Anweisungen (PDF)




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Anweisungen/Hinweise für Teilnehmer d. Nachtumzuges



Anweisungen und Hinweise für den
Nachtumzug in Hassel am 01. März. 2019

Verkehrsrechtliche Bestimmungen für die am Nachtumzug
teilnehmenden Fahrzeuge

Die Befreiung von den Vorschriften des § 21 Abs. 2 StVO gilt ausschließlich nur für die
Umzugsstrecke. Sie gilt nicht für die An- und Abfahrt der teilnehmenden Fahrzeuge.

Die Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes wird unter folgenden Auflagen erteilt:

1. Am Nachtumzug dürfen nur solche Fahrzeuge teilnehmen, die entweder für den

öffentlichen Verkehr zugelassen sind oder eine gültige Betriebserlaubnis besitzen.

2. Die an den Fahrzeugen angebrachten Rückspiegel müssen eine ausreichende Sicht

nach hinten gewährleisten.

3. Während des Nachtumzuges dürfen die Fahrzeuge nur im Schritttempo gefahren

werden.

4. Die auf der Ladefläche mitfahrenden Personen müssen sich so verhalten, dass eine

Gefährdung ihrer Person oder der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

5. Die Wagen müssen mit einer rundum laufenden festen Brüstung ausgestattet sein,

damit ein Herabstürzen von Personen auf die Fahrbahn ausgeschlossen ist. Ansonsten sind

entsprechende Sitzgelegenheiten, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen,

aufzustellen. Die Ladeflächen der eingesetzten Fahrzeuge müssen eben, tritt- und

rutschfest sein.

6. Für Tiere jeglicher Art ist die Teilnahme am Nachtumzug verboten.

Darüber hinaus sind die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung zu
beachten.





Sonstige Voraussetzungen/Hinweise


Neben diesen technischen Maßnahmen gelten noch andere Bedingungen, die wir unter
"Allgemeine Hinweise zum Nachtumzug“ zusammengefasst haben:

1. Alle Zugteilnehmer werden nachdrücklich gebeten, den Hinweisen und

Anordnungen der Zugleitung zu folgen.

2. Die Fahrzeugführer müssen berechtigt sein, das entsprechende Fahrzeug zu

führen.

3. Für alle Fahrzeugführer gilt ein striktes Alkoholverbot

4. Im Falle eines Unfalles ist sofort über den Notruf (110) Hilfe anzufordern, darüber

hinaus ist der Veranstalter zu informieren.

5. Während des Nachtumzuges sind die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Die Abgabe

von alkoholischen Getränken an Jugendliche ist nicht gestattet. Es ist auf die Abgabe von

alkoholischen Getränken an Außenstehende zu verzichten.

6. Es ist verboten Flaschen, Dosen, Kartons und Verpackungsmaterial auf der Zugstrecke zu

entsorgen.

7. Es ist verboten Flaschen, Dosen oder CD´s von den Wagen zu werfen.

8. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich verboten bzw. erfordert die

Zustimmung des Veranstalters. Diese Zustimmung kann nur erfolgen, wenn autorisiertes
Fachpersonal mit einem entsprechenden Eignungsnachweis bei stehendem Fahrzeug das
Feuerwerk auslöst.

9. Es ist ein ausreichender Abstand zwischen den einzelnen Fahrzeugen bzw.

Fußgruppen von 10 bis 15 Metern einzuhalten.

10. Um eine Gefährdung der Zuschauer, insbesondere der Kinder, auszuschließen,

ist eine ausreichende Zahl von mindestens 18-jährigen Ordnern von der

dazugehörigen Gruppe bzw. dem Veranstalter einzusetzen.

11. Bei allen Motivwagen oder anderen Fahrzeugen ist auf jeder Seite mind. 1 Ordner

einzusetzen.

Sämtliche Hinweise werden allen Umzugsteilnehmern ausgehändigt. Die Hinweise
sind als Anlage beigefügt.




Verkehrsrechtliche Bestimmungen

Die Befreiung der Vorschriften des §21 Abs. 2StVO gilt ausschließlich nur für
die umzugsstrecke. Sie gilt nicht für An bzw. Abfahrt der teilnehmenden
Fahrzeuge.

Am Nachtumzug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die entweder für den
öffentlichen Verkehr zugelassen sind oder eine gültige Betriebserlaubnis
besitzen.

Die an den Fahrzeugen angebrachten Rückspiegel müssen ausreichende
Sicht nach hinten haben.

Während des Umzuges dürfen die Fahrzeuge nur im Schritttempo gefahren
werden.

Die auf der Ladefläche mitfahrenden Personen müssen sich so verhalten,
dass eine Gefährdung ihrer Person, den Teilnehmern sowie den Zuschauern
ausgeschlossen ist.

Die Wagen müssen mit einer rundum laufenden Brüstung versehen sein,
damit ein abstürzen von Personen auf die Fahrbahn ausgeschlossen ist. Die
Ladeflächen der Fahrzeuge müssen eben, trittfest und rutschfest s ein.

Die Wagen dürfen während des Umzuges mit verschiedenen Leucht-, Licht- und Signalanlagen
die elektrisch bzw. mit Batterie Betrieben sind versehen werden.

Nicht zugelassen sind Feuerwerkskörper und Pyrotechnik.







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