BGH Verweisung Einkommen Fortschreibung .pdf
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Title: Leben
Author: NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
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Leben
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Seite 1
29.07.2019
Empfänger: Makler/MGA, General-/Hauptagenturen, Autohaus, Familienschutz, Außendienst Führungskräfte, Außendienst Verkäufer
BGH-Urteil stärkt die Position der NÜRNBERGER als fairer BUVersicherer
Kurz und bündig:
Die NÜRNBERGER ist ein fairer BU-Versicherer Partner und Kunden profitieren davon. So auch in
diesem Fall: In einem aktuellen Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.06.2019 wurde die
seit Jahren offene Rechtsfrage zur Fortschreibung
bzw. Erhöhung des beruflichen
Ausgangseinkommens nach Anerkennung der
Berufsunfähigkeit geklärt. Die NÜRNBERGER
Regulierungspraxis hebt sich dabei positiv von
diesem Urteil ab und unterstreicht damit Versprechen,
stets das Kundeninteresse im Fokus zu haben. Dazu
gehören natürlich auch konstante Nettobeiträge, die
die NÜRNBERGER ihren Kunden seit über 26 Jahren
bietet.
Hintergrund
Vor dem BGH war zu klären, ob das Berufseinkommen bei Eintritt einer
Berufsunfähigkeit für den Fall einer späteren Verweisungstätigkeit
fortzuschreiben ist oder nicht. Der BGH hat entschieden, dass eine
Fortschreibung bzw. die Erhöhung des beruflichen Ausgangseinkommens
nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit nicht stattfindet.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil stellt nun klar, dass bei einer Nachprüfung das berufliche
Einkommen zugrunde zu legen ist, dass der Kunde bei Eintritt des BU-Falls
erzielt hat. Zwischenzeitliche Gehaltssteigerungen, tarifliche Lohnerhöhungen
oder der Inflationsausgleich sind nicht zu berücksichtigen. Daher ist das Urteil
vorteilhaft für die Versicherer. Für den Versicherten geht damit jedoch ein
erheblicher Nachteil einher.
Aktuelle Regulierungspraxis
der NÜRNBERGER
Die NÜRNBERGER geht bereits seit längerer Zeit einen kundenfreundlichen
Weg und wendet bei der Nachprüfung folgende Regelung an:
Liegt eine tarifgebundene Tätigkeit als berufliche Ausgangstätigkeit
zugrunde, wird das berufliche Ausgangseinkommen entsprechend dem
zugrundeliegenden aktuellen Gehaltstarif fortgeschrieben.
Liegt eine nicht tarifgebundene Tätigkeit als berufliche Ausgangstätigkeit
zugrunde, wird
bei einem weniger als 5 Jahre zurückliegenden BU-Beginn das
Einkommen nicht fortgeschrieben. Es wird also das berufliche
Einkommen bei Eintritt des BU-Falls zum Beurteilen herangezogen.
bei einem mehr als 5 Jahre zurückliegenden BU-Beginn das berufliche
Einkommen in Höhe des Inflationssatzes fortgeschrieben.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Kunde bei uns einen BUVertrag mit abstrakter oder konkreter Verweisung abgeschlossen hat.
Ausblick
Die oben beschriebene Regelung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt
(voraussichtlich Anfang 2020) in den Versicherungsbedingungen fixiert. Für
Bestandskunden wird es keinen Nachtrag geben, sie können sich aber auf
unsere „gelebte Regulierungspraxis“ verlassen und kommen so ebenfalls in
den Genuss der oben beschriebenen Vorgehensweise.
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29.07.2019
Fazit
Die NÜRNBERGER unterstreicht mit der Regelung zum Prüfen einer
Verweisungstätigkeit Ihren Anspruch ein fairer und kundenorientierter BUVersicherer zu sein. Mit der Aufnahme der Regelung in die
Versicherungsbedingungen sorgt sie für zusätzliche Transparenz und
Sicherheit.
Ansprechpartner
Roland Aue
Andrea Wolf
Tel. 0911 531-2792
Tel. 0911 531-2687


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