Schattovits (PDF)




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Christof Rieber
XXXXXXXXXXXXXXX
A-XXXX Wien

XXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXX

An die
Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstrasse 11
A-1080 Wien

24. März 2020

VORFALL vom 24.03.2020
Strafanzeige gem. StGB § 107 Abs. 1 u. 2 i.V.m. § 106 Abs. 1 z1 „Drohung“
(mit Schusswaffe)

Sehr geehrte Damen und Herren StA/StAinnen,
hiermit ergeht aufgrund Verstoßes gegen StGB § 107 (gefährliche Drohung)
Strafanzeige
gegen
H. Martin SCHATTOVITS
Schimekgasse 6
A-1230 Wien
KFZ-Kennzeichen: W-SM 3

TATBEGEHUNGSORT: Schimekgasse 8, A-1230 Wien
TATBEGEHUNGSZEIT: 24.03.2020, 00:30 Uhr sowie 03:11 Uhr bis ca. 10:20 Uhr

Begründet sei wie folgt:
Am 24.03.2020 gegen Mitternacht fuhr der Anzeigensteller (AS), H. Christof RIEBER, geb. 12.05.1974, in den 23. Wiener
Gemeindebezirk, um dort aufgrund Schlaflosigkeit spazieren zu gehen. Auf einem Parkplatz in der SCHIMEKGASSE kam
es sodann zwischen dem AS sowie bis dato unbekannten Dritten zu einer Diskussion. Diese darüber, ob man ‚tagelang‘ an
einer Energietankstelle sein Fahrzeug abstellen dürfe, ohne sein Fahrzeug jedoch aufzuladen.
Der AS, Christof RIEBER, äußerte dazu geflissentlich seine Meinung, worauf der Beschuldigte Martin SCHATTOVITS
plötzlich aggressiv mit Alkoholgeruch auf den Anzeigenden hinzutrat und den AS wüst beschimpfte:
„Du blöder Affe, ich hau‘ Dir in die Fresse und zerkratz‘ Dir Dein Auto! Ich schlage Dir mit der Faust in Dein Gfriss, bis
dass Dir das Blut aus der Fresse rinnt.“

Der Beschuldigte zeigte daraufhin kurz eine kleine Schusswaffe, verborgen unter seiner Jacke (rechtsseitig). Das Aussehen
der Waffe kann als dunkel beschrieben werden; jedoch keine Bezeichnung erkennbar war (‚Automatik‘). Der Beschuldigte
zog die Waffe jedoch nicht.
Der AS entfernte sich daraufhin umgehend vom Tatort. Die Identität des zweiten Zeugen, welcher sich ebenfalls entfernte, ist
dem AS nicht bekannt.
Am Tag jedoch der Beschuldigte SCHATTOVITS mit dem AS über soziale Medien neuerlich Kontakt suchte, dort die Worte
‚mit der Faust in Dein Gfriss‘ (in Textform) wiederholte; wohl um drohend einzuschüchtern. Der AS dem mit Lächerlichkeit
entgegnete.
Der Beschuldigte SCHATTOVITS jedoch auch dann keine ‚Ruhe‘ gab: Er stattdessen mit den Worten „..mit meiner 9mm.“
den AS neuerlich mit seiner Schusswaffe, diesmal in Textform, bedrohte.

Der Anzeigensteller fühlt sich nach den Ereignissen der letzten Nacht sowie insbesondere durch das Vorzeigen einer
Schusswaffe erheblich bedroht.
Dies insbesondere, weil der Beschuldigte SCHATTOVITS am nächsten Tag gezielt Kontakt zum AS suchte, um dort
neuerlich seine Absicht einer gefährlichen Körperverletzung oder gar Tötungsabsicht zu bekräftigen; sei es auch nur indirekt
oder als Versuch. Der Beschuldigte dazu auf den Besitz seiner Waffe, welche er zuvor gezeigt, durch Angabe deren Kalibers
(‚9mm‘) wiederholt präzisierte.
Auf die besondere Gefährlichkeit des Beschuldigten wird daher ausdrücklich hingewiesen (SCHUSSWAFFE!).

Der AS Christof RIEBER erstattet aus den zuvor genannten Gründen

Anzeige

gegen den Beschuldigten H. Martin SCHATTOVITS, Schimekgasse 8, A-1230 Wien.
Die Anzeige ergeht wegen mehrfacher Verstöße aufgrund StGB § 107 Abs. 1 u. 2 i.V.m. § 106 Abs. 1 z1 (gefährliche
Drohung). Beide Drohungen des Beschuldigten zielten darauf ab, den AS entweder schwer zu verletzen, langfristige
Gesundheitsschäden in Kauf zu nehmen oder gar dessen Ableben zu verursachen. Der Straftatbestand der gefährlichen
Drohung ist daher nach Auffassung des AS sowie dessen Rechtsbeistands erfüllt; der Beschuldigte sei hierfür zu bestrafen.
Zwecks einstweiliger Verfügung und Geltendmachung von Schadenersatz (Streitwert € 750,-) schließt sich der AS zudem als
zivilrechtlicher Nebenkläger im strafrechtlichen Verfahren an. Öffentliche Verhandlung sowie Ladung des AS als Zeugen
sind hiermit b e a n t r a g t.
Gez. in Wien 24.03.2020

Christof RIEBER
(Anzeigensteller)

BEILAGE ./A






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