Beitragsordnung des Vereins cologne dance procejt e .pdf
File information
Original filename: Beitragsordnung des Vereins cologne dance procejt e.pdf
This PDF 1.5 document has been generated by Microsoft® Word 2010, and has been sent on pdf-archive.com on 18/11/2015 at 10:40, from IP address 88.77.x.x.
The current document download page has been viewed 414 times.
File size: 90 KB (2 pages).
Privacy: public file
Download original PDF file
Beitragsordnung des Vereins cologne dance procejt e.pdf (PDF, 90 KB)
Share on social networks
Link to this file download page
Document preview
Beitragsordnung des Vereins cologne dance procejt e.V. (nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der
Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des
Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und
Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden jeweils vorab zum 1. Eines Monats erhoben.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Der Beitrag beträgt
Euro 15,--
pro Monat
1. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Mitgliedschaft im Tanzsportverband NRM, die
Sportversicherung des Landessportbundes NRW und die GEMA in Höhe der vom lsb nrw festgelegten
Sätze.
5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01. eines jeden Monats vom
Girokonto abgebucht.
6. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge
bis spätestens dem 3. eines jeden Monats auf das Beitragskonto des Vereins.
7. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,-- pro Mahnung erhoben.
§ 4 Gebühren
1. Für zusätzliche Sportangebote (Workshops, Trainerstunden usw.) können gesonderte Gebühren
erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagen Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz
gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Bank
BLZ
Konto
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen
anerkannt.


Link to this page
Permanent link
Use the permanent link to the download page to share your document on Facebook, Twitter, LinkedIn, or directly with a contact by e-Mail, Messenger, Whatsapp, Line..
Short link
Use the short link to share your document on Twitter or by text message (SMS)
HTML Code
Copy the following HTML code to share your document on a Website or Blog