2020 04 19 Brief an die Gemeinden (Lockerungen Corona) .pdf

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Römisch-katholische Pfarreien
Dekan Markus Böhme
Heilige Familie
Zwickau

St. Johann Nepomuk
Zwickau

St. Franziskus
Zwickau-Planitz

Hegelstraße 3
08056 Zwickau

Maria Königin des Friedens
Kirchberg

Tel.: 0375 / 29 41 90
markus.boehme@heiligefamilie-zwickau.de

Zwickau, den 19. April 2020

Liebe Gemeindemitglieder, liebe Schwestern und Brüder,
wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, hat der Freistaat Sachsen in der ab 20. April 2020
geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgelegt, dass „Zusammenkünfte […] bei
Gottesdiensten bis 15 Besucher“ möglich seien. Mancher sieht darin einen ersten Schritt, nach
und nach zum „normalen“ gottesdienstlichen Leben in den Pfarreien zurückzukehren.
Allerdings wirft diese „Lockerung“ der bisherigen Verordnung eine Menge neuer Probleme
auf. Denn damit sind strengste hygienische Auflagen verbunden.
Auch die Auswahl der 15 „berechtigten“ Teilnehmer würde äußerst schwerfallen.
Bischof Timmerevers schreibt in seiner Dienstanweisung vom 18.04.2020, dass „Menschen,
die zur Risikogruppe gehören“, gebeten werden, „auf den Gottesdienstbesuch zu verzichten“.
Laut Robert-Koch-Institut zählen dazu
 ältere Menschen ab 50/60 Jahren,
 ältere Menschen mit Grunderkrankungen,
 Menschen mit Grunderkrankungen wie Herzkreislaufstörungen, Diabetes, Atemwegserkrankungen, Leber-, Niere- oder Krebserkrankungen – unabhängig vom Alter,
 Menschen mit unterdrücktem Immunsystem (also einer Immunschwäche),
 Menschen, die gewisse Medikamente einnehmen, die die Immunabwehr unterdrücken
(wie z.B. Cortison).
Damit würden v.a. ältere Gemeindemitglieder von der Mitfeier der Heiligen Messe unter diesen
Auflagen ausgeschlossen sein. Das halte ich nicht nur für ungerecht, es scheint mir moralisch
nicht vertretbar zu sein.
Am Ende der Dienstanweisung schreibt unser Bischof: „Sollte es vor Ort nicht möglich sein,
für diese Beschränkungen umfänglich Sorge zu tragen, ist von öffentlichen Gottesdiensten
abzusehen!“
Außerdem ist mir ein weiterer Punkt ebenso wichtig: Diese „Lockerung“ gibt es nur für den
Freistaat Sachsen. Damit ist selbst unser Bistum Dresden-Meißen, zu dem auch der
ostthüringische Teil gehört, gespalten. Solidarität durch Verzicht mit diesen Christen und den
Christen aus den anderen Bundesländern halte ich für ein gutes Zeichen unserer Verbundenheit
und Solidarität.
In seinem „Hirtenwort zum Weißen Sonntag“ schreibt Bischof Timmerevers: „Der
Gottesdienstbesuch ist genauso wie alle anderen Gänge in der Öffentlichkeit mit einem Risiko
verbunden. Hier appelliere ich an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein eines jeden
einzelnen, weiterhin das Gebet zu Hause und die Feier der Gottesdienste über Internet,
Rundfunkt und Fernsehen als angemessene Option zu verstehen. Die Dispens von der
Sonntagspflicht besteht weiterhin.“
1

Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass der Landkreis Zwickau im Freistaat Sachsen CoronaHotspot ist. Sowohl die Zahl der Corona-Infizierten als auch die Zahl derer, die aufgrund von
COVID 19 verstorben sind, steigen weiterhin an.
Aus diesen Gründen habe ich nach Rücksprache mit den Priestern unserer Verantwortungsgemeinschaft entschieden, dass zum Schutz aller Gemeindemitglieder vorerst bis einschließlich
03. Mai 2020 keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden werden. Zum 04. Mai 2020 werden
wir die Lage dann neu beurteilen.
Ich bitte Sie, diese Entscheidung mitzutragen und in der kommenden Zeit weiterhin die in den
Medien übertragenen Gottesdienste mitzufeiern, wie auch zu Hause den Sonntag in
angemessener Form zu begehen.
Bleiben wir im Gebet auch in dieser Krise miteinander verbunden!
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr Pfarrer & Dekan

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