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Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 7
Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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Fahrzeughersteller
: BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 19 EH2
Einpreßtiefe (mm)
: 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 120/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
120572632
Kennzeichnung
Kennzeichnung
Rad
Zentrierring
VINOXX 8519 PCD 120 ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
72,6
zul.
Radlast
(kg)
780
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2255
gültig
ab
Fertig
datum
01/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: BMW, BMW AG
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 390X; M346; 3C; M85
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1; X1-N1; X-N1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 346L; 1C; Z85; Z89; 346C; 3L; 187; 392C; 390X; 346R; 390L;
346K; 560X; 3C; ZR; 3K-N1; 3K; 182
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (Ab e1*2007/46*0314*05)
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3)
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er 2012 (F31))
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K-N1; UKL-N1; 5L; UKL/X; 5K
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R
110 Nm für Typ : M346
120 Nm für Typ : M85; ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1;
3L; 390L; 390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : K-N1; UKL-N1; UKL/X; X83; 5K; 5L
140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
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Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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BMW M3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0150*.., 252
M346
Reifen
225/40R19
235/35R19 87Y
245/35R19 89Y
Auflagen zu Reifen
24J; 51G; 574
24J; 68X
24C; 68R
Auflagen
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76A
BMW X3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19
X83
245/40R19 94W
255/40R19 96
Auflagen zu Reifen
24J; 51G; 57E; 575
24J; 57E; 993
24C; 24D
Auflagen
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
e1*98/14*0150*..
BMW 3ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2007/46*0315*..
3K
85 - 190 225/40R19 89Y 57E; 575
3K-N1
e24*2007/46*0022*..
225/40R19 93
248
235/35R19 91Y 24J; 248; 26P; 27I;
5GG
245/35R19 93
22M; 22P; 24J; 24M;
26P; 27H; 27I
255/35R19 92Y 22L; 22Q; 244; 247;
27B; 27F; 57F; 575
3L
e1*2007/46*0314*..
85 - 240 225/40R19 93
235/35R19 91
24J; 248; 26P; 27H
245/35R19 93
22P; 24J; 248; 26P;
27H; 27I
22M; 22P; 244; 247;
27B; 27H; 57F; 575
255/35R19 92
346C
346K
346L
346R
346L
248
e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 235/35R19 91
e1*98/14*0112*..
21B; 21J; 22B; 22L;
24C; 24M; 54A
e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 225/35R19 88W 21B; 21J; 24C; 57E;
e1*98/14*0167*..
585
e1*97/27*0097*..,
235/35R19 87W 21B; 21J; 24C; 54A;
e1*98/14*0097*..
57E; 671; 68X
e1*2001/116*0146*..,
255/30R19 91
22B; 22F; 22L; 24D;
e1*98/14*0146*..
57F; 585; 671
e1*97/27*0097*..,
85 - 142 235/35R19 91
21B; 21J; 22B; 22L;
e1*98/14*0097*..
24C; 24M; 54A
85 - 170 235/35R19 87W 21B; 21J; 24C; 54A;
57E; 671; 68X
255/30R19 91
22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 671
Auflagen
BMW 3er (F31) ab
2012;
Ab
e24*2007/46*0022*03;
Ab
e1*2007/46*0315*06;
Radschraube
M14x1,25;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 512; 71K;
721; 73C; 74A; FGC
BMW 3er (F30) ab
2012;
Ab
e1*2007/46*0314*05;
Limousine; Stufenheck;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; FGC
Kompakt; Cabrio;
Coupe; Limousine;
Stufenheck 4-türig;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744
Touring;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
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Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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BMW 3ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2007/46*0315*..
3K
85 - 160 235/35R19 91
e24*2007/46*0022*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673
3K-N1
e1*2001/116*0308*..
390L
235/35R19 87Y 57E; 676; 68X
235/35R19 91Y
390L
e1*2001/116*0308*..
85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673
235/35R19 87Y 24J; 57E; 676; 68X
235/35R19 91
24J
3L
390L
e1*2007/46*0314*..
e1*2001/116*0308*..
85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673
235/35R19 87Y 57E; 676; 68X
235/35R19 91
390L
e1*2001/116*0308*..
89 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673
235/35R19 87Y 24J; 57E; 676; 68X
235/35R19 91Y 24J
3C
390X
e1*2007/46*0316*..
e1*2001/116*0344*..
120 - 225 225/35R19 88
AFQ; 24J; 57E
390X
e1*2001/116*0344*..
155 - 225 225/35R19 88
24J; 57E; 575
Auflagen
Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Facelift ab September
2008; Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; FGC
Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; FGC
Nur bis
e1*2007/46*0314*04;
Facelift ab September
2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; FGC
Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; FGC
Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76A;
FGC
Nur bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76A;
FGC
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
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Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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BMW 3ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0315*..
3K
120 - 240 225/35R19 88
e24*2007/46*0022*..
3K-N1
235/35R19 91
e1*2007/46*0314*..
3L
255/30R19 91
e1*2001/116*0344*..
390X
3C
392C
e1*2007/46*0316*..
e1*2001/116*0346*..
3C
392C
e1*2007/46*0316*..
e1*2001/116*0346*..
Auflagen zu Reifen
5FE; 57E; 575
5FE
22I; 248; 5FE; 57F; 575
105 - 200 235/35R19 91
105 - 225 225/35R19 88
235/35R19 87
24J
57E; 575; 670; 673
24J; 57E; 671; 676;
68X
90 - 200 235/35R19 91
24J
90 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673
235/35R19 87Y 24J; 57E; 671; 676;
68X
BMW 5ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0322*..
560X
145 - 200 245/35R19 93Y 24J; 24M
255/35R19 96
22I; 24J; 24M
560X
e1*2001/116*0322*..
145 - 200 235/35R19 91Y 24J; 24M
245/35R19 93Y 22I; 24J; 24M
M ROADSTER,M COUPE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0364*.. 252
M85
225/40R19 89W
235/35R19 87W
245/35R19 89W
MINI (COUNTRYMAN)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88
UKL-N1
e1*2007/46*0496*..
UKL/X
225/40R19 89
235/35R19 87
Auflagen
Nur bis
e1*2007/46*0314*04;
Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; FGC
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; FGC
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; FGC
Auflagen
nur Kombi
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
nur Limousine
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Auflagen zu Reifen
21Q; 24J; 57E; 672
24J; 57E; 68X
24J; 57E; 68R
Auflagen
M Roadster (Cabrio);
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 533; 71K;
721; 73C; 74A; 76A;
97K
Auflagen zu Reifen
21B; 24C; 244; 247;
271
21B; 24C; 244; 247;
273
21B; 24C; 244; 247;
273
Auflagen
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 7
Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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X-REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W
X1-N1
235/35R19 91W
255/35R19 92W
Auflagen zu Reifen
57E; 575
245; 248; 51J
22I; 244; 57F; 575
Auflagen
Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
744; 820
X-REIHE (X1)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0275*..
X1
85 - 190 225/40R19 89W
235/35R19 91W
255/35R19 92W
Auflagen zu Reifen
57E; 575
245; 248; 51J
22I; 244; 57F; 575
Auflagen
Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
744; 820
X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0454*..
X-N1
100 - 230 245/45R19 98
255/40R19 96
255/45R19 100
Auflagen zu Reifen
245; 248
244; 245
245; 248
Auflagen
Nur BMW X3;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 820
Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
744; 820
X-N1
e1*2007/46*0454*..
85 - 190 225/40R19 89W 57E; 575
235/35R19 91W 245; 248; 51J
255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575
X-REIHE (X3)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0512*..
X3
100 - 230 245/45R19 98
255/40R19 96
255/45R19 100
Auflagen zu Reifen
245; 248
244; 245
245; 248
Z4/Z REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W 24J; 57E; 585
Z85
235/35R19 87
21B; 21L; 24J; 57E;
68X
255/30R19 91
22B; 22L; 24D; 57F;
585; 671
Auflagen
Nur BMW X3;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 820
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 7
Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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Z4/Z REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0373*..
ZR
120 - 225 235/35R19 91
e1*2001/116*0499*.. 120 - 250 235/35R19 91
Z89
255/30R19 91
150 - 250 225/35R19 88
235/35R19 87
1ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0273*..
1K2
70 - 235 225/35R19 88
e1*2007/46*0283*..
1K4
225/35R19 88W
235/35R19 91
245/30R19 89
255/30R19 91
1C
182
e1*2007/46*0277*..
e1*2001/116*0352*..
100 - 130 225/35R19 88W
100 - 160 225/35R19 88Y
235/35R19 91
100 - 225 225/35R19 88W
235/35R19 87W
245/30R19 89Y
255/30R19 91
187
e1*2001/116*0287*..
85 - 195 225/35R19 88
235/35R19 91
255/30R19 91
Auflagen zu Reifen
21N; 22I; 245; 248
21N; 245; 57E; 676;
68X
22B; 248; 57F; 673
57E; 670; 673
21N; 245; 57E; 676;
68X
Auflagen
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 97K
Auflagen zu Reifen
22M; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
22M; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
Auflagen
BMW 1er (F20 2011);
BMW 1er (F21 2012);
Ab
e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
22M; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F;
54A
22M; 24D; 27F; 57F;
575
22L; 24D; 27F; 57F;
673
21B; 21N; 22B; 24C;
24D
21B; 21N; 22B; 24C;
24D
21B; 21J; 22B; 24C;
24D
21B; 21N; 24C; 57E;
670; 673; 677
21B; 21J; 24C; 57E;
671; 68X
22B; 24D; 57F; 677;
678
22B; 22H; 24D; 57F;
671; 673
21B; 22B; 22L; 24C;
24D
21B; 22B; 22H; 22L;
24C; 24D
22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 671; 673
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; FGC
Cabrio; Coupe;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76R
Nur bis
e1*2001/116*0287*09;
4-türig;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
FGC
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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1ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0273*..
1K2
66 - 195 225/35R19 88
e1*2007/46*0283*..
1K4
e1*2001/116*0287*..
187
235/35R19 91
Auflagen zu Reifen
21B; 22B; 22L; 24C;
24M
21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 270
22B; 22L; 24D; 271;
57F; 671; 673
Auflagen
Nur bis
e1*2007/46*0283*03;
Nur bis
e1*2007/46*0273*03;
Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
FGC
5ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0455*..
5K
120 - 300 245/40R19
Auflagen zu Reifen
51G
5K
e1*2007/46*0455*..
155 - 280 245/40R19
51G
5L
e1*2007/46*0363*..
155 - 300 245/40R19
51G
5L
e1*2007/46*0363*..
120 - 300 245/40R19
51G
Auflagen
Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 765;
BEK; BEN
Nur BMW 5er Touring;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 765;
BEK; BEN
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 765
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 765
255/30R19 91
5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0508*..
K-N1
120 - 300 245/40R19
Auflagen zu Reifen
51G
K-N1
51G
e1*2007/46*0508*..
155 - 280 245/40R19
Auflagen
Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 765;
BEK; BEN
Nur BMW 5er Touring;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 765;
BEK; BEN
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Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 7
Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/35R19
Hinterachse:
255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/35R19
Hinterachse:
265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
235/35R19
Hinterachse:
255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/40R19
Hinterachse:
255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
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Stand: 15.03.2013
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/35R19
Hinterachse:
255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
235/35R19
Hinterachse:
275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/35R19
Hinterachse:
245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
215/35R19
Hinterachse:
245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist.
Empfehlung: Am Fahrzeug sollen nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie verwendet werden..
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
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Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
245/35R19
Hinterachse:
275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
235/35R19
Hinterachse:
265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
820) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
(Dicke 24mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 7
Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
245/40R19
Hinterachse:
275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/35R19
Hinterachse:
255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
BEK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
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Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
BMW AG
3K
e1*2007/46*0315*..
BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
27I
27B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 175
y = 270
x = 225
y = 320
x = 170
y = 260
x = 220
y = 310
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 225
y = 320
x = 225
y = 320
x = 220
y = 310
x = 220
y = 310
Aufweiten
um [mm]
8
25
8
25
Achse
VA
VA
HA
HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 7
Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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Seite: 17 von 20
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
BMW AG
1K2
e1*2007/46*0273*..
1ER REIHE
Variante(n):
Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 190
y = 220
x = 140
y = 170
x = 220
y = 270
x = 170
y = 240
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
27F
27H
26J
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 190
y = 220
x = 220
y = 270
x = 220
y = 270
x = 190
y = 220
Aufweiten
um [mm]
8
30
8
25
Achse
VA
HA
HA
VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 7
Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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Seite: 18 von 20
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
Variante(n):
Stufenheck
BMW AG
3L
e1*2007/46*0314*..
BMW 3ER REIHE
Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
27I
27B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 175
y = 270
x = 225
y = 320
x = 170
y = 260
x = 220
y = 310
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 225
y = 320
x = 225
y = 320
x = 220
y = 310
x = 220
y = 310
Aufweiten
um [mm]
23
8
8
25
Achse
VA
VA
HA
HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 7
Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
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Seite: 19 von 20
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
BMW AG
1K4
e1*2007/46*0283*..
1ER REIHE
Variante(n):
Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 190
y = 220
x = 140
y = 170
x = 220
y = 270
x = 170
y = 240
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
27F
27H
26J
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 190
y = 220
x = 220
y = 270
x = 220
y = 270
x = 190
y = 220
Aufweiten
um [mm]
8
30
8
25
Achse
VA
HA
HA
VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0071-12-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 7
Hersteller: FOSAB HandelsGmbH. & CoKG
Radtyp: VINOXX 8519
Stand: 15.03.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 20
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
BMW AG
3K-N1
e24*2007/46*0022*..
BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
27I
27B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 175
y = 270
x = 225
y = 320
x = 170
y = 260
x = 220
y = 310
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 225
y = 320
x = 225
y = 320
x = 220
y = 310
x = 220
y = 310
Aufweiten
um [mm]
8
25
8
25
Achse
VA
VA
HA
HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
5x120 ET32 BMW.pdf (PDF, 288.59 KB)
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