WS Aufruf 2 Welle TVöD 2 seitig IAK KMO (PDF)




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Title: 140321_WS-Aufruf_2-Welle-TVöD_2-seitig_IAK-KMO_n
Author: Bruechmann

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Öffentliche Dienste

Keine Annäherung bei zentralen Fragen:

Warnstreik!
Die Streiks nach der ersten Verhandlungsrunde haben für Bewegung bei den Arbeitgebern gesorgt! Aber in wesentlichen Punkten gibt es nachwievor keine Annäherung,
zum Beispiel bei der Entgelterhöhung. Deswegen müssen wir die Streiks fortsetzen
und gegenüber den Arbeitgebern noch einmal deutlich machen, welche Bedeutung und
welchen Wert unsere Arbeit hat. Nur dann werden die Arbeitgeber auf unsere Forderung eingehen.

Wir sind die Guten!

Alle Tarifbeschäftigten, die Auszubildenden sowie die Praktikantinnen und Praktikanten
sind aufgerufen jetzt aktiv unsere Forderungen zu unterstützen. Wir müssen den Arbeitgebern zeigen, dass wir entschlossen dafür kämpfen werden!

Wir wollen
Einen Grundbetrag von 100,- Euro sowie 3,5 Prozent
100,- Euro mehr für Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten
Verbindliche Regelung zur unbefristeten Übernahme nach
erfolgreich abgeschlossener Ausbildung
Erhöhung der Nachtzuschläge in Krankenhäusern auf 20 Prozent

…und wir sind es Wert!
Deswegen rufen wir alle ArbeitnehmerInnen, Auszubildende (außer SchülerInnen der Krankenpflegehilfe) und PraktikantInnen der Isar-Amper-Klinikum – Klinikum München-Ost gGmbH mit Außenstellen
und der Sozialpsychiatrisches-Zentrum gGmbH, sowie die ArbeitnehmerInnen der Management Holding des Kliniken des Bezirks Obb. Kommunalunternehmen, mit Arbeitsplatz in Haar, am

Mittwoch, den 26. März 2014
von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
zum Warnstreik auf! Beteiligt Euch / beteiligen Sie sich!
Ver.di – Mitglieder erhalten Streikunterstützung! Treffpunkt: Ab 07:30 auf der Wiese hinter Haus 49
(neben dem Gesellschaftshaus), auf dem Gelände des IAK-KMO! Die Streikenden sind auch aufgerufen
an einem Demozug um 10:30 Uhr ab Hermann-Lingg-Straße (Büro des Kommunalen Arbeitgeberverbandes)
mit anschließender zentraler Streikkundgebung um ca. 12:00 Uhr in München, auf dem Odeonsplatz
teilzunehmen. Die Fahrt nach München (die Fahrtkosten zahlt ver.di) wird von der örtl. Streikleitung organisiert
(Treffpunkt um 08:30 auf dem Streikgelände, anschließend mit der S-Bahn nach München). Ab 14:00 Uhr wieder
Dies ist eine Veröffentlichung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Bezirk München,
Fachbereich 03, Schwanthalerstraße 64, 80336 München. V. i. S. d. P.: Heribert Weyrich. Eigendruck

Treffen auf dem Streikgelände zur Streikerfassung und zum gemeinsamen Grillen.

Warnstreiks sind zulässig!

„Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während laufender Tarifverhandlungen zulässig“
(BAG v. 12.09.1984).

Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes)!
Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrags dar.
Der bestreikte Arbeitgeber darf streikende Arbeitnehmer/innen nicht abmahnen oder sogar
kündigen!
Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer/innen brauchen in dieser Zeit
keine Arbeitsleistung erbringen und unterliegen nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikunterstützung!
Die Anordnung von Überstunden aus Anlass der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig und
unwirksam.
Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht
nicht.
In Arbeitskämpfen darf der Arbeitgeber „Notdienstarbeiten“ nicht einseitig organisieren und
einzelne Arbeitnehmer/innen hierauf verpflichten! Notdienstvereinbarungen werden ausschließlich mit Zustimmung der Streikleitung vereinbart!
Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen und erfolgreichen Streik zu gewährleisten, haben
sich alle Kolleginnen und Kollegen an die Anweisungen der Streikleitung zu halten.
Über das Ende bzw. die Unterbrechung des Streiks entscheidet allein die Streikleitung!






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