20171205 Presseerklärung (PDF)




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Title: Presseerklärung
Author: Mike Großmann

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5. Dezember 2017

Pressemitteilung
Der Kita- und Hortbeirat Rathenow teilt mit
Am 06.10.2017 urteilte das Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg, dass die am 10.12.2014 beschlossene
Gebührensatzung, über die Höhe der Elternbeiträge und des
Essengeldes für die Benutzung von Kindertagesstätten der
Stadt Rathenow, unwirksam ist. Der KHoBRa hat sich am
04.12.2017 zu einer Sondersitzung bzgl. dieser Thematik
zusammengefunden.  
Wir sehen uns als vermittelndes und beratendes Gremium
zwischen Eltern und Träger der Kindertagesstätten und Horte
unserer Stadt. Wir sind keine Juristen und können somit keine
rechtssicheren Aussagen treffen.

Die Gebührenbescheide
Nach unserem Rechtsverständnis behalten trotz unwirksamer
Gebührensatzung alle Bescheide, welchen nicht innerhalb von
einem Monat nach Zugang widersprochen wurde, ihre
Gültigkeit. Jedem Gebührenzahler steht es jedoch frei, einen
Überprüfungsantrag nach §44 zehntes Sozialgesetzbuch an die
Stadt Rathenow zu stellen. Der §44 SGB X regelt, dass auch
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5. Dezember 2017

ein unanfechtbarer Verwaltungsakt zurückzunehmen ist, sollte
Recht unrichtig angewandt worden sein.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es
trotz Überprüfungsantrag nicht automatisch zu einer
Erstattung der gezahlten Gebühren kommen muss. Es ist
davon auszugehen, dass dazu weitere rechtliche Schritte nötig
werden könnten.

Die Zukunft
Aus Sicht des Kita- und Hortbeirates ist das Urteil als
richtungsweisend zu sehen. Des weiteren freuen wir uns über
die Einladung der Stadt Rathenow, im nächsten Jahr unsere
Gedanken und Ideen zu einer gerechteren Gebührensatzung
einzubringen.

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