03 Gefahren in Herbst und Winter (PDF)




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I mail
nformations

Polizeipräsidium Münster
Direktion Verkehr
Verkehrsunfallprävention

mail

28. Oktober 2016

 Nr. 78

Rundum sicher durch die dunkle Jahreszeit

So erkannte schon Hermann Hesse in seinem Gedicht „Im Nebel“ die Problematik der
feuchten Witterung im Spätherbst und schrieb:

„Nun, da der Nebel fällt,

ist keiner mehr sichtbar.“
Nebel in den Morgenstunden oder früh einsetzende Dunkelheit am Abend verändern in
dieser Jahreszeit die Verkehrsverhältnisse zum Nachteil aller Verkehrsteilnehmer.
Bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall muss der Sicherheitsabstand
über den halben Tachoabstand hinaus deutlich vergrößert und die Geschwindigkeit
den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Wer bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug führt, muss dieses mit Winterreifen
ausrüsten. Aber auch auf laubbedeckter Fahrbahn sollte man besonders achtsam
fahren, weil die nassen Blätter die Bodenhaftung des Fahrzeugs beeinflussen und den
Bremsweg verlängern können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
PHK Christoph Becker  E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751522

Richtige Beleuchtung ist das A und O
Vor Abfahrt sollte eine umfangreiche Kontrolle sämtlicher Beleuchtungseinrichtungen
erfolgen. Dazu gehört natürlich auch, die Scheinwerfer vor Fahrtantritt und ggf.
zwischenzeitlich zu säubern.
„Sehen und gesehen werden“. Das bedeutet auch, dass die Scheiben vor Abfahrt
komplett frei gekratzt werden müssen. Ein „Guckloch“ reicht nicht aus. Die
Wischerblätter sollten keine Schlieren ziehen und eine frostsichere, gefüllte
Scheibenwaschanlage sollte selbst verständlich sein und unterliegt auch einer
gesetzlichen Verpflichtung.

„Dachlasten „ nicht vergessen!
Schneeplatten und Eisbrocken, die von vorausfahrenden LKW herabfallen, stellen Jahr
für Jahr aufs Neue eine große Gefahr und Herausforderung dar. Sie sind verpflichtet, vor
der Abfahrt zu kontrollieren, ob sich Eis- oder Schneeplatten auf dem „Dach“ gebildet
haben!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
PHK Christoph Becker  E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751522

Auszug aus dem Bußgeldkatalog
Wegen der in jedem Jahr ansteigenden Verkehrsunfälle in
der dunklen Jahreszeit, die häufig mit gravierenden Folgen
verbunden sind, möchten wir im Rahmen dieser
Informations-Mail auch einmal auf die zu erwartenden
Bußgelder, Eintragungen im VZR und möglichen Fahrverbote
bei Nichtbeachten der Vorschriften hinweisen:

Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S Reifen.

60 Euro 1 Punkt

-mit Behinderung

80 Euro 1 Punkt

-mit Gefährdung

100 Euro 1 Punkt

-mit Unfall

120 Euro 1 Punkt

Sie überholten mit einem Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse
über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder
Regen weniger als 50 m betrug

120 Euro 1 Punkt

-mit Gefährdung

200 Euro 2 Punkte 1 Monat

-mit Unfall

240 Euro, 2 Punkte 1 Monat

Sie fuhren bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen
mit nicht angepasster Geschwindigkeit

100 Euro 1 Punkt

-

mit Gefährdung

120Euro 1 Punkt

-

mit Unfall

145 Euro 1 Punkt

Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
bei einer Sichtweite von weniger als 50 Meter durch Nebel, Schneefall oder Regen muss als
Führer eines LKW (ab 3,5 t) mit einem Bußgeld bis zu 600 €, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot
gerechnet werden.

Weitere Informationen im Anhang zu dieser Mail
Ein Merkblatt in 14 Sprachen zu Winterreifenpflicht in Österreich
Checkliste Abfahrtkontrolle
Bußgeldkatalog

Bei

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Fragen
wenden
Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster  Direktion Verkehr  Verkehrsunfallprävention
übernommen. Etwaige Rückfragen oder Anregungen sind an die unten angegebene E-Mail-Adresse zu senden.
PHK Christoph Becker  E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de   0251-2751522






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