281019 wahl (PDF)




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Zur Wahl Thüringen 2019: Ergebnis war voraussehbar, aber leider auch berechtigt Indikatoren mit Ursachen waren bekannt. Was tat die Bundesregierung - besonders der
letzten 11 Jahre - nichts. Wird auch weiter nichts tun. Hier liegen die eigentlichen
Ursachen für das Wahlergebnis, aber auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Von Erfolg keinesfalls zu sprechen. Solange die Bundesregierung - viele Bürger der neu
hinzugekommenen Bürger (1990) regelrecht leugnet (nicht ernst nimmt, keine
Anerkennung erbrachter Leistung, in die Ecke als abgeschrieben (nur Ältere, denn den
Jungen geht es überwiegend gut - teils zu gut (was zu erwarten war) - sieht man die
Forderungen zur Umwelt und Lebensweise (teils zurecht, da letztlich nicht mehr von
Regierungen zu sprechen ist - darin steckt regieren - nicht aber nur Verwalten,
Schweigen und sich seiner Pflichten entziehen)), wird es keine anderen Ergebnisse
geben.
Keinesfalls vertusch bar mit derzeit anstehbaren oder schon getätigten Geschenken
(wie auch Grundrente, Erhöhung der Pendlerpauschale oder Bahnpreise 10% runter) als Oberbegriff und dem Auftreten aktiv vor der Wahl direkt beim Bürger - der größte
Schwindel gegenüber der Welt. Warum: Wurde über mehrere Jahre - sehr ausführlich

allen der Bundesregierung und dem BVerfG bekanntgemacht.
Rückinformationen lagen bei null. Was ebenso die Bundeskanzlerin einschließt.
In der Tat keine Lehren nach 1945 gezogen hat. Eine Verfassung rechtlich generell
vorschiebt - aber eigene Arbeit, Umsetzungen, Veranlassungen und Prüfungen
rechtswidrig und unbegründet herauszögert - der EU überlässt. Dafür gibt es aber

keine Rechtsgrundlage.
Was die EU von seinen einzelnen Ländern fordert - Deutschland dem aber nicht folgt.
Und keiner merkt es dort bzw. bringt es zur Sprache? Mit welchem Recht. Dorthin
entsendete Abgeordnete (Vertreter) haben keine Generalvollmacht: Dürfen nur
Verhandeln - deutsches Recht dem eines EU-Rechts - anzupassen. Mehr nicht - alles
andere ist rechtlich Aufgabe von Deutschland. Und wer dort das Wort Quoten fordert
ohne das überhaupt politische Grundlagen in Deutschland stehen - hat dort nichts zu
suchen. Dortiger neuer EU-Kommissionspräsident - dann fehl am Platze.
Das BVerfG wacht über das Grundgesetz (GG). Nur dort liegen die Originale. Dort, als
höchstes Organ - Recht gesprochen. Auch was die Würde des Menschen betrifft (derzeit
missachtet und falsch ausgelegt). Wenn aber das GG wissentlich und bewusst gegenüber seiner Bürger und Medien voll verletzt wird: Muss das BVerfG unabhängig
aller gesetzlichen Vorgaben und Merkblättern an die Bundesregierung weiterleiten,
aber auch selbst zur Gesetzeseinhaltung ermahnen. Was aber bisher nicht geschah.
Rechtlich stände dann dortige Auflösung - untersetzt und begründet - dortiger
Bürgerbegehren, die nicht in Arbeit gingen und im Allgemeinen Register (AR) verewigt.
hans.bachmann9@web.de

Jena, 28.Oktober 2019






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