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2016 . August . 19

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Pressemitteilung zu den Verfahrensprozessen der Stadt Dresden am Beispiel des Eckgebäudes Galeriestraße/Rosmaringasse – Aufruf für eine zeitgemäße Bürgerbeteiligung Bereits bei der Auslobung des Entwurfs war zu befürchten, was sich nun für alle sichtbar offenbart: Das Eckgebäude Galeriestraße/Rosmaringasse, entworfen von Stellwerk Architekten, im Quartier VII/2, verstößt massiv gegen das städtebaulich gestalterische Konzept am Neumarkt. Trotz seiner schmalen Fassade, wirkt es gegen das benachbarte, barocke Beutlersche Haus plump, mit seiner übergroßen Dachgaube grobschlächtig, mit den springenden Fenstern unruhig und in seiner grauen Farbgebung äußert trist. Bemerkenswert ist, dass sich eben jene springenden Fenster und die übergroßen Gauben in der Rosmaringasse nicht fortsetzen, sondern einer regelmäßigen Lochfassade folgen. Hier wird klar, dass ein selbstbewusstes Einfügen(!) und ein respektvolles Miteinander, zu den hochwertigen Rekonstruktionen, von den Verantwortlichen nicht erwünscht ist. Wir sind daher der Meinung: hier soll ganz bewusst und deutlich das Ensemble gestört, wenn nicht gar zerstört werden. Und das gegen den ausdrücklichen Willen des Investors! Durchaus passendere Alternativen hätte es wohl gegeben, doch wurde deren Realisierung weder von der Gestaltungskommission, noch vom Stadtplanungsamt in Erwägung gezogen. Und so ist das, zum ungezählt wiederholten Male, Entsetzen und der Protest in der Bürgerschaft groß. Und das zu Recht! Mancher Dresdner hat den letzten Aufschrei (Anlass war die Empfehlung der Gestaltungskommission eines Rasterfassadenentwurfes von Dähne/Pfau, anstelle des Palais Riesch im Quartier III/2 der CG-Gruppe) noch im Hinterkopf, so drohen nun bereits weitere Verstöße gegen das, vom Stadtrat beschlossene, städtebaulich gestalterische Konzept: So ist mit dem visualisierten und geplanten Staffeldach zum benachbarten Köhlerschen Hauses im Quartier V/1 bereits erneut Verärgerung aufgeflammt. Angesichts dieser Ereignisse stellt man sich zu Recht die Frage: Wie kann es sein, dass eine Gestaltungskommission unter Obhut und Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt - die ja eigentlich für die hohe Qualität der Bauten und das Einhalten des städtebaulich gestalterischen Konzeptes sorgen müsste - immer wieder solche „Empfehlungen“ - viel treffender aber eher: „Entwurfsbeschlüsse“ - den Investoren an die Hand gibt, und - bei Weigerung - diese sogar zwingend vorschreibt? Auffallend ist bei den Planverfahren, dass die meisten der Gewinner in den Ausschreibungen sich wiederholen, dabei merkwürdigerweise auch meist Mitglied einer Gemeinschaft von Architekten, den sogenannten „Zeitgenossen“ sind. Und in dieser Verbindung offenkundig beste Vernetzungen mittels dortiger Vorsitzenden, ins Stadtplanungsamt besitzen. Nun gilt es zu fragen, ob hier bei Politik und Bürgerschaft nicht ein Bewusstsein vorhanden ist, dass es sich hierbei um einen Interessenkonflikt handeln könnte? Ein Interessennetz, welches dazu führt, dass nicht die, auf Mehrheiten basierenden, besten Entwürfe für den Neumarkt und das Stadtbild Dresdens ausgewählt werden, sondern eher nach den Privatinteressen Einzelner? Herrscht im Bezug auf das Stadtplanungsamt, der Verdacht der Vorteilsnahme Dritter durch eine Beamtin des öffentlichen Dienstes, so tritt die Gestaltungskommission vor allem durch intransparentes Handeln in Erscheinung: Dies gilt vor allem für die Entscheidungsprozesse und den damit zugrundeliegenden Kriterien. Bisher fanden sämtliche Sitzungen der Gestaltungskommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so daß Bauherren wie auch Bürger bis heute vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Hier fordern wir - im Sinne demokratischer Bürgerbeteiligung - mehr Transparenz mit dem Aufruf, dass sich die Verantwortlichen des Stadtplanungsamtes endlich der kritischen Öffentlichkeit stellen! Der Stadtraum ist Gemeingut und gehört - auch und vor allem - in erster Linie den Bürgern und Besuchern dieser Stadt. Er gehört nicht rein renditeorientierten Investoren, und am wenigsten institutionalisierten Ideologen, die meinen, sich hier nach ihren jeweiligen Bedürfnissen zu Lasten der Allgemeinheit austoben zu dürfen. Aus den genannten Aspekten leitet sich für uns ein direktes Recht des Bürgers auf Teilhabe ab, dem wir hier in aller Deutlichkeit Nachdruck verleihen möchten! Wir halten es bei zukünftigen Planungsverfahren herausragender, öffentlich präsenter Projekte für geboten, dass neben der Expertenmeinung städtischer Gremien, auch der Öffentlichkeit die Entwürfe, nicht nur zur Kenntnisnahme, sondern auch zur Abstimmung vorgelegt werden; dem Souverän gebührt hier das sprichwörtlich letzte Wort! Diese Verfahren mögen auf den ersten Blick Bedenken im Bezug auf die Umsetzung aufkommen lassen; die Bereitschaft dazu - neue Wege zu beschreiten - ist aber das einzige Mittel, um einer Vergiftung des öffentlichen Klimas durch Amtsmissbrauch in unserer Stadt nachhaltig entgegen zu wirken. Zur Umsetzung der genannten Kriterien – insbesondere bei der Findung von Verfahren und deren Umsetzung - stehen wir als Bürgerinitiative begleitend gern zur Verfügung. das StadtbilDD-Team

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