeitet worden
ist. Diese interne Tischvorlage sah als Lösung des Problems vor, dass man das Freibad
nicht weiterbetreiben wollen würde und dem Stadtrat die Schließung vorgeschlagen werden
sollte. Im Januar wurde der Kultur-, Schul- und Sportausschuss als zuständiger
Fachausschuss darüber informiert und anschließend wurde die Beschlussvorlage erarbeitet.
Herrn Stadtrat Simon interessiert der Zeitpunkt der Erkenntnis, als man wusste, dass es so
nicht weitergeht. Spätestens nach dem Unfall müsste klar geworden sein, dass man den
Betrieb nicht fortführen kann. Dieses müsste am 20.07.2014 gewesen sein. Man hat ein
halbes Jahr gebraucht, um die Problematik zu überprüfen und die Entscheidung zu treffen.
Herr Dezernent Schulke berichtet, dass die Ursache, dass die Chlorgasblase entstanden ist,
noch nicht geprüft werden konnte. Man hat das Problem erkannt und in Abstimmung mit den
Behörden festgestellt, was gemacht werden kann. Nach Abschluss der Saison hat die
Ursachenforschung begonnen.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch fügt hinzu, dass dies im September war. Im Dezember
wurde der Entschluss gefasst.
Herr Stadtrat Simon hat Zweifel, dass nun kurzfristig eine Lösung gefunden werden kann,
wenn man die Bearbeitungszeiten betrachtet.
Herr Dezernent Schulke verweist darauf, dass man genügend Zeit hatte, um den Bauablauf
festzulegen.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Stadtrat Schulz, dankt für die Ausführungen und schließt
die Beantwortung des Fragespiegels an dieser Stelle ab.
Herr Stadtrat Schulz stellt die Anfrage, ob es Sinn machen würde, nur das Spaßbecken
zurückzubauen und das große Becken zu erhalten oder ob die Becken miteinander
verbunden sind.
15
Herr Dezernent Schulke legt dar, dass die technischen Anlagen für diese entsprechende
Wasserfläche ausgelegt ist. Wie es bei Herausnahme eines Abnahmepunktes funktionieren
würde, müsste geprüft werden. Das 50m-Becken ist nicht der Anziehungspunkt des
Freibades. Es könnte sich das Problem ergeben, wenn man es technisch entflechten könnte,
dass die Filtertechnik mit ihren Kostenpunkten erhalten bleibt. Man muss eine neue
Chlorgasanlage errichten und die Rohrsysteme müssen entflechtet werden, was einen
großen technischen Aufwand darstellt. Dementsprechend müsste das Spaßbecken dann in
der Form gesichert werden, dass dort kein Unfall passieren kann.
Herr Stadtrat Jung nimmt Bezug zur Bademöglichkeit in Barby. Er wüsste nicht, wohin er dort
mit einem Kind zum Baden fahren könnte. In den Kiessee kann man drei Meter hereingehen
und dann fällt dieser steil ab. Für kleinere Kinder sieht Herr Stadtrat Jung diese
Bademöglichkeit als ungeeignet. Im Haushalt 2015 gibt es offensichtlich zwei Gewerke, die
finanziell untersetzt sind. Die geschätzten 160.000,00 € sind der Knackpunkt, die irgendwie
aufgetrieben werden müssten. Man hat sich mit der SPD-Fraktion ausgetauscht. Es gibt im
Investitionsplan verschiedene Punkte, bei denen es zur Frage steht, ob diese im Jahr 2015
durchgeführt werden müssen oder ob man sie verschieben kann. Dadurch könnte die Mittel
beschafft werden. Weiterhin könnte von den Stadtwerken, als hundertprozentige
Tochtergesellschaft der Stadt Schönebeck (Elbe), eine Sonderausschüttung vorgenommen
werden in der entsprechenden Höhe. Diese Mittel könnten auch als eine Art Kredit
überlassen werden und die Stadt zahlt es zurück. Im Investitionsplan gibt es verschiedene
Positionen, bei denen man zu jetzigen Zeitpunkt schon weiß, dass man diese Mittel in
diesem Jahr nicht anfassen wird. Beispielsweise bei der Grundwasserhaltung in Felgeleben,
Sachsenland und Bad Salzelmen sieht Herr Stadtrat Jung nicht, dass es in 2015 realisiert
wird. Teilweise bekommt man Zuschüsse, aber dennoch muss die Stadt einen Eigenanteil
aufbringen. Bei dem Abfanggraben könnte man momentan abschätzen, dass diese
Maßnahme nicht im Jahr 2015 begonnen wird. Herr Stadtrat Jung fragt nach, ob die Kosten
für den Parkplatz in der Nicolaistraße für das ehemalige Polizeigelände sind.
Herr Dezernent Schmidt führt aus, dass dieses noch der alte Entwurf des Haushalts ist. Der
Parkplatz in der Nicolaistraße bzw. der Grunderwerb dafür sind nicht mehr im aktuellen
Haushaltsplanentwurf enthalten.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch berichtet, dass man in diesem Zusammenhang angefragt
hatte, ob die Maßnahme verschoben werden kann. Das Land bietet das Grundstück an, aber
es wurde die Möglichkeit der späteren Realisierung angefragt.
Herr Stadtrat Jung nimmt Bezug zu den Stadtwerken und sagt aus, dass Herr Husemann die
Möglichkeit einer Sonderausschüttung nicht ausgeschlossen hat.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch erklärt, dass man die Summe nicht als Kredit aufnehmen
kann, weil man diesen durch die Kommunalaufsicht genehmigen lassen müsste. Über eine
Sonderausschüttung müsste verhandelt werden, was die Gesellschafterversammlung
beschließen müsste. Abhängig vom Beschluss des Stadtrates würde Herr
Oberbürgermeister Knoblauch diese Gespräche unverzüglich aufnehmen.
Zum Investitionsplan verweist Herr Oberbürgermeister Knoblauch darauf, dass der
Investitionsplan für die nächsten 3 Jahre aufgestellt wird. Die finanziellen Mittel sind dort
entsprechend verplant. Es ist nur möglich, Maßnahmen aus diesem Jahr zu verschieben,
wenn die finanziellen Mittel ebenfalls verschoben werden. Man wird keine zusätzlichen
finanziellen Mittel haben. Die eingebrachten Positionen im Investitionsplan sind jene, die von
der Priorität als dringend angesehen werden. Die Investition in die PC-Technik beinhaltet
Netzwerkspeicher, die Ausstattung des Funkraums für Katastrophenfälle (Stabstelle) und die
Ausstattung der Schulen bzw. der Verwaltung. Die Klimaanlage ist für den Serverraum.
Wenn der Serverraum überhitzt, fällt der Server aus, wodurch erhebliche Datenverluste
drohen.
16
Herr Stadtrat Jung hinterfragt den Fluchtweg im Rathaus für 68.000,00 €. Hundert Jahre
hatte man diesen nicht und daher könnte man diesen auch in das nächste Jahr verschieben.
Herr Wedler unterrichtet darüber, dass man den Fluchtweg bereits seit drei Jahren
verschiebt. Es ist eine Auflage des Brandschutzes, die erfüllt werden muss. Es geht darum,
dass die Mitarbeiter im Dachgeschoss keine Möglichkeit haben im Fall eines Brandes, das
Rathaus über einen zweiten Fluchtweg zu verlassen. Die Fenster haben ein kleines Abmaß,
so dass darüber keine Flucht möglich wäre. Zum Hof hin kommt die Feuerwehr mit einem
Leiterfahrzeug nicht heran. Es ist bedenklich, wenn diese Maßnahme erneut verschoben
wird.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Stadtrat Schulz berichtet von der überfraktionellen
Arbeitsgruppe mit Herrn Stadtrat Kowolik, dass in dieser konkrete Vorschläge unterbreitet
worden sind, wie z.B. den Wegfall der PC-Technik, der Klimaanlage, der Soundanlage K.Kollwitz-Schule und M.-Gorki-Schule sowie der Wegebau auf dem Bierer Berg, die
Kameraanlage Obdachlosenheim, Verschiebung Straßenbau Kunstanger und Friedhöfe. Es
sind konkrete Vorschläge, woher die finanzielle Mittel genommen werden könnten. Ihm führt
eine Diskussion in dieser Hinsicht in der heutigen Sitzung zu weit, inwiefern diese Positionen
zur Frage stehen sollen.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch sagt aus, wenn der Stadtrat die Schließung ablehnt und
der Betrieb weiterzuführen ist, dass Möglichkeiten geprüft werden müssen. Die
Notwendigkeiten für den Investitionsplan waren wesentlich größer als letztendlich
berücksichtigt werden konnten. Es sind auch Positionen enthalten, die seit längerem
geschoben werden mussten. Wenn man den Auftrag bekommt, die finanziellen Mittel zu
besorgen, ist es eine Möglichkeit mit den Stadtwerken zu verhandeln. Der Investitionsplan ist
für drei Jahre festgelegt. Es sind Anhaltspunkte, die der Stadtrat hinterfragt, ob sie dringend
notwendig sind. Man befindet sich momentan in der vorläufigen Haushaltsführung. Sollte der
Stadtrat beschließen, dass das Freibad geöffnet bleibt, müssen Möglichkeiten der
Finanzierung gefunden werden. Der Stadtrat sollte sich aber in dem Zusammenhang
überlegen, ob es das für 6 Wochen wert ist oder nicht.
Dies wäre der zweite Schritt, so Herr Stadtrat Schulz. Zunächst muss entschieden werden,
ob das Freibad geschlossen wird oder offen bleibt und anschließend woher die finanziellen
Mittel kommen.
Herr Stadtrat Simon führt aus, dass allen klar werden muss, dass mit einer einmaligen
Entscheidung für dieses Jahr die Sache nicht getan ist. Es ist auch mit einem
Steuersparmodell nicht getan. Herrn Stadtrat Simon fällt es schwer, Vorschläge zu
unterbreiten, weil damit immer eine Entscheidung gegen eine andere Maßnahme folgt. Die
Stadtverwaltung muss damit rechnen, dass man die Schließung ablehnt. Die Vorschläge
müssten von der Verwaltung unterbreitet werden, wie die Mittel umgeschichtet werden
können. Dies wäre der richtige Weg. Zur Sonderausschüttung der Stadtwerke gibt er den
Hinweis, wenn Bedingung ist, dass die Formalien eingehalten sind (Beschluss der
Gesellschafterversammlung), dass sich daraus ein Zeitproblem ergibt. Herr Stadtrat Simon
weiß nicht, ob die Stadtverwaltung dann ab dem 10.04. dieses Vorhaben realisieren kann. Im
Prinzip läuft es darauf hinaus, dass die Stadtwerke mehr ausschütten, als sie vorgeschlagen
hätten. Bei einem Darlehen ergibt sich ein haushaltstechnisches Problem, weil dieses zu
genehmigen wäre. Eine Umschichtung wäre möglich, wenn die Mittel in diesem Jahr im
Haushaltsplan bleiben und man einige Investitionen in den Folgejahren durchführt. Die
Sachlage ist schwierig und aus diesem Grund sollten die Vorschläge von der Verwaltung
kommen, worüber der Stadtrat dann diskutieren kann. Den Beschluss damit zu verbinden,
dass mit der Entscheidung über die Schließung die Vorschläge zu Streichungen eingebracht
werden sollen, ist falsch.
17
Herr Oberbürgermeister Knoblauch erklärt, dass es ein Verbund ist, wenn der Stadtrat die
Öffnung beschließt, dass man sich dann klar dazu bekennen soll. Allerdings gibt es noch
keinen beschlossenen Haushaltsplan. Es war ein Vorschlag, der im Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss diskutiert worden ist. Man sollte sich jedoch die
Konsequenzen vor Augen führen, dass das Geld dann an anderer Stelle fehlt.
Herr Stadtrat Simon findet es auch richtig, da den Stadträten klar sein muss, dass es Geld
kostet. Ein Nachteil ergibt sich immer. Es muss ein Konsens gefunden werden, so schwer es
auch fallen mag.
Herr Stadtrat Jung bezieht sich auf die Trinkwassernotbrunnen und hinterfragt diese. Es
sollen 100.000,00 € in den nächsten zwei Jahren dafür aufgebracht werden. Er führt aus,
dass in Zeiten des Kalten Krieges diese Notbrunnen angeschafft worden.
Es gibt für diese klare gesetzliche Vorgaben, dass eine Stadt die Notbrunnen vorzuhalten
hat, so Herr Dezernent Schulke. Der Salzlandkreis kontrolliert es und es gibt Auflagen, die
umzusetzen ist. Die Brunnen sind teilweise schon eingestürzt, so dass die Pflicht zu dieser
Maßnahme besteht.
Herr Oberbürgermeister Knoblauch weist darauf hin, dass man Positionen immer schieben
kann, aber das Problem ist, dass die Maßnahmen irgendwann anzugehen sind. Das Geld,
was man für 6 Wochen in das Freibad steckt, ist dann weg. Andere Maßnahmen hingegen,
die die Verwaltung für wichtig und unabdingbar einschätzt, sind durchaus nachhaltig. Aus
diesem Grund erfolgt die Abwägung. Es ist der Vorschlag der Verwaltung, wie sie es für
sinnvoll erachtet. Ob der Stadtrat diesen sinnvoll erachtet, wird sich am Donnerstag zur
Stadtratssitzung zeigen.
Herr Stadtrat Simon bittet um Information, wie hoch die Eigenmittel für den Marktplatz sind.
Diese betragen ca. 900.000,00 €, so Herr Dezernent Schmidt.
Da keine weiteren Anfragen gestellt werden, bittet der Ausschussvorsitzende um
Abstimmung über die Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
1
4
2
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
Entspricht:
mehrheitlich abgelehnt
Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass es seitens der CDU-Fraktion einen
Änderungsantrag geben wird. Wie man heraushören konnte, werden auch andere Fraktionen
Anträge vorbereiten.
Abschließend dankt er für die sachliche Diskussion.
Protokollauszug aus dem Bauausschuss zur Vorlage aus 2015 - erste Einstellung des Betriebs des Freibades.pdf (PDF, 337.26 KB)
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