Anzeige+LR+Harig+Grundschule+OT+Oberlichtenau+18.10.12 .pdf
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Title: Gerd Kirchhübel
Author: Privat
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Gerd Kirchhübel
Bergstraße 22
01896 Pulsnitz
Tel.: 035955/41191
E-Mail: gerd.kirchhuebel@web.de
Landratsamt Bautzen
z.H. Herrn Landrat Michael Harig
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Pulsnitz, den 18.10.2012
Anzeige über Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen
Sehr geehrter Herr Landrat Harig,
hiermit zeige ich Ihnen an, dass es mit der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz in
Bezug auf die Stadtratssitzungen am 20.03.2012 und 18.09.2012 zu Verletzungen von
Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen
(SächsGemO) gekommen ist. Des Weiteren kam es in der Stadtratssitzung am 18.09.2012 zu
weiteren Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO.
Dies habe ich im Schreiben (siehe Anlage) vom 18.10.2012 ausführlich dem Bürgermeister
Herrn Graff sowie den Damen und Herren Stadträten der Stadt Pulsnitz angezeigt.
Sehr geehrter Herr Landrat, ich bitte Sie, die entsprechenden Maßnahmen zeitnah einzuleiten,
da der Beschluss „Wer ist für die dauerhafte Erhaltung des Grundschulstandortes
Oberlichtenau?“ für sehr viel Aufregung gesorgt hat. Dazu kommt das unkluge Verhalten vom
Bürgermeister Herrn Graff, der Verwaltung und des Stadtrates. Es entsteht ein Graben zwischen
der Stadt Pulsnitz und dem OT Oberlichtenau, der ein Zusammenwachsen nicht fördert.
Soviel ich weiß, hat die Rechtsaufsicht des Landkreises die Möglichkeit der Schließung der
Grundschule Oberlichtenau schon in Betracht gezogen. Dabei soll sie festgestellt haben, dass
dies auf Grund des Fusionsvertrages nicht möglich ist.
Ich bitte um Übersendung einer Kopie dieses Schreibens, natürlich gegen Bezahlung.
Für Ihre schriftliche Antwort möchte ich mich schon im Voraus bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Kirchhübel
Anlage: Kopie Schreiben vom 18.10.2012 an den Bürgermeister Herrn Graff und an die
Stadträte der Stadt Pulsnitz
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