04 Geisterparker (PDF)




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I mail
nformations

Polizeipräsidium Münster
Direktion Verkehr
Verkehrsunfallprävention

mail

13. September 2017

 Nr. 84

Polizei Münster stellt die Präventionskampagne „Geisterparker“ vor

"Geisterparker"
Potentielles
Unfallrisiko
Wer abends auf der Autobahn unterwegs ist und eine Pause einlegen möchte, der
kennt diese Situation. Es ist oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, auf dem
Rastplatz noch eine freie Parklücke zu erwischen. Als Lkw- Fahrer ist es nahezu
unmöglich. Daher wird das Bild von parkenden Lkw in Ein-und Ausfahrten zu
Rastanlagen, aber auch auf den Seitenstreifen immer mehr Teil der täglichen
Wahrnehmung. Dabei birgt das unerlaubte Parken an diesen Stellen ein extrem hohes
Unfallrisiko, denn dort abgestellte Fahrzeuge sind nicht oder schlecht beleuchtet und
daher für andere Verkehrsteilnehmer kaum zu erkennen. Aber auch auf den
Rastanlagen kommt es oft zu chaotischen Zuständen, weil nicht genug freier Parkraum
zur Verfügung steht. Die Polizei weiß um die Probleme der Lkw-Fahrer, die durch die
große Parkplatznot Schwierigkeiten haben die vorgeschriebenen Lenk-und Ruhezeiten
einzuhalten, dennoch darf es in keinem Fall zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
kommen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
POK’in Martina Habeck  PHK Christoph Becker  E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751450

Parkende Lastwagen im Bereich von
Ein– und Ausfahrten an Rastanlagen,
stellen ein extremes Unfallrisiko dar.

Häufig sind sie schlecht oder gar nicht
beleuchtet und werden zu spät erkannt.

Das verbotene Halten und Parken auf der Autobahn kann mit einem
Bußgeld in Höhe von 30 Euro bis 105 Euro geahndet werden.

§§

Die sofortige Weiterfahrt kann angeordnet werden, auch wenn dies
dann Auswirkungen auf die Einhaltung der täglichen Lenk– und
Ruhezeiten hat.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, zieht dies
eine Geld– oder Freiheitsstrafe nach sich.

Auf vielen Streckenabschnitten
parken die Lkw auf den Standstreifen.

Häufig sind sie schlecht oder gar nicht
beleuchtet und werden zu spät erkannt.

Dies ist nicht erlaubt und wird von
der Polizei konsequent geahndet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
POK’in Martina Habeck  PHK Christoph Becker  E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751450

Parken auf Rastplätzen und im Bereich
von Rast– und Tankanlagen.
Grundsätzlich kann auf Parkplätzen und Raststätten überall dort geparkt werden, wo
es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht verboten ist. Finden Sie das Verkehrszeichen 314 „Parkplatz“ vor, ist das Abstellen von Lastkraftwagen erlaubt.

Das Halten und somit auch das
Parken am Fahrbahnrand mit einer
weißen Fahrbahnbegrenzung
(Zeichen 295 StVO) ist verboten.
Besonders in der Dunkelheit, im
Bereich der Zufahrten zu Rastplätzen
und vor Tankanlagen, führt dies
häufig zu Auffahrunfällen mit
gravierenden Folgen.
Das verbotene Halten und Parken auf einem Rastplatz links von einer
Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295), sowie außerhalb der
vorgegebenen Parkflächen, kann mit einem Bußgeld in Höhe von
10 Euro bis 35 Euro geahndet werden.

§§

Im Falle einer Behinderung, insbesondere wenn ein Durchkommen für
Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet ist, kann die sofortige
Weiterfahrt angeordnet werden.

Der angehängte Flyer zu dieser Präventionskampagne steht unter
https://muenster.polizei.nrw/artikel/verkehrssicherheit-newsletter-geisterparker

auch den Sprachen CZ / HU / GB zur Verfügung!
(In Vorbereitung: UA / RUS / PL)
Haftungsausschluss
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Das Polizeipräsidium Münster und damit auch die Herausgeber von „I-mail“ übernehmen keine Gewähr und haften auch nicht
für etwaige Schäden materieller oder ideeller Art, die durch Nutzung der Informationen verursacht werden.
Bei Fragen
wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
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POK’in Martina
HabeckEtwaige
 PHK
Christoph
Becker
 E-mail:
 0251-2751450
übernommen.
Rückfragen
oder
Anregungen
sind an VSB.Muenster@polizei.nrw.de
die unten angegebene E-Mail-Adresse zu senden.






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