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Kanton Zürich
Referendum gegen den Integrationsstopp für Schutzsuchende
Nein zur Aufhebung von Sozialhilfeleistungen für
vorläufig Aufgenommene
Der Zürcher Kantonsrat will einen Volksentscheid rückgängig machen: Vorläufig aufgenommene Menschen sollen künftig nicht mehr nach den Vorgaben der Sozialhilfe, sondern nach den tieferen Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden. Die Ansätze für die
Asylfürsorge liegen deutlich unter dem sozialen Existenzminimum.
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich beschlossen am 4. September 2011 in einer Referendumsabstimmung mit 61,4 Prozent Ja-Stimmen, dass vorläufig aufgenommene Menschen
(Schutzsuchende) nach den Regeln des Sozialhilfegesetzes zu unterstützen sind. Eine Mehrheit des Kantonsrats will dies nun rückgängig machen.
Im Gegensatz zur Asylfürsorge wird mit der Sozialhilfe die Ablösung in den Arbeitsmarkt mit
zahlreichen Instrumenten (Bildungsangebote, Beschäftigungsprogramme und Qualifizierungsmassnahmen) gefördert. Die Rückkehr zum System der Asylfürsorge überlässt die Finanzierung
von Bildungsangeboten und Beschäftigungsprogrammen den Gemeinden.
Hinzu kommt, dass die Asylpauschale – im Gegensatz zur Sozialhilfe – vermutlich nur noch
ausreicht, um geflüchtete Menschen in Kollektivunterkünften unterzubringen.
Vorläufig aufgenommene Menschen mit F-Ausweis sind zwar nicht individuell bedroht, erhalten
aber ein Bleiberecht, weil die Rückkehr in ihre Heimat – nach Syrien, Eritrea und Afghanistan
– nicht zumutbar ist. Vier von fünf vorläufig aufgenommene Menschen bleiben dauerhaft in der
Schweiz. Sie sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft und sollen deshalb auch entsprechende Rechte haben.
Ein dauerhaftes Leben mit Asylfürsorge bedeutet ein menschenunwürdiges Leben unter prekären Bedingungen.
Bis Samstag, 20. Mai 2017 (Ablauf Referendumsfrist Montag, 12. Juni 2017) zurückschicken an
Komitee Integrationsstopp Nein, c/o Freiplatzaktion, Langstr. 64, 8004 Zürich
Kontakt: nein.zum.integrationsstopp@gmail.com
Kanton Zürich
Referendum gegen den Integrationsstopp für Schutzsuchende
Kantonsratsbeschluss vom 3. April 2017 betreffend Sozialhilfegesetz (SHG): Änderung vom 3. April
2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene.
Im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht am Donnerstag, 13. April 2017.
Die unterzeichnenden, im Kanton Zürich wohnhaften Stimmberechtigten verlangen gestützt auf Art.
33 ff. der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 sowie das Gesetz über die politischen Rechte
(GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR), dass der obgenannte Kantonsratsbeschluss der
Volksabstimmung unterbreitet wird.
Diese Unterschriftenliste darf nur von Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der nachstehenden Gemeinde unterzeichnet werden und ist handschriftlich auszufüllen.
Postleitzahl ........................... Politische Gemeinde: ...........................................................................
Name
Vorname
Jahr- Wohnadresse
gang
Strasse/Hausnummer
Handschriftlich und möglichst in Blockschrift
Unterschrift
eigenhändig
Kontrolle
leer lassen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung fälscht oder wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich
bestechen lässt, macht sich strafbar nach Art. 281 bzw. 282 des Schweizerischen Strafgesetzbuches.
Ablauf der Referendumsfrist: 12. Juni 2017
Die/der zuständige Stimmregisterführerin/Stimmregisterführer bescheinigt hiermit, dass obenstehende ....... (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner im Kanton Zürich stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten
Gemeinde ausüben
Ort und Datum
Unterschrift und Amtsstempel
Bis 20. Mai 2017 senden an Komitee Integrationsstopp Nein, c/o Freiplatzaktion, Langstr. 64, 8004 Zürich
170418_ref-sozialhilfegeetz-ubogen-integration_WORKWITH.pdf (PDF, 182.63 KB)
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