rztliches Gutachten AVUS 2015 (PDF)




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AVIJS GMbH

.Tetefon:
f1-a)
Telefax
bln@avusfipu.de
www.aws-mpu.de

Verkehrsmedizinisches Gutachten
f0r

HerrnJ
geboren:
r-

Straße:
Ort:
Kundennummer:

t-

Gutachtenversand:
02.1'1.15

UntelEuchungsdatum:

-

Seite 1 von 10

Geschänstuh.ury:DäoielaHi.sch.JürgenSteil
Handdsregister Hamburg HRB fl 065 ' St 'Nr 16i7o41o26za
Hamburg
Gerichlsständ:

a,vl to
r! .
c € s o rh d e
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i l D AC

commerrtlank Hembu€
?100000
BLZ:2004oO00 . K6'lto- r.1382
OO. Alc COBADEFFXXX
4OOO
0382
IBAN:DE092OO,l0O0o

A & A A R B E ITS S C H U TZ GMB H "
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? von 10

GutachterlicheFragestellungfür
.

-

WelcheDrogennachdem Betäubungsmittelgesetz
hat der zu Untersuchendelin
der
Vergangenheilkonsumiert?
WelchesKonsumverhalten
hat er dabei gezeigt?
WerdengegenwärtigDrogenkonsumiert?
Seitwannbestehtgegebenenfalls
Drogenfreiheit?

Grundlagender Begutachtung
Das vorliegende Gutechten soll dtii rächtlicir verantwortlichenund entscheidendenInstanz ats
Entscheidungshilfefür die eigene Urteilsbildung dienen. Bei der Begutachtung werden die
Anforderungen,die sich aus der akt ellen Fassungder Verordnungüber die Zulassungvon personen
zum Straßenverkehr(Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV) ergeben,besondersberücksichtigt.
loten
Verordnung
Mit dff
zur AndeflJngdderFahrerlaubnis-Verordnung
wurde der rechtlicheStatus
der Begutachtungsleitlinien
zur Kraftfahreignung
(Satz 1 der Anlage 4a zu g 11 Absatz 5
geregelt. Danach sind die Begutachtungsleitlinien
Fahrerlaubnis-Verordnung)
zur Kraftfahreignung
verbindlichanzuwendenund bilden die Grundlagefür die Beudeilungder Eignungzum Ftihrenvon
Kraftfahrzeugen.
Die Begutachtungsleitlinien
zur Kraftfahreignung
basierenauf denAusfuhrungen
der
Europäischen
Führerscheinrichtlinie
sowie der Verordnungüber die Zulassungvon Personenzum
Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnu
ng FeV, u.a. Anlage 4]l. ,Die Aufgabe der
Begutachtungsleitlinien
bestehtdarin, Beurteilungsgrundsätze
aufzuzeigen,
die den Gutachternals
Entscheidungshilfe
für den Einzelfalldienen sollen,'(Begutachtungsleitlinien
zur Kraftfahreignung,
.*zrrr
BlzK)
Entsprechendder Fahrerlaubnis-Verordnung
(Fe\D darf die Untersuchung
nur nach anerkannten
wissenschaftllchen Grundlagen erfolgen. Den Begutachtungsleiilinienfolgend sind
fachwissenschaftliche
Grundlagenfür Fahreignungsbegutachtungen,
z. B. von Fachgesellschaften,
die den Standder Wissenschaftund Technikdarstellen,als Empfehlungeneinzubeziehen(BlzK).
In einem Schreibendes Bundesministeriums
für Verkehr und digitale hfrastruktur vom 05.08.2014
wrrd festgestellt,dass die 3. Auflage von ,,Urteilsbildung
in der Fahreignungsbegutachtung
(BK) den aktuellen Stand der Wissenschaft im Bereich der
Beurteilungskriterien"
Fahreignungsbegutachtung
zusammenfasst(Verkehrsblatt2014, Seite 132). Die vollständige
Einhaltungder Beurteilungskriterien
stellt sicher, dass die Begutachtungentsprechendden
Anforderungender Fahrerlaubnis-Verordnung
nach wissenschaftlichenGrundsätzendurchgeftihn
wtrd.

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ADAC

A&A

ARBETTSScHUTZ

CMBH'

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3 vo610

Aktenanalyse
Als Grundlageder Untersuchungwurden uns die Anschreibender Fahrerlaubnisbehörde
zur
gestellt.
Verfügung
FolgendeDaten sindfiir den Untersuchungszusammenhang
bedeutsam:
lluhr
am lJgegen
Führeneines Kraftfahzeugsunter der wirkung des berauschenden
MittelsCannabis.In der Blutprobewurden 1,7 ng/rnlTHC, 20,0 ng/ml THc-Carbonsäure
und 1 1
ng/ml 11-Hydroxy-THCgefunden.
Beigestellte Befunde:
Es bestehtein laufendesUrin-Drogenabstinenzkontrollprogramm
vom 15.09.2015
bei
bis 14.03.2016
ABS Berlin.Der erstenegativeBefundvom23.09.2010
(LaborFTC München)tiegtvor.

Bedeutung der Vorgeschichtsdaten
Die körperlicheund geistige Eignung jedes Kraftfahrersist von unmittelbarerBedeutungfür die
Straßenverkehrssacherheit.
Wer infolge körperlcher oder geistiger Mängel ein Kraftfahrzelg nicht
im
Straßenverkehr
sicher
ftihren kann, kann zu einer Gefahr für andereVerkehrsteilnehmer
werden.
Ein solcherKraftfahrerkann am Straßenverkehrnur teilnehmen,wenn Vorsorgegetroffenist, dass er
anderenichtgefährdet.In den Begutachtungsleitlinien
(BlzK) sindauf Basisder
zur Kraftfahreignung
4
Anfage
öet
Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV)
eignungsausschließende oder
eignungseinschränkende
körperlich-geistige
(psychische)
Mängelbeim Fahrerlaubnisbewerber
oder
(BK)
-inhaberzusammengestellt.
Cannabis ist neben Alkohol die am weitesten verbreiteteRauschdrogein Deutschland Für den
Bereichder Te'lnahmeem Straßenverkehr
unterCannabiseinfluss
ist daher von einem sehr hohen
Dunkelfeld auszugehen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ein Großteil der
regelmäßigunter Cannabiseinfluss
Cannabiskonsumenten
führt (vgl. Hein et al .
ein Kraftfahrzeug
1992).NachStudienvon Kub'tzki(2001)undVollrathet. al. (2001)kanndavonausgegangen
werden,
keine
sich
noch
vergleichbar
dass
stabileKulturdes Trennensvon Konsumund Verkehrsteilnahme
etablierthat,wie dies bei der Mehrzahlder Alkoholkonsumenten
zur
der Fall ist.Aus Untersuchungen
Beteiligungvon Drogenkonsumentenam Straßenverkehrund am Unfallgeschehenist vielmehr zu
ist
schließen,dass diese Konsumentengruppe
bei den auffälligenFahrerndeutlichüberrepräsentiert
(Krügeret. al. 1996,Mölleret. al. 1999,Joö 2000).
filhrendie bei typischemRauschverlauf
Bei Cannabas
Wrkungen,wie z. B. Euphorie,
auftretenden
Konzentrationsstörungen,
Anderung
Antriebsminderung,
Denkstörungen,
Wahrnehmungsstörungen,
des Zeiterlebens,leichtere Ablenkbarkeitzu Leistungseinbußenin den für den Kraftfahrzeugführer
aufiretenmit
wichtigenpsychomotorischen
Funktionen.
AußerdemkönntenatypischeRauschvedäufe
Halluzinationen,
psychopathologischen
Störungenwie z. B. Angst,Panik,innereUnruhe,Verwirrtheit,
Größenverzerrungen.

ADAC A&A ARBEITSScHUTz crvtBH'

Darlegung der zu prlifenden Leitsätre bei Einnahme von Cannabis nach Anlage 1, Zitter 9.2
(BlzK Kapitel3.14)
Wer regelmäßig(täglichoder gewohnheitsmäßig)
Cannabiskonsumiert,ist in der Regel nicht in der
Lage, den gestellten Anforderungenzum Führen von Kraftfahzeugenbeider Gruppen gerecht zu
werden.Ausnahmensind nur in seltenenFällenmöglich,wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit
gegeben
ist,dass Konsumund FahrengetrenntwerdenundwennkeineLeistungsmängel
vorliegen.
Wer gelegentlichCannabiskonsumiert,ist in der Lage,den gestelltenAnforderungenzum Führenvon
Kraftfahzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, wenn er Konsum und Fahren trennen kann,
wenn kein zusätzlicherGebrauchvon AJkoholoder anderenpsychoaktivwirkendenStoffenund wenn
keine Störungder Persönlichkeitund kein Kontro vertustvorliegen
Von einem regelmäßigenCannabiskonsumkann ausgegangenwerden, wenn täglich bzw. nahezu
täglich bzw. im Minimum wöchentlichkonsumiertwird. Bei einer solchen Konsumhäufigkeitbesteht
unabhängig
von einemaktuellenKonsumdie Möglichkejt
einerständigenBeeinträchtigung
der für die
Verkehrssicherheit bedeutsamen Fähigkeiten wie dle Aufmerksamkeitsleastung,
die
Verarbeitungsgeschwindigkeit
und das Kurzzeitgedächtnis.Ebenso kann eine verkehrsrelevante
Veränderungder Persönlichkeitdes Betroffeneneintreten,weil die Bereitschaftund die Fähigkeit,sich
Überindividuellen
Regelnund Normenanzupassen,
beeinträchtigt
sind.Außerdemkönnendie für das
Führen eines KraftfahrzeugserforderljcheAküvierung,Wachheit,Aufmerksamkeiiund Konzentration
sowie die tsereitschaft,die Anforderungenund Risiken des Straßenverkehrsemst zu nehmen,
gemindertsein.Ebensowie bei Gewohnheitstrinkern
Cannabiskonsumenten
sinkenbei regelmäßigen
wegen zunehmendenKonsum-und Fahranreizsituationen
Verstärkung
und der
durch nicht entdeckte
Fahrtendie Bereitschafi
und die Fähigkeit
zum Trennenvon Konsumund Fahren.
Auch können nach einem regelmäßigenKonsum von einem Jahr oder mehr LangzeitschiAden
körperlicherund psychischerArt auffretenwie zum Beispieldas amotivationaleSyndromoder auch
jedoch
andauerndekognitiveBeeinträchtigungen.
Auchohne das VorliegensolcherLangzeatschäden
ist bei einer täglichenoder nahezutäglichenElnnahmedaeBereitschaft
oder die Fähigkeitdes
Betroffenen,
die Einnahmevon Cannabisund das FühreneinesKraftfahrzeugs
zu trennen,aus Sicht
der Verkehrssicherheitnicht mehr hinnehmbar eingeschränkt. Auch das subjektive
jst wegeneinersichausbildenden
Intoxikationsempfinden
mit der
Toleranznichtmehrso ausgeprägt,
der
Betroffene
Folge, dass
die tatsächlichbeeinträchtigendeDrogenwirkungnicht mehr wahrnimmt
Zudemnehmenanalogzum Verhaltenvon Gewohnheitstrinkern
odersie unterschätzt.
die individuelle
Kontrolledes Cannabiskonsums
ab Konsumanreize
dagegenzu. Nichtentdeckte
und Fahrsituationen
FahrtenunterCannebisverstärkendieseWirkung
Nebender Deflnitiondes,,täglichen
oder nahezutäglichen"Konsumsist eine weitereDefinitionfür
regelmäßigen Konsum der Begriff des gewohnheitsmäßigenKonsums. Wenn der Konsum von
mit ganz bestimmtenGegebenheiten
wie z. B. Feierabendoder imme' an
Cannabisprodukten
Wochenenden oder einfach nur aus Gewohnheit heraus zu einem verinnerlichten
Konsumautomatismus gehört, st mit großer Wahrscheinlichkeit von einem großen
sondernvielmehr
auszugehen.
Hier kommtes nichtso sehr auf die Häufigkeit,
Gefährdungspotential
Konsumist
veranlasstVon gewohnheitsmäßigem
auf die Motivationan, die zum Cannabiskonsum
Betroffene
hat,
dass
der
wenn
sich
das
Konsumverhalten
verselbständigt
auszugehen,
so
dann
dass
gleichsamautomatischin bestimmtenSituationenCannabiskonsumiert.Dle Wahrscheinlichkeit,
dann die Betroffenen in bestimmten Situationen aufgrund des gewohnheitsmäßigen
nichtzwischenKonsumund Fahrentrennenkönnen,wetl sie entwederdurchden
Cannabiskonsums
zu treffen,oderweil sie eane
sind in ihrerFähigkeit,
die richtigeEntscheidung
Konsumeingeschränkt
c e, er k dor
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dal
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ADAC

A&A

ARBEITSSCHUTZ

GMtsH'

5 von 10

tatsächlichvor'iegende Beeinträchtigungnicht mehr wahrnehmenkönnen, ist dann in einem hohen
Maße gegeben. Der gelegentlicheCannabiskonsumkann im Ausschlussverfahren
zum
gewohnheitsmäßigen
oder regelmäßigen
Cannabiskonsum
definiert
werden.
Es gibt Ansälze, aus labordiagnostischenDaten einer Blutanalyse bzw. aus der quantitativen
Bestimmung von THc-Metaboliten im Serum, Rückschlüsse auf das Konsumverhaltenvon
Cannabiskonsumenten zu ziehen. Während der Hauptwirkstoff THC in Abhängigkeit von
Aulnahmemengeund Konsumformnach einer Einzeldosisnur ca. 6-12 Stunden im Serum
nachweisbarist, kann die nicht psychoaktiveTHc-Carbonsäure(THC-COOH)über einen deuflich
längerenZeitraumdeteKiertwerden.Bei regelmäßigem
Konsumkommtes zu einer Kumulation
der
THC-COOH und damit zu einem Anstieg der messbarenKonzentrationen.Von der Bildungeines
erheblichenDepotsund somitvon einemvorherigenregelmäßigen
Konsumist auszugehen
bei einer
THC-Carbonsäure-Konzentration
irn Eiut von über'100ng/mlzum Zeitpunktder Auffälligkeit.(BK)
Bei VorliegeneinerAbhängigkelt
- hiereinerCannabisabhängigkeit
- ist in der Regeleineerfolgreiche
Entwöhnungsbehandlungzu fordem, die stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungenfür
Suchtkrankeerfolgenkann." Nach der Entgiftungs-und Entwöhnungszeit
ist in der Regel eine
einjährige Abstinenz nachzuweisen.(BlzK) Die besondere Rückfallgefahrbei der Abhängigkeit
rechtfertigtdie Forderungnach ErfüllungbestimmterVorausseEuogen.Der Erfolg ist nicht schon bei
Abschlussder Entwöhnungsbehandlung
zu erkennen,sondernerst nach Ablauf des folgenden,
besondersrezidivgefährdeten
Jahres.Es ist im übrigen für die angemesseneBegründungeiner
positivenVerkehrsprognosenwesentlich,dass zur positivenVeränderungder körperlichenBefunde
einschließlich
der Laborbefunde
ein tiefgreifender
und stabilerErnstellungswandel
hinzutreten
muss,
der es wahrscheinlichmacht, dass der Betrofteneauch in Zukunft die notwendioeAbstinenzeinhält
(BlzK).
Von einer Cannabisabhängigkeil
kann immer dann ausgegangenwerden,wenn sie durch einen
qualifizierten
Facharztfremddiagnostisch
festgestelltwurde,wovon regelmäßigdann ausgegangen
werden kann, wenn eine stationäre oder ambulanle Suchttherapie durch den Kostenträger
übernommen wurde und dies durch entsprechendeEntlassungsberichte
oder quelifizierte
Bescheinigungen
bestätigtwird.
Auch wenn entsprechendqualifizierteBescheinigungen
die Diagnose ,Cannabisabhängjgkeif'
bestätigenund belegen,dass elne oder mehrereEntzugs-oder Entwöhnungsbehandlungen
odereine
oder mehrere Entgiftungendurchgeführtwurden, kann vom Vorliegen einer Abhängigkeit
ausgegangenwerden.
Die besonderenRahmenbedingungen
bei der Begutachtung
der Fahreignung
iassenes in der Regel
nicht zu, eine aktuelle Abhängigkeitsdiagnosemit der erforderlichenSicherheit zu slellen. was
einerseitsmit dem Zeitpunktder Untersuchungzusammenhängt
und den in der Regel bereits
vorausgegangenen
längerenVerhaltensänderungen,
und andererseitsmit den im Rahmeneiner
häufigauftretenden
solchenUntersuchung
Dissimulationstendenzen.

Untercuchungsbefunde
Daten stützen sich auf die in den
Die im FolgendendargelegtenBefundeund anamnestischen
erhobeneFragebogendaten
enthaltenen
Angaben,schriftlich
Anschreibender Fahrerlaubnisbehörde
und dokumentierte Aufzeichnungen während der medizinischen Untersuchung in unserer
für Fahreignung.
Begutachtungsstelle

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AD AC

A & A A R B FTTS S C H U rZ cMtrH '

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€ von 10

Medizinische Fahreignungsuntersuchung
Die medizinischeUntersuchungerfolgt anlassbezogenund unter Anwendung etablierteräztlicher
Verfahren. Eigene selbsterhobene und externe beigestellte Befunde werden nachvollziehbar
dargestellt
und fließenin die Eeantwortung
der Fragestellung
ein.(BK, HypotheseMFU).
Ergebensich Hinweiseauf nicht kompensierbare
Mängeloder Erkrankungen
nach Anlage4 FeV
(Fahrerlaubnis-Verordnung),
die nicht anlassbezogen
aber
sind,werdendiese lediglichdargestellt,
nichl abschließendgewürdigt.Denn eine weitergehendeüberprufungund Bewertung,ob im Rahmen
der Untersuchungerst bekannt werdende ErkrankungenAuswirkungenauf die Fähigkeitzur
Verkehrsteilnahmehaben, kann nur bei einem behördlicherweiterten,neuen Untersuchungsauftrag
mit entsprechendangepassterFragestellungerfolgen.
Es werden gezielte anamnestischeInformätionenzur Ermittlungvon Krankheitenund Symptomen
erhoben,die mit den anlassgebenden
Tatsachenin Zusammenhang
stehenoderstehenkönnten.Die
anamnestischen
Angabenwerden der Hypothese0 entsprechend
hinsichtlichihrer VeMertbarkeit
daraufhingeprüft,ob sie dem gesicherten
Erfahrungswissen,
sowie
der Aktenlageund den erhobenen
ggf. beigestellten
Befundenwidersprechen.
Die körperliche
erfolgtunterAnwendung
Untersuchung
elablierterärztlicherVerfahrenund sichertdie anamnestische
Erhebungab. Ergänzendwerdender
ggf. laborchemische
Fragestellung
entsprechend
Befundeerhobenundbewenet.
undtoxikologische
Aktenkundige,beigestellteund ggf. im BedarfsfallzusäElichangeforderteBetundewerdenhinsichtlich
ihrer formalen und inhaltlichenVerwertbarkeitgeprüft und fließen als ergänzendeBefunde in die
verkehrsmedizinische
Befunderhebung
ein, ersetzenjedochnichteine aktuelleBefunderhebung
und
Gesamtwürdigung.
Extern festgestellteDiagnosenwerdenals Befund übemommen,wenn sie in
Bezugnahmeauf die dargestellten
Betundenachvollzogen
werdenkönnen.Eine emeuteDiagnose
auf Basis eigener Befunde ist nicht erforderlich.Die erhobenensowie ggf. zusätzlichvorliegenden
Befundewerden dann hinsichtlichihrer Relevanzfür die Fragestellung
bewertetund fließenim
der Befundlage
in die abschließende
GesamEusammenhang
Befundbewertung
ein.
Anamnese:
Alter:
Größe:
Gewicht:

40 Jahre
'178cm
103kg

Sozialanamnese
und einem
Nach dem Abschlussder Realschuleund einer Ausbildungzum Industriemechaniker
bei t
Studium zum staatlich geprüften Techniker sei er als Ftjhrungsnachwuchskraft
als Messtechniker
tätio.
Er lebe in einer festen Beziehungund mit einem Kind im Haushalt.Seine Hobbys seien
Tauchen,Modellbau,Familie,Katzen.Er sei Raucher,steigegeradeauf E-Zigareden
Motorradfahren,
um.
relevanterErkrankungen
außerUntersuchungsanlass
Anamneseverkehrsmedizinisch
Der
Werte über 130 seien nre vorgekommen.
Es liegt eine arterielleHypertonievor, diastolische
sei eßt ca. I Monatebekanntund
Wert liegtim Wesentlichen
unter1OO.Die HyPertonie
diastolische
mit nur halberVollwirkdosis
behandelt.
werdein Monotherapie
0e'erlrhoih'
dor
^vu!

ADAC

A & A A R B E ITS S C H U TZ C MB Ii .
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- -

ar!,
-

relevante
Es werden - unabhängigvom Untersuchungsanlass
- folgende verkehrsmedizinisch
Medikamenteeingenommen:
Cetinzin
Amlodipin5 1xl oder b.8. nachSelbstmessung.
lbuprofennur nachZahnschmezkurzzeitig.
in der Saison.
bei Gräserallergie
AnamneseDrogenkonsum
des Tagesder Auffälligkeit:
EigeneDarstellung
Jobzusage
Er habean diesemTag einenfreienTag genommen.Tagszuvorhabeer eineerfreuliche
erhalten.Er habe darauftrindie Oinge mit einem Freund besprechenwollen. Dieser habe ihm
erstmaligeinen Joint gebaut, an dem er mitgezogenhabe, ca. 3-4 Male. Er habe mit dem Auto
dass dort Parkverbotsei. Er habe
ungünstiggesbnden, der Freundhabe ahndaraufhingewiesen,
daraufhindas Auto umparkenwollenund sei aus dem Hausgegangen.Er hätleden Jointnochin der
Hand gehabt.Zivilpolizeihabe ihn wahrscheinlich
Beim Wendevorgang
sei er gestoppt
beobachtet.
worden-Die Polizeihabe den Jointim Auto gefunden.Er sei nach einem aktuellenDrogenkonsum
b€fragtworden und habe verneint.Um diesenzeitlichweitervon der Fahrtzu trennen,habe er einen
Konsumam Vortagangegebenin der Annahme,dass es seineLage verbessernkönne.
gewesen,er wolleabstinentbleibenund
Er habenie andereDrogenversucht.Es sei sein Erstkonsum
habe bereitsein Drogenkontrollprogramm
nichtdazu
begonnen.
Alkoholsei am Tag der Auffälligkeit
worden.
konsumiert
Er habe nach dem Täg der AuffälllgkeitkerneDrogen konsumiert,vollständigerDrogenvezichtliege
vor.
nachdem Erstkonsum
ab 11.06.20'15
Laborergebnisse
Eine am Untersuchungstagabgegebene Urinprobe wurde entsprechend den aktuell 9ülttgen
insbesondereCTU-Kriterien(Hypotheseund KriterienCTU in: Urteilsbildungin
Beurteitungskriterien,
beim nach DIN tSO 17025 akkreditiertenLabor TOXILAE,
der Fahreignungsbegutachtung)
wurdedurchBestimmung
mittelsLC-MS/MSuntersucht.
EinemöglicheUrinverdünnung
Ludwigsburg,
(>= 20 mg/dl)ausgeschlossen.
des Kreatininwertes
i THC-COOH:
Cannabinoide
opiate:
CocainBenzoylecgonin:
Amphetamine:
. Methadon:
.
Benzodiazepine:
Ergebnis:
Kreatinin:

10 ng/ml)
(Mindestanforderungen
an Bestimmungsgrenze:
(Mindestanforderungen
25 nglml)
an Bestimmungsgrenze:
30 ng/ml)
(Mindestanforderungen
an Bestimmungsgrenze:
50 ng/ml)
(Mindestanforderungen
an Bestimmungsgrenze:
50 nglml)
(Mindestanforderungen
an Bestimmungsgrenze:
(Mindestanforderungen
50 ng/ml)
an Bestimmungsgrenze:
keinNachweisvon Drogen
>= 20 mg/dl)
35.5mg/dl(Normalwert

66ek{horre,
de,awi

ADAC

A & A A R B N ITS S C H U TZ GMI]I| .

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t
6 vod 10

-

Am 28.10.15wurdeeine Urinprobenachunvorhers€hbarer
Einbestellung
entsprechend
den aktuell
gültigen Beurteilungskriterien,
insbesondereCTu-Kriterien(Hypotheseund KriterienCTU in:
urteilsbildungin der Fahreignungsbegutachtung)
beim nach DtN tso 17025akkreditierten
Labor
TOXILAB,Ludwigsburg,
mittelsLC-MS/MSuntersucht.
mögliche
Eine
Urinverdünnung
wurdedurch
des Kreatininwettes
(>=20 mg/dl)ausgeschlossen.
Bestimmung
/ THC-COOH: (Mindestanforderungen
Cannabinoide
an Bestimmungsgrenze:
1Ong/mt)
(Mindestanforderungen
Opiate:
an Bestimmungsgrenze:
25 ng/ml)
CocainBenzoylecgonin:
(Mindestanforderungen
an Bestimmungsgrenze:
30 ng/ml)
Arnphetämine:
(Mindestanforderungen
an Bestimmungsgrenze:
S0nghl)
Methadon:
(Mindestanforderungen
an Bestimmungsgrenze:
50 nghl)
B€nzodiazepine:
(Mindestanforderungen
an Bestimmungsgrenze:
50 ng/ml)
Ergebnis:
Kreatinin:

keinNachweis
vonDrogen
>=20 mg/dl)
22.2mg/dl(Normalwert

f edizinischeUnteEuchung
Blutdruck:
Pulsfrequenz:
Haarlänge:
Temperatur
Urin:

144190
mmHg
88Schläge/Minute
6 cm
36,3GradCelsius

AußereBefunde
keineBefundaufFälligkeiten
festgestellt
KopfRachenrot,Konjunktivitis,
Bildwie InfektderoberenLuftwege,vonihmselbstnochnichtbeme,kt
InnereOrgane
festgestelltl
EswurdenfolgendeBetundauffälligkeiten
GiemenundBrummen
überdenLungen
diskretes
alsBronchitiszeichen
Extremitäten
festgestellt
keineBefundauffälligkeiten
neurologischer
Status
Orientierender
festgestellt
keineBefundauffälligkeiten
6 ä e r,o oc rr,
alaw,
.!..r*,*,.,.$*

AIT A G

Ä & A A R B E TTS S C H U TZ GMB H .

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I von 10

psychopathologischer
Befund
Orientierender
Stimmungslage,Konzentration,Denkvermögen,Gedächtnisund
keine Auffälligkeitenzur Intellagenz,
zu Zeit,OtI, PersonundSituationorientiert
Erinnerung;
Untersuchung:
von 09:30Uhr bis 10:10Uhr.
Dauermedizinische

Zusammenfassende

Befundwürdigung

(Cannabis) im öffentlichen
666" unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Herr l;r
gefilhrt
ein
Krafttahrzeug
kontrolliert
worden.Es handeltesich
und
war
Polizei
Straßenverkehr
von der
gemessenen
Fahrt.
Blutwertefür das aktiveTHC um eineberauschte
anhandder
als Erstkonsument
Er gab an, am Tag der Auffälligkeit
einigeMalean einemJointgezogenzu haben.
Die gemessenen Blutwertefür Cannabis/Cannabinoide
stehen der Behauptungelnes Erstkonsums
wegen der relativ
nicht entgegen,obwohl das Zusammentreffenvon Erstkonsumund Polizeikontrolle
geringen Kontrolldichte selten sein wird. Von seiner Schutzbehauptung gegenüber den
Polizeibeamten,am Tag der Auffälligkeitnicht,sondernlags zuvor konsumiertzu haben, rückteer in
ab. lhm sei erst späterklargeworden,dass anhandder vorgefundenen
unsererUntersuchungsstelle
Werte für aktives THC wohl ein Erstkonsumwiderieat worden wäre. und dass er sich mit daeser
Angabegeschadethabe.
oder
Abhängigkeat
Erkrankungen,
Bei Befragungergabensich keine Hinweiseauf drogenbedingte
internistischauchnichtdurchpsychoaktive
Medikamente
oderAlkohol.Die orientierende
Missbrauch,
ebenso
unauffällig,
war
im
Erkrankungen
Untersuchung
Hinblickauf drogenbedingte
neurologische
nicht vorhersehbaren
Udnuntersuchung
zu für Henn I
die zweimaligepolytoxikologische
Zeitpunkten.Er will weiterhin abstinentbleiben und hat bereits ein Drogenabstinenzprogramm
begonnen.
Die Kommunikationwar im
Die Kooperationwar ausreichend und situationsan,oemessen.
Wesentlichenfrei von inneren Widersprüchen.Die Angaben widersprechenauch nicht den
Befunden.Es handeltesichum die Einnahmevon CannabisnachAnlage4 Zifter92
vorliegenden

Gutachtenergebnis
Cannabis
einmaligund ausschließlich
hat nach seinen Angabenin der Vergangenheit
Herr!l
konsumiert.
Nach seinen Angabenhandeltees sich um einen ErstkonsumentsprechendZitfer 9.2 nacn Anlage4
FeV.

hserrl(iorkr
ds,ae!'

ADAC

A & A A R B E ITS S C H U TZ GMtsH .

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-

gegenwärtig
ergebensich
konsumieft
keineDrogen.Ars BefiagungundUnGrsuchung
Henf
drogenbedingte
Hinweise
Drogenkonsum,
und toxlkologischen
auf aktuellen
keinemedizinischen
Abhängigkeit
oderMissbrauch
vonDrogen,
Alkohol
undMedkamenten.
Erkrankungen,
Er hat for den Untersuchungszeihaum
ab dem 15.09.2015 durch das begonnene
Drogenkonüollprogramm
bei ABS Berlin und die beiden aKuell€n polytoxikologischen
in unsererUntersuchungsstelle
b6legt.Er gibt Drogenf,eiheitseit
Urinuntsrsuchungen
Drogenfreiheit
en.
11.06.2015

VerkshrsmedirnischerGulachter
Facharztfrlr Ai{gemeinmedizin

0r!.ll'rhctk
d.!rn"

IDAC

A ' l .A A R B E TIS S C H U TZ GMB H '

6-l__






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