20171213 Presseerklärung (PDF)




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Title: 20171213_Presseerklärung
Author: Mike Großmann

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13. Dezember 2017

Pressemitteilung
Der Kita- und Hortbeirat Rathenow teilt mit
Die Kitagebührensatzung und deren Unwirksamkeit ist bei
den Eltern der Stadt Rathenow das derzeit meist diskutierteste
Thema. Nachfolgend möchten wir als KHoBRa unsere
Position bzw. unsere Empfehlung aussprechen.
Mit dem Gerichtsurteil vom 06.10.2017 wurde die aktuell
geltende Gebührensatzung der Stadt Rathenow genau
begutachtet und bewertet. In der Folge wurde die Satzung für
unwirksam erklärt. Grund dafür ist die Einberechnung von
kalkulatorischen Zinsen bei der Ermittlung den Platzkosten.
Dies ist laut Brandenburger KitaBKNV für Elternbeiträge
nicht zulässig. Andere Punkte in der Satzung in Verbindung mit
der Platzkostenkalkulation wurden vom Gericht nicht
angezweifelt.
Es geht nun also darum, die korrekten Elternbeiträge auf Basis
der zu ändernden Platzkostenkalkulation zu ermitteln und
zeitgleich den Verpflichtungen aus den Betreuungsverträgen
nachzukommen.

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13. Dezember 2017

Viele Eltern haben uns in den letzten Wochen mitgeteilt, dass
sie es als ungerecht empfinden, nun die gesamten Beiträge
zurückzufordern. Schließlich sei eine Betreuung auch erfolgt
und man hat sich laut Betreuungsvertrag auch dazu
verpflichtet, einen Beitrag zur Kindertagesbetreuung zu
leisten.
Diese Auffassung teilen wir und empfehlen daher, die Satzung
rückwirkend zu korrigieren, in dem man die vom Gericht
bemängelten kalkulatorischen Zinsen herausrechnet und die
Satzung im Rest unangetastet lässt. Dies hätte zur Folge, dass
der zu viel bezahlte Betrag zweifelsfrei ermittelt werden kann
und die Eltern einen Anspruch auf Rückzahlung des
Differenzbetrages hätten.
Für alle Eltern gilt aber zu beachten: Rückzahlungen von
Elternbeiträgen haben im Gegenzug auch Auswirkungen auf
die Steuererklärungen sowie auf eventuelle Leistungsbezüge
aus dem SGB II oder ähnlichen Zuschüssen zu Wohnkosten
etc.
Der nächste Schritt, die Ausarbeitung einer neuen und
gerechten Kitagebührensatzung, sollte höchste Priorität haben.
Wir möchten die Abgeordneten darum bitten, die in dieser
Form angepassten Satzung dann bis zur planmäßigen
Einführung der neuen Kitagebührensatzung, am 01.08.2018, in
Kraft zu lassen.

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