SKODA 46432501 (PDF)




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Title: Harley XL2 883 S&S
Author: Jürgen Hübner

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Gutachten 366-0077-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48995
ANLAGE: 1 SKODA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH

Radtyp: AGEG
Stand: 04.03.2015

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller

: SKODA

Raddaten:
Radgröße nach Norm

: 8 J X 18 H2

Einpreßtiefe (mm)

: 35

Lochkreis (mm)/Lochzahl

: 100/5

Zentrierart

: Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung

AGEG6HA35571
AGEG6KP35571

Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35

Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
ohne

Mittenl Zentrierringoch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1

zul.
Radlast
(kg)
675
675

zul.
Abroll
umf.
(mm)
2114
2114

gültig
ab
Fertig
datum
05/12
05/12

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller

: SKODA

Befestigungsteile

: Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm

Zubehör

: AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben

Anzugsmoment der Befestigungsteile

: 120 Nm

PRAKTIK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
N083
5J
51 - 63

Reifen
215/35R18 84

Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22F; 24D;
24J

Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 77E

RAPID
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2007/46*0250*.. 55 - 90
NH

Reifen
215/35R18 80

Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27F; 5DA
11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27F

Auflagen
ab
e11*2007/46*0250*01;
RAPID SPACEBACK;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 77E

Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22B; 24J;
24M

Auflagen
Roomster Scout;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 77E

215/35R18 84

ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0291*.., 55 - 77
5J
215/35R18 84
e11*2007/46*0013*..

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0077-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48995
ANLAGE: 1 SKODA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH

Radtyp: AGEG
Stand: 04.03.2015

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 7

ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0291*.., 44 - 77
5J
215/35R18 84
e11*2007/46*0013*..

Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22H; 24D;
24J
44 - 132 215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 24D;
24J

5J

e11*2001/116*0291*.., 47 - 77
e11*2007/46*0013*..

215/35R18 84

11A; 21P; 22F; 24D;
24J

5J

e11*2001/116*0291*.., 44 - 81
e11*2007/46*0013*..

215/35R18 84

11A; 24J; 244; 26B;
27F

SKODA OCTAVIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88
1U
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..

1U

1U

e11*2001/116*0066*.., 50 - 75
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..

225/40R18 88

e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..

Auflagen
Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*19;
bis
e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 77E
Roomster, Praktik;
Nicht Scout;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 77E
nur Fabia; ab
e11*2007/46*0013*20;
ab
e11*2001/116*0291*43;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E

Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 367

Auflagen
nicht für gepanzerte
Fz; nur Limousine

11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 367

Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 32J; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
nicht für gepanzerte
Fz; Kombi;

11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 367

Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 32J; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
nicht für gepanzerte
Fz; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 77E

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0077-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48995
ANLAGE: 1 SKODA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH

Radtyp: AGEG
Stand: 04.03.2015

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 7

SKODA OCTAVIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*95/54*0066*..
1U
132
225/40R18 88

Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 367

Auflagen
nicht für gepanzerte
Fz; Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0077-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48995
ANLAGE: 1 SKODA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH

Radtyp: AGEG
Stand: 04.03.2015

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 7

22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0077-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48995
ANLAGE: 1 SKODA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH

Radtyp: AGEG
Stand: 04.03.2015

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 7

32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
(Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0077-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48995
ANLAGE: 1 SKODA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH

Radtyp: AGEG
Stand: 04.03.2015

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 7

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:

SEAT
NH
e11*2007/46*0251*..
TOLEDO

Variante(n):

Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P

Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 385
y = 400
x = 335
y = 370

Achse
VA
VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F

Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 385
y = 400
x = 385
y = 400
x = 290
y = 285
x = 290
y = 285

Aufweiten
um [mm]
8
30
8
30

Achse
VA
VA
HA
HA

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0077-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48995
ANLAGE: 1 SKODA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH

Radtyp: AGEG
Stand: 04.03.2015

__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 7

Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:

SKODA
5J
e11*2001/116*0291*..
ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

Variante(n):

Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P

Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 320
y = 270
x = 270
y = 250

Achse
VA
VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H

Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 320
y = 270
x = 320
y = 270
x = 290
y = 310
x = 240
y = 260

Aufweiten
um [mm]
19
8
29
8

Achse
VA
VA
HA
HA

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.






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