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B-20140309-4-2
Beschluss über die Einrichtung des Dienstes des Rates der Danziger bzw. seines
Exekutivausschusses zur Entgegennahme von Gesuchen auf Erteilung sowie Anträgen auf
Feststellung der Staatsangehörigkeit der Freien Stadt Danzig
Der Rat der Danziger bzw. sein Exekutivausschuss stellen auf Antrag Bescheinigungen über das
Vorhandensein oder über den Erwerb oder über den Verlust der Staatsangehörigkeit der Freien Stadt
Danzig aus.
Vor Ausstellung dieser Bescheinigungen ist eine staatsangehörigkeitsrechtliche Prüfung durch den Rat
der Danziger bzw. seinen Exekutivausschuss vorzunehmen.
Grundlage für eine staatsangehörigkeitsrechtliche Prüfung des Vorhandenseins, des Erwerbs oder des
Verlustes der Staatsangehörigkeit der Freien Stadt Danzig ist:
das Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Danziger Staatsangehörigkeit vom 30. Mai
1922,
Änderungen bzw. Erweiterungen des oben genannten Gesetzes, die durch den Senat der Freien
Stadt Danzig, den Rat der Danziger, die Vertretung der Freien Stadt Danzig oder
gegebenenfalls andere durch diese Einrichtungen beauftragten bzw. gebildeten
Exekutiveinrichtungen vorgenommen wurden.
Düsseldorf
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Prof. Dr. Stenzel
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