Riester Kritik (PDF)




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Title: Einfache Wahrheiten zur „Riester-Rente“
Author: Udo Endruscheit

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Einfache Wahrheiten zur „Riester-Rente“
1. Die „Riester-Rente“ wurde eingeführt, um die Arbeitgeber dauerhaft von einer
Steigerung der Rentenbeiträge zu verschonen und deren Anteil gleichzeitig den
Arbeitnehmern anzulasten.
Die Prognosen gingen dahin, dass 2030 ein Rentenbeitrag von rd. 26 % des
sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens notwendig würde, nach dem Stand
der Rentenformeln von 2000. Das wäre je 13 % für die Arbeitnehmer und die
Arbeitgeber gewesen. Statt dessen wurde unter Rot-Grün ein Höchstsatz von 11 %
eingeführt, dabei die Rentenformel „verkürzt“ (einfach ausgedrückt) und „zum
Ausgleich“ die Riester-Rente als Privatvorsorge eingeführt.
Die Riester-Rente erfordert einen Beitrag von 4 % des Bruttoeinkommens, der
natürlich allein vom Arbeitnehmer aufzubringen ist. Somit liegt nach dieser
„Rentenreform“ das Rentenniveau niedriger als vorher, der Beitrag der Arbeitgeber
dauerhaft bei 11 % und der Beitrag der Arbeitnehmer bei 15 % des
Bruttoeinkommens.
Riester-Sparen wird staatlich bezuschusst, und zwar in Höhe von etwa einem
Prozentpunkt. Volkswirtschaftlich betrachtet ist das aber reiner Unsinn. Dieser
„staatliche Zuschuss“ stammt nämlich von den Steuerzahlern – vor allem also von den
„normalen“ Einkommensteuerzahlern, von uns allen.
Wenn man dann noch bedenkt, dass sich die wirklich Bedürftigen –diejenigen mit
niedrigem Einkommen- die 4 % Riester-Beitrag oft gar nicht absparen können, führt
das dazu, dass das Riester-Sparen der Besserverdienenden, denen das nichts ausmacht,
noch mit den Einkommensteuern der geringer Verdienenden, die sich Riester nicht
leisten können, subventioniert wird.
“Trittbrettfahrer“ sind deshalb nicht, wie Prof. Sinn letztens meinte, die, die keine
Riester-Verträge abschließen, sondern umgekehrt die, die das tun.
Dann kommt auch noch dazu –und das weiß man inzwischen- dass sich die
gesamtwirtschaftliche Sparquote durch Riester kaum erhöht hat („Sparen“ in einer
Volkswirtschaft ist sowieso so eine Sache, aber das ist ein bisschen ein anderes
Thema). Die Besserverdienenden haben also ihre Vermögensanlagen eher
umgeschichtet, um den Steuervorteil mitzunehmen, und weniger zusätzlich zum
bisherigen Sparumfang „Riester“ abgeschlossen.
2. Zum Thema Sparformen und Kapitaldeckung vs. Umlageverfahren.
Die Renditeerwartungen bei Fonds- und Aktiensparplänen für Riester sind ungewiss,
das hat ja nun die jüngste Vergangenheit ganz deutlich gemacht. Derzeit gehen die
ersten Systeme, die vor einigen Jahrzehnten ihre umlagefinanzierten Rentenkassen auf
(private) Kapitaldeckungssysteme umgestellt haben, völlig baden. Das klassische
Beispiel ist Chile, da werden kapitalgedeckte Systeme mit einem Aufwand von
mehreren 100 Mio. € (umgerechnet) gerade vom Staat wieder „zurückgekauft“, um
der schlimmsten Altersarmut begegnen zu können. Der chilenische
Wirtschaftsminister hat vor ein paar Jahren auf einem Deutschlandbesuch
ausdrücklich vor dem Weg gewarnt, ein einigermaßen funktionierendes
Umlagesystem durch ein ansparendes Kapitaldeckungssystem zu ersetzen. Was ist so
falsch daran, die laufenden Einnahmen der Beitragszahler in Echtzeit für Renten
auszugeben, wenn das erklärtermaßen später auch den heutigen Beitragszahlern
zugute kommen wird? Ein „Generationensystem“ existiert auch beim
Kapitaldeckungsverfahren, denn die Erträge, aus denen sich später die Riester-Renten
speisen sollen, müssen dann auch von der jeweils erwerbstätigen Generation erarbeitet
werden (dazu gibt es eine anerkannte wissenschaftliche Beweisführung, das sog.

Mackenrodt-Theorem).
Nun sagen unsere meinungsgemieteten Professoren wie Sinn und Raffelhüschen und
Co. dazu, das gehe wegen der demografischen Entwicklung nicht. Es kommt aber, und
das ist doch ganz einfach, überhaupt nicht auf die Demografie (die sowieso völlig
fehlgedeutet ist, auch das wäre ein besonderes Kapitel) an, also nicht einfach auf das
Verhältnis von Alten zu Jungen in einer Gesellschaft. Entscheidend ist doch, wie viele
sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen wie vielen Rentnern gegenüberstehen
und wie sich die Produktivität der Wirtschaft entwickelt. Es ist einfach nachweisbar,
dass bei einer angenommenen –und erreichbaren!- Produktivitätssteigerung von 2 %
im Jahre 2030 oder auch 2050 selbst bei ungünstigen demografischen Annahmen
genug Volkseinkommen da wäre, um das Rentenniveau auf der Basis 1999 ohne
weiteres zu halten. Man sieht doch jetzt schon, dass bei einem geringen Anziehen der
Beschäftigungsquote, wie wir sie jetzt gerade hatten, nicht nur die Steuereinnahmen
steigen, sondern auch die Rentenkassen plötzlich wieder über Reservebestände
verfügen wie schon lange nicht mehr! Die beste Kur für die Sozialsysteme ist eine
vernünftige makroökonomische Politik, also eine Wirtschaftspolitik, die sich gezielt
mit der Konjunktur- und Arbeitsmarktförderung befasst, statt einseitig darauf zu
setzen, die Angebotsseite zu stärken (was in Deutschland nun schon seit über 20
Jahren geschieht; Beispiel: eine Unternehmenssteuerreform jagt die andere, aber
Unternehmen investieren nicht wegen Steuervorteilen, sondern nur dann, wenn sie für
ihre Produkte Absatzmärkte sehen – aber die gehen kaputt, wenn die Masse der
Bevölkerung keine realen Lohnzuwächse hat, trotzdem alles teurer wird und ihnen
auch noch eine Erhöhung der Sparquote für Riester-Renten abverlangt wird).
3. Das umlagefinanzierte Rentensystem arbeitete und arbeitet mit einer Kostenquote (für
Verwaltung usw.) zwischen 1 und 2 % des Beitragsaufkommens. Die Finanzwirtschaft
setzt für Riester-Verträge (allerdings nicht nur für die…) Kostenquoten (darin auch
Provisionen) bis zu 10 % und teilweise mehr an! Erst wenn durch die Einzahlungen
diese Quote gedeckt ist, fängt überhaupt erst das Sparen an, und das kann zig Jahre
dauern. Deshalb ist auch der sogenannte Rückkaufswert solcher Verträge in den ersten
Jahren gleich null und dann noch lange sehr gering (jedenfalls deutlich unter den
tatsächlichen Einzahlungen).
Dazu kommt noch das Anlagerisiko bei Fonds und Aktien als solches, außerdem auch
noch die Ausgabeabschläge (bis zu 5 % und mehr) bei Fonds, die erst mal wieder
reingespart werden müssen. Riester kann –da gibt es manche Modellrechnung und
auch schon ganz konkrete Fälle- gegenüber einer ganz konventionellen Ratensparform
durchaus ein ganz mieses Geschäft sein!
4. Über einen angesparten Betrag ohne irgendwelche „Überwachung“ (Riestern nennt
sich lt. Gesetz tatsächlich „überwachte Sparform“) kann ich im Zweifel mehr oder
weniger jederzeit verfügen, ich kann mein Sparen einstellen oder reduzieren ohne von
der bisherigen Substanz etwas zu verlieren. Sterbe ich während des Sparens oder
danach, steht das Kapital ohne Einschränkung den Erben zur Verfügung. Bei RiesterVerträgen ist das durchaus nicht so. Stirbt z.B. ein Rentner, der lange eingezahlt hat,
kurz nach Rentenbeginn, ist das Kapital verloren. Erben haben nur dann einen (Teil)Anspruch, wenn im Vertrag zusätzlich –natürlich gegen zusätzliches Geld- eine
Garantiezeit –meist 5 – 10 Jahre- an Rentenleistung vereinbart wurde. Selbst wenn das
der Fall ist, kann es durchaus passieren, dass nach diesen 5 – 10 Jahren allein die
eingezahlten Beträge noch gar nicht zurückgeflossen sind, zu schweigen von
irgendwelchen Erträgen …

5. Fazit:
- Die Riester-Rente dient der Arbeitgeberseite und der Finanzindustrie und schwächt
die gesetzliche Rente direkt und indirekt.
- Die Renditeaussichten sind immer ungewiss.
- Durch die hohe Kostenquote dauert es sehr lange, bis überhaupt ein Anspareffekt
auftritt.
- Ebenso dauert es selbst bei guten Erträgen nach Rentenbeginn sehr lange, bis allein
das angesparte Kapital zurück geflossen ist.
- Die Guthaben aus Riester-Verträgen bzw. die bereits laufenden Riester-Renten sind
im Todesfall keineswegs für die Erben frei verfügbar, anders als normale „private“
Sparformen.
- Lukrativ ist das Riester-Sparen für Leute, die die Ansparsumme locker aufbringen
können bzw. ohnehin nur laufende Sparleistungen wegen der Steuervorteile
umschichten (Mitnahmeeffekt). Die Geringverdiener, die sich die 4 % Riester-Beitrag
nicht leisten können, subventionieren auch noch durch ihre Einkommen- und
Mehrwertsteuer die Steuervorteile für die Verträge der Besserverdienenden.
- Eine Erhöhung der Sparquote ist nachgewiesenermaßen nur in ganz geringem
Umfang überhaupt eingetreten.
- Die Erhöhung der Sparquote einer ganzen Volkswirtschaft ist nicht sinnvoll. Jeder
Euro, der in einer Volkswirtschaft zusätzlich gespart wird, fehlt als Gewinn /
Verdienst eines Wirtschaftssubjektes an anderer Stelle der Volkswirtschaft.(Nicht
vergessen: Die Summe des Geldvermögens aller verbundenen Volkswirtschaften ist
immer gleich Null. Denn dem Vermögen hier stehen Schulden dort gegenüber.
Beispiel: Unser Außerhandelsüberschuss ist die Summe der Außenhandelsdefizite
unserer Handelspartner).
- Das „Generationenproblem“ bzw. „Demografieproblem“ wird –abgesehen davon,
dass es in der immer beschriebenen Form überhaupt nicht existiert- durch einen
Umstieg von der umlagefinanzierten gesetzlichen zur kapitalgedeckten privaten Rente
überhaupt nicht berührt. Immer zahlt die im Erwerbsleben stehende Generation für die
Generation der Versorgungsempfänger, ob nun über den direkten Transfer der
Beiträge in die Renten im Umlageverfahren oder über die Erwirtschaftung der Erträge,
aus denen sich die privaten Renten finanzieren (Mackenrodt-Theorem).






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